Guido Lenz
2004-10-17 16:02:34 UTC
Hallo!
Wir hatten hier letzte Woche ein Diskussion über Arbeitszeiten,
Freizeitausgleich und ähnliches. Anstoß war ein Arbeitsvertragsentwurf
eines Pferdehofs, in dem keine Tarifverträge eingebunden sind (also
alles nach dem Gesetz) und die Arbeitszeit mit "ca. 45 Stunden
wöchentlich" bei einem Festgehalt und 24 Werktagen Urlaub pro Jahr
vereinbart sind.
Mich haben die "ca. 45 Stunden" verwundert. Es steht zusätzlich der
Hinweis, dass unentgeltlich Mehrarbeit geleistet wird, sofern
erforderlich. Sind es darum "ca."? Und wie wird so ein "ca." ausgelegt?
10%? Das wäre ja ein halber Tag pro Woche mehr, was mir etwa viel
erscheint. 30 Minuten pro Tag, aber nicht regelmäßig?
Viel interessanter fand ich jedoch folgendes: Auf so einem Pferdehof
wird ja auch Sonntags gearbeitet. Darf auch, nach Gesetz. Es hat dann
innert 2 Wochen ein Ausgleich in Freizeit zu erfolgen. Das Gesetz
spricht da von einem Ruhetag. Wenn nun am Sonntag aber "nur" 4 oder 5
Stunden gearbeitet werden, ist dann auch nur dieser Teil in Freizeit
auszugleichen? Oder auch für die kürzere Arbeitszeit ein "ganzer"
Ruhetag unter der Woche?
Ich habe leider weder mit Tante Google noch auf Bundes- oder
Pferdeseiten etwas dazu gefunden.
Gibt es dazu eine herrschende Meinung? Ich fände logisch, wenn für den
(auch nur teilweise) gearbeiteten Sonntag ein ganzer Erholungstag
gegeben werden müsste, andererseits würde es ja den Arbeitgeber
eventuell unzulässig benachteiligen. Also für zwei Sonntage/Feiertage
ein Ersatzruhetag? Oder wird dann nach Stunden aufgerechnet? Aber wie?
Interessierte Grüße,
Guido
Wir hatten hier letzte Woche ein Diskussion über Arbeitszeiten,
Freizeitausgleich und ähnliches. Anstoß war ein Arbeitsvertragsentwurf
eines Pferdehofs, in dem keine Tarifverträge eingebunden sind (also
alles nach dem Gesetz) und die Arbeitszeit mit "ca. 45 Stunden
wöchentlich" bei einem Festgehalt und 24 Werktagen Urlaub pro Jahr
vereinbart sind.
Mich haben die "ca. 45 Stunden" verwundert. Es steht zusätzlich der
Hinweis, dass unentgeltlich Mehrarbeit geleistet wird, sofern
erforderlich. Sind es darum "ca."? Und wie wird so ein "ca." ausgelegt?
10%? Das wäre ja ein halber Tag pro Woche mehr, was mir etwa viel
erscheint. 30 Minuten pro Tag, aber nicht regelmäßig?
Viel interessanter fand ich jedoch folgendes: Auf so einem Pferdehof
wird ja auch Sonntags gearbeitet. Darf auch, nach Gesetz. Es hat dann
innert 2 Wochen ein Ausgleich in Freizeit zu erfolgen. Das Gesetz
spricht da von einem Ruhetag. Wenn nun am Sonntag aber "nur" 4 oder 5
Stunden gearbeitet werden, ist dann auch nur dieser Teil in Freizeit
auszugleichen? Oder auch für die kürzere Arbeitszeit ein "ganzer"
Ruhetag unter der Woche?
Ich habe leider weder mit Tante Google noch auf Bundes- oder
Pferdeseiten etwas dazu gefunden.
Gibt es dazu eine herrschende Meinung? Ich fände logisch, wenn für den
(auch nur teilweise) gearbeiteten Sonntag ein ganzer Erholungstag
gegeben werden müsste, andererseits würde es ja den Arbeitgeber
eventuell unzulässig benachteiligen. Also für zwei Sonntage/Feiertage
ein Ersatzruhetag? Oder wird dann nach Stunden aufgerechnet? Aber wie?
Interessierte Grüße,
Guido