Discussion:
Arbeitszeugnis bei ANÜ?
(zu alt für eine Antwort)
Sebastian Suchanek
2014-03-13 20:57:06 UTC
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Hallo NG!

Folgende Konstellation: Arbeitnehmer A war bei
Personaldienstleister P angestellt und während der kompletten
Dauer seines Arbeitsverhältnisses via ANÜ an Firma F
"ausgeliehen". Wem gegenüber hat A nach Beendigung seines
Arbeitsverhältnisses ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?

Ich (IANAL) würde erwarten, gegenüber P, weil zwischen diesen
beiden der eigentliche Arbeitsvertrag bestand. Richtig oder falsch?

Falls richtig: Wie läuft sowas in der Praxis? A hat mit P außer
den Einstellungs-, Stundenabrechnungs- und
Entlassungs-Formalitäten nichts zu tun gehabt - wie soll dann
eine "vernünftige" Bewertung erfolgen? Oder lassen sich
Zeitarbeitsfirmen von ihren Kunden Fragebögen o.ä. zur
ANÜ-Mitarbeiter-Bewertung ausfüllen?


TIA,

Sebastian
Torsten Rüdiger Hansen
2014-03-13 21:31:25 UTC
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Post by Sebastian Suchanek
Hallo NG!
Folgende Konstellation: Arbeitnehmer A war bei
Personaldienstleister P angestellt und während der kompletten
Dauer seines Arbeitsverhältnisses via ANÜ an Firma F
"ausgeliehen". Wem gegenüber hat A nach Beendigung seines
Arbeitsverhältnisses ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?
Nur gegenüber dem Arbeitgeber P.
Post by Sebastian Suchanek
Ich (IANAL) würde erwarten, gegenüber P, weil zwischen diesen
beiden der eigentliche Arbeitsvertrag bestand. Richtig oder falsch?
Ja.
Post by Sebastian Suchanek
Falls richtig: Wie läuft sowas in der Praxis? A hat mit P außer
den Einstellungs-, Stundenabrechnungs- und
Entlassungs-Formalitäten nichts zu tun gehabt - wie soll dann
eine "vernünftige" Bewertung erfolgen? Oder lassen sich
Zeitarbeitsfirmen von ihren Kunden Fragebögen o.ä. zur
ANÜ-Mitarbeiter-Bewertung ausfüllen?
Ja.

Aus eigener Erfahrung: Beim Überlasser freundlcih fragen, ob F ein
Zeugnis ausstellt. Das klappt bei 10-20% der Fälle.
--
Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich.
Mein Postfach (email) wird wird nur 2 mal im Monat entmüllt.
Außerdem wohne ich nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.
Martina Diel
2014-03-13 22:03:54 UTC
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Post by Sebastian Suchanek
Hallo NG!
Folgende Konstellation: Arbeitnehmer A war bei
Personaldienstleister P angestellt und während der kompletten
Dauer seines Arbeitsverhältnisses via ANÜ an Firma F
"ausgeliehen". Wem gegenüber hat A nach Beendigung seines
Arbeitsverhältnisses ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?
Gegenüber P.
Post by Sebastian Suchanek
Ich (IANAL) würde erwarten, gegenüber P, weil zwischen diesen
beiden der eigentliche Arbeitsvertrag bestand. Richtig oder falsch?
Richtig.
Post by Sebastian Suchanek
Falls richtig: Wie läuft sowas in der Praxis? A hat mit P außer
den Einstellungs-, Stundenabrechnungs- und
Entlassungs-Formalitäten nichts zu tun gehabt - wie soll dann
eine "vernünftige" Bewertung erfolgen? Oder lassen sich
Zeitarbeitsfirmen von ihren Kunden Fragebögen o.ä. zur
ANÜ-Mitarbeiter-Bewertung ausfüllen?
Zum Beispiel, oder erkundigt sich anderweitig.

Ich würde nicht darauf setzen, dass jemand aus Firma F ein Zeugnis
ausstellt - ist ja aber auch nicht nötig. Besser als jedes Zeugnis ist
eine Zusage, dass Person X aus Firma F bereit ist, als Referenzgeber für
A zur Verfügung zu stehen, sprich: er oder sie ist bereit, am Telefon
über A Auskunft zu geben, wenn jemand danach fragt.
Papier ist geduldig und Arbeitszeugnisse sind so oft Gegenstand von
Arbeitsgerichtsprozessen, dass klar ist, der Aussagewert ist begrenzt.
Aber wenn jemand am Telefon ehrlich begeistert von jemandem ist, das
kann sehr gut rüberkommen.
--
Turtles.
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