Christoph Schneegans
2018-06-15 12:26:38 UTC
Hallo allerseits!
Ich habe nach 11½ Jahren mein Angestelltenverhältnis zum 30. Juni
gekündigt. Danach möchte ich erst einmal für ca. 6 Monate eine Auszeit
nehmen und erst anschließend nach einer neuen Beschäftigung suchen.
Insbesondere möchte ich während dieser Auszeit offiziell *nicht* für
Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen.
Trotz eines Termins bei und mehrerer Telefonate mit der Arbeitsagentur ist
mir leider immer noch nicht klar, wie ich diese Auszeit sozialrechtlich
ausgestalten sollte. Ersparnisse sind vorhanden, um den Lebensunterhalt zu
bestreiten. Mir ist auch klar, daß ich in dieser Zeit die
Krankenversicherung selber bezahlen muß.
Ich sehe nun im wesentlichen zwei Möglichkeiten:
• Ich melde mich erst in 6 Monaten arbeitslos.
• Ich melde mich ab 1. Juli arbeitslos und nehme das Dispositionsrecht in
Anspruch, womit ich erkläre, daß mein Anspruch auf Arbeitslosengeld erst
bspw. zum 1. Januar 2018 entstehen soll.
Was spricht für oder gegen diese Optionen? Gibt es noch weitere
Möglichkeiten? Ich tue mir überraschend schwer, im Web passende Anleitungen
zu finden, dabei wird es doch wohl mehr als genug Leute geben, die etwa
eine mehrmonatige Weltreise machen wollen. Also, wie stellt man sich hier
am besten an?
Ich habe mich außerdem am 31. März (online, am letzten Tag der Frist)
arbeit*suchend* gemeldet, weil im "Merkblatt für Arbeitslose" steht, daß
man in jedem Fall bei "Beendigung eines Arbeitsverhältnisses … verpflichtet
ist", diese Meldung abzugeben. War das falsch? Sollte ich diese
Arbeitsuchendmeldung zurücknehmen?
Ich habe nach 11½ Jahren mein Angestelltenverhältnis zum 30. Juni
gekündigt. Danach möchte ich erst einmal für ca. 6 Monate eine Auszeit
nehmen und erst anschließend nach einer neuen Beschäftigung suchen.
Insbesondere möchte ich während dieser Auszeit offiziell *nicht* für
Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen.
Trotz eines Termins bei und mehrerer Telefonate mit der Arbeitsagentur ist
mir leider immer noch nicht klar, wie ich diese Auszeit sozialrechtlich
ausgestalten sollte. Ersparnisse sind vorhanden, um den Lebensunterhalt zu
bestreiten. Mir ist auch klar, daß ich in dieser Zeit die
Krankenversicherung selber bezahlen muß.
Ich sehe nun im wesentlichen zwei Möglichkeiten:
• Ich melde mich erst in 6 Monaten arbeitslos.
• Ich melde mich ab 1. Juli arbeitslos und nehme das Dispositionsrecht in
Anspruch, womit ich erkläre, daß mein Anspruch auf Arbeitslosengeld erst
bspw. zum 1. Januar 2018 entstehen soll.
Was spricht für oder gegen diese Optionen? Gibt es noch weitere
Möglichkeiten? Ich tue mir überraschend schwer, im Web passende Anleitungen
zu finden, dabei wird es doch wohl mehr als genug Leute geben, die etwa
eine mehrmonatige Weltreise machen wollen. Also, wie stellt man sich hier
am besten an?
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man in jedem Fall bei "Beendigung eines Arbeitsverhältnisses … verpflichtet
ist", diese Meldung abzugeben. War das falsch? Sollte ich diese
Arbeitsuchendmeldung zurücknehmen?
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