Discussion:
Auszeit nehmen
(zu alt für eine Antwort)
Christoph Schneegans
2018-06-15 12:26:38 UTC
Permalink
Hallo allerseits!

Ich habe nach 11½ Jahren mein Angestelltenverhältnis zum 30. Juni
gekündigt. Danach möchte ich erst einmal für ca. 6 Monate eine Auszeit
nehmen und erst anschließend nach einer neuen Beschäftigung suchen.
Insbesondere möchte ich während dieser Auszeit offiziell *nicht* für
Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen.

Trotz eines Termins bei und mehrerer Telefonate mit der Arbeitsagentur ist
mir leider immer noch nicht klar, wie ich diese Auszeit sozialrechtlich
ausgestalten sollte. Ersparnisse sind vorhanden, um den Lebensunterhalt zu
bestreiten. Mir ist auch klar, daß ich in dieser Zeit die
Krankenversicherung selber bezahlen muß.

Ich sehe nun im wesentlichen zwei Möglichkeiten:

• Ich melde mich erst in 6 Monaten arbeitslos.

• Ich melde mich ab 1. Juli arbeitslos und nehme das Dispositionsrecht in
Anspruch, womit ich erkläre, daß mein Anspruch auf Arbeitslosengeld erst
bspw. zum 1. Januar 2018 entstehen soll.

Was spricht für oder gegen diese Optionen? Gibt es noch weitere
Möglichkeiten? Ich tue mir überraschend schwer, im Web passende Anleitungen
zu finden, dabei wird es doch wohl mehr als genug Leute geben, die etwa
eine mehrmonatige Weltreise machen wollen. Also, wie stellt man sich hier
am besten an?

Ich habe mich außerdem am 31. März (online, am letzten Tag der Frist)
arbeit*suchend* gemeldet, weil im "Merkblatt für Arbeitslose" steht, daß
man in jedem Fall bei "Beendigung eines Arbeitsverhältnisses … verpflichtet
ist", diese Meldung abzugeben. War das falsch? Sollte ich diese
Arbeitsuchendmeldung zurücknehmen?
--
<http://schneegans.de/computer/safer/> · SAFER mit Windows
Michael Kallweitt
2018-06-15 14:02:33 UTC
Permalink
Post by Christoph Schneegans
Ich habe nach 11½ Jahren mein Angestelltenverhältnis zum 30. Juni
gekündigt. Danach möchte ich erst einmal für ca. 6 Monate eine Auszeit
nehmen und erst anschließend nach einer neuen Beschäftigung suchen.
Insbesondere möchte ich während dieser Auszeit offiziell *nicht* für
Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen.
[...]
Ich habe mich außerdem am 31. März (online, am letzten Tag der Frist)
arbeit*suchend* gemeldet, weil im "Merkblatt für Arbeitslose" steht, daß
man in jedem Fall bei "Beendigung eines Arbeitsverhältnisses … verpflichtet
ist", diese Meldung abzugeben. War das falsch? Sollte ich diese
Arbeitsuchendmeldung zurücknehmen?
Sofern du zu einem späteren Zeitpunkt evtl. Arbeitslosengeld beziehen
möchtest, bist du zu dieser Meldung nach § 38 SGB III verpflichtet.

So wie ich dort den Wortlaut des Absatzes 2 ("Ausbildung- und
Arbeitsuchende, die Dienstleistungen der Bundesagentur in Anspruch
nehmen, [...]") deute, gibt es durchaus die Möglichkeit, als
Arbeitsuchender eben nicht die Dienstleistungen der Bundesagentur in
Anspruch zu nehmen und somit nicht der Vermittlung durch die Behörde zur
Verfügung zu stehen.
--
www.wasfuereintheater.com - Neue Theaterprojekte im Ruhrpott
»DAS UNBEKANNTE SCHÖN ZU FINDEN. DEM UNVERSTANDENEN MIT WÄRME ZU BEGEGNEN.
DAS IST WAHRE LIEBE« Barbara Bollwahn, https://www.taz.de/!472086/
U***@web.de
2018-06-15 20:45:44 UTC
Permalink
Post by Christoph Schneegans
Ich habe nach 11½ Jahren mein Angestelltenverhältnis zum 30. Juni
gekündigt. Danach möchte ich erst einmal für ca. 6 Monate eine Auszeit
nehmen und erst anschließend nach einer neuen Beschäftigung suchen.
Insbesondere möchte ich während dieser Auszeit offiziell *nicht* für
Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen.
Auch danach rechne mit Sperrzeit.

Gruß, ULF
Lars Wilhelm
2018-06-18 08:27:52 UTC
Permalink
Post by Christoph Schneegans
Hallo allerseits!
Ich habe nach 11½ Jahren mein Angestelltenverhältnis zum 30. Juni
gekündigt. Danach möchte ich erst einmal für ca. 6 Monate eine Auszeit
nehmen und erst anschließend nach einer neuen Beschäftigung suchen.
Insbesondere möchte ich während dieser Auszeit offiziell *nicht* für
Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen.
Das ist grundsätzlich möglich:

Vorgehen:
Du meldest Dich zum 1.7. Arbeitslos. Dann wird Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld festgestellt. Dieser Anspruch gilt für 4 Jahre, auf die Du ihn verteilen kannst. das heißt, dass Du der Agentur dann mitteilst, dass Du ab dem tag x dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und meldest Du der Agentur, dass Du ab dem 2.7. (4.5.6. Juli) dem Arbeitsmerkt nicht zur Verfügung stehen wirst. In dieser Zeit ruht dann der Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber gleichzeitig läuft die 3 Monatige Sperre wegen Eigenkündigung.
Sprich, kommst Du nach sechs Monaten wieder, stellst Dich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung und schwupps läuft das Arbeitslosengeld wieder.
Der "Trick " besteht dain, 1 tag Al zu sein. Dann startet die Sperre. würdest Du Dich erst in 6 Monaten AL melden, fängt erst dann die Sperrzeit an zu laufen.
Post by Christoph Schneegans
Trotz eines Termins bei und mehrerer Telefonate mit der Arbeitsagentur ist
mir leider immer noch nicht klar, wie ich diese Auszeit sozialrechtlich
ausgestalten sollte. Ersparnisse sind vorhanden, um den Lebensunterhalt zu
bestreiten. Mir ist auch klar, daß ich in dieser Zeit die
Krankenversicherung selber bezahlen muß.
• Ich melde mich erst in 6 Monaten arbeitslos.
dumme Idee, mach es wie oben beschrieben
Post by Christoph Schneegans
• Ich melde mich ab 1. Juli arbeitslos und nehme das Dispositionsrecht in
Anspruch, womit ich erkläre, daß mein Anspruch auf Arbeitslosengeld erst
bspw. zum 1. Januar 2018 entstehen soll.
Mist. mach es wie oben. Du musst dem Arbeitsamt auch nicht melden, wie lange Du fern bleibst, sondern nur, dass Du dem Arbeitsamt ab dann und dann nicht zur Verfügung stehst und bei Rückkehr ab dann und dann dem arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst. Thats it. Easy!
Post by Christoph Schneegans
Was spricht für oder gegen diese Optionen? Gibt es noch weitere
Möglichkeiten? Ich tue mir überraschend schwer, im Web passende Anleitungen
zu finden, dabei wird es doch wohl mehr als genug Leute geben, die etwa
eine mehrmonatige Weltreise machen wollen. Also, wie stellt man sich hier
am besten an?
Aber klar:
https://blog.geh-mal-reisen.de/weltreise-abmeldung-arbeitsamt/
https://spontanumdiewelt.de/job-kuendigen-weltreise-arbeitsamt-arbeitslos-melden/

hast Du nicht gefunden?
Post by Christoph Schneegans
Ich habe mich außerdem am 31. März (online, am letzten Tag der Frist)
arbeit*suchend* gemeldet, weil im "Merkblatt für Arbeitslose" steht, daß
man in jedem Fall bei "Beendigung eines Arbeitsverhältnisses … verpflichtet
ist", diese Meldung abzugeben. War das falsch? Sollte ich diese
Arbeitsuchendmeldung zurücknehmen?
Um Gottes Willen. Mach so wie es in den beiden Links gemacht wurde.
U***@web.de
2018-06-18 08:38:07 UTC
Permalink
Post by Lars Wilhelm
Du meldest Dich zum 1.7. Arbeitslos. Dann wird Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld festgestellt. Dieser Anspruch gilt für 4 Jahre, auf die Du ihn verteilen kannst. das heißt, dass Du der Agentur dann mitteilst, dass Du ab dem tag x dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und meldest Du der Agentur, dass Du ab dem 2.7. (4.5.6. Juli) dem Arbeitsmerkt nicht zur Verfügung stehen wirst. In dieser Zeit ruht dann der Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber gleichzeitig läuft die 3 Monatige Sperre wegen Eigenkündigung.
Sprich, kommst Du nach sechs Monaten wieder, stellst Dich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung und schwupps läuft das Arbeitslosengeld wieder.
Der "Trick " besteht dain, 1 tag Al zu sein. Dann startet die Sperre.
Soll dieser Trick auch über § 148 Abs. 1 Nr 4 SGB III hinweghelfen?
Wie?
Lars Wilhelm
2018-06-18 09:17:04 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Lars Wilhelm
Du meldest Dich zum 1.7. Arbeitslos. Dann wird Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld festgestellt. Dieser Anspruch gilt für 4 Jahre, auf die Du ihn verteilen kannst. das heißt, dass Du der Agentur dann mitteilst, dass Du ab dem tag x dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und meldest Du der Agentur, dass Du ab dem 2.7. (4.5.6. Juli) dem Arbeitsmerkt nicht zur Verfügung stehen wirst. In dieser Zeit ruht dann der Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber gleichzeitig läuft die 3 Monatige Sperre wegen Eigenkündigung.
Sprich, kommst Du nach sechs Monaten wieder, stellst Dich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung und schwupps läuft das Arbeitslosengeld wieder.
Der "Trick " besteht dain, 1 tag Al zu sein. Dann startet die Sperre.
Soll dieser Trick auch über § 148 Abs. 1 Nr 4 SGB III hinweghelfen?
Wie?
Nein. Wieso?
Um die 12 Wochen (84 tage) wegen Arbeitsaufgabe kommt der Op natürlich nicht. hatte ich das irgendwie behauptet?
Ich habe geschrieben, dass der OP sich arbeitslos melden muss, damit überhaupt ein Anspruch auf ALG I festgestellt werden kann. Ist der Bescheid da, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit verfügt werden, dass eine Sperre von diesen 84 tagen läuft. Auch wenn der Op keine Auszeit plante, würde er 84 Tage kein Geld bekommen. Durch das Abmelden wird die Sperre nicht verlängert oder unterbrochen, schließlich heißt es ja "bei erstmaliger Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.."
Würde der OP warten bis zur Rückkehr, würde dann erst sein Anspruch festgestellt und dann würde die Sperre on top zur Auszeit laufen.

Ach ich vergaß, Du musst mal wieder wadenbeißen.
U***@web.de
2018-07-15 15:24:27 UTC
Permalink
Post by Lars Wilhelm
Post by U***@web.de
Post by Lars Wilhelm
Du meldest Dich zum 1.7. Arbeitslos. Dann wird Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld festgestellt. Dieser Anspruch gilt für 4 Jahre, auf die Du ihn verteilen kannst. das heißt, dass Du der Agentur dann mitteilst, dass Du ab dem tag x dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und meldest Du der Agentur, dass Du ab dem 2.7. (4.5.6. Juli) dem Arbeitsmerkt nicht zur Verfügung stehen wirst. In dieser Zeit ruht dann der Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber gleichzeitig läuft die 3 Monatige Sperre wegen Eigenkündigung.
Sprich, kommst Du nach sechs Monaten wieder, stellst Dich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung und schwupps läuft das Arbeitslosengeld wieder.
Der "Trick " besteht dain, 1 tag Al zu sein. Dann startet die Sperre.
Soll dieser Trick auch über § 148 Abs. 1 Nr 4 SGB III hinweghelfen?
Wie?
Nein. Wieso?
Um die 12 Wochen (84 tage) wegen Arbeitsaufgabe kommt der Op natürlich nicht. hatte ich das irgendwie behauptet?
Ich habe geschrieben, dass der OP sich arbeitslos melden muss, damit überhaupt ein Anspruch auf ALG I festgestellt werden kann. Ist der Bescheid da, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit verfügt werden, dass eine Sperre von diesen 84 tagen läuft. Auch wenn der Op keine Auszeit plante, würde er 84 Tage kein Geld bekommen. Durch das Abmelden wird die Sperre nicht verlängert oder unterbrochen, schließlich heißt es ja "bei erstmaliger Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.."
Würde der OP warten bis zur Rückkehr, würde dann erst sein Anspruch festgestellt und dann würde die Sperre on top zur Auszeit laufen.
Und ich wies und weise auf eine Anspruchminderung von wahrscheinlich
zumindest 90 Tagen (mehr als 12 Wochen!) hin.
Post by Lars Wilhelm
Ach ich vergaß
ein weiteres Mal das verstehende Lesen.

Stefan Schmitz
2018-06-18 17:38:28 UTC
Permalink
Post by Lars Wilhelm
Du meldest Dich zum 1.7. Arbeitslos. Dann wird Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld festgestellt. Dieser Anspruch gilt für 4 Jahre, auf die Du ihn verteilen kannst. das heißt, dass Du der Agentur dann mitteilst, dass Du ab dem tag x dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und meldest Du der Agentur, dass Du ab dem 2.7. (4.5.6. Juli) dem Arbeitsmerkt nicht zur Verfügung stehen wirst. In dieser Zeit ruht dann der Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber gleichzeitig läuft die 3 Monatige Sperre wegen Eigenkündigung.
Sprich, kommst Du nach sechs Monaten wieder, stellst Dich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung und schwupps läuft das Arbeitslosengeld wieder.
Der "Trick " besteht dain, 1 tag Al zu sein. Dann startet die Sperre. würdest Du Dich erst in 6 Monaten AL melden, fängt erst dann die Sperrzeit an zu laufen.
Und die Sperre läuft wirklich munter ab, obwohl man dem Arbeitsmarkt
ausdrücklich nicht zur Verfügung steht?
Lars Wilhelm
2018-06-19 04:32:06 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Lars Wilhelm
Du meldest Dich zum 1.7. Arbeitslos. Dann wird Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld festgestellt. Dieser Anspruch gilt für 4 Jahre, auf die Du ihn verteilen kannst. das heißt, dass Du der Agentur dann mitteilst, dass Du ab dem tag x dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und meldest Du der Agentur, dass Du ab dem 2.7. (4.5.6. Juli) dem Arbeitsmerkt nicht zur Verfügung stehen wirst. In dieser Zeit ruht dann der Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber gleichzeitig läuft die 3 Monatige Sperre wegen Eigenkündigung.
Sprich, kommst Du nach sechs Monaten wieder, stellst Dich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung und schwupps läuft das Arbeitslosengeld wieder.
Der "Trick " besteht dain, 1 tag Al zu sein. Dann startet die Sperre. würdest Du Dich erst in 6 Monaten AL melden, fängt erst dann die Sperrzeit an zu laufen.
Und die Sperre läuft wirklich munter ab, obwohl man dem Arbeitsmarkt
ausdrücklich nicht zur Verfügung steht?
Ich selbst habe nicht nachgefragt, aber zum einen lief das in den
verlinkten Blogs genau so und zweitens- Die Strafe für das
selbstverschuldete Ende ist doch die Sperre. Und wenn ich gesperrt bin,
kann ich auch machen , was ich will.
Christoph Schneegans
2018-06-19 01:46:27 UTC
Permalink
Post by Lars Wilhelm
Post by Christoph Schneegans
Ich habe nach 11½ Jahren mein Angestelltenverhältnis zum 30. Juni
gekündigt. Danach möchte ich erst einmal für ca. 6 Monate eine Auszeit
nehmen und erst anschließend nach einer neuen Beschäftigung suchen.
Du meldest Dich zum 1.7. Arbeitslos. Dann wird Dein Anspruch auf
Arbeitslosengeld festgestellt. Dieser Anspruch gilt für 4 Jahre, auf die
Du ihn verteilen kannst. das heißt, dass Du der Agentur dann mitteilst,
dass Du ab dem tag x dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und
meldest Du der Agentur, dass Du ab dem 2.7. (4.5.6. Juli) dem
Arbeitmerkt nicht zur Verfügung stehen wirst.
Sehr schön. Ist ja viel einfacher als gedacht, aber eben auch nicht ganz
intuitiv, jedenfalls nicht für mich. Insbesondere ist praktisch, daß ich
vorab nicht genau wissen muß, wie lange die Auszeit dauern wird.

Gehe ich recht in der Annahme, daß ich mich während meiner
Nicht-Verfügbarkeit selber krankenversichern muß?
Post by Lars Wilhelm
Post by Christoph Schneegans
Ich tue mir überraschend schwer, im Web passende Anleitungen zu finden,
dabei wird es doch wohl mehr als genug Leute geben, die etwa eine
mehrmonatige Weltreise machen wollen.
https://blog.geh-mal-reisen.de/weltreise-abmeldung-arbeitsamt/
https://spontanumdiewelt.de/job-kuendigen-weltreise-arbeitsamt-arbeitslos-melden/
Okay, gelesen und verstanden, danke! "Weltreise" ist wahrscheinlich ein
gutes Suchwort, auch wenn ich selber ja gar keine machen will. :-)
--
<http://schneegans.de/computer/safer/> · SAFER mit Windows
Lars Wilhelm
2018-06-19 04:29:50 UTC
Permalink
Post by Christoph Schneegans
Post by Lars Wilhelm
Post by Christoph Schneegans
Ich habe nach 11½ Jahren mein Angestelltenverhältnis zum 30. Juni
gekündigt. Danach möchte ich erst einmal für ca. 6 Monate eine Auszeit
nehmen und erst anschließend nach einer neuen Beschäftigung suchen.
Du meldest Dich zum 1.7. Arbeitslos. Dann wird Dein Anspruch auf
Arbeitslosengeld festgestellt. Dieser Anspruch gilt für 4 Jahre, auf die
Du ihn verteilen kannst. das heißt, dass Du der Agentur dann mitteilst,
dass Du ab dem tag x dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und
meldest Du der Agentur, dass Du ab dem 2.7. (4.5.6. Juli) dem
Arbeitmerkt nicht zur Verfügung stehen wirst.
Sehr schön. Ist ja viel einfacher als gedacht, aber eben auch nicht ganz
intuitiv, jedenfalls nicht für mich. Insbesondere ist praktisch, daß ich
vorab nicht genau wissen muß, wie lange die Auszeit dauern wird.
Gehe ich recht in der Annahme, daß ich mich während meiner
Nicht-Verfügbarkeit selber krankenversichern muß?
JA.
Loading...