Sebastian Suchanek
2014-03-13 20:57:06 UTC
Hallo NG!
Folgende Konstellation: Arbeitnehmer A war bei
Personaldienstleister P angestellt und während der kompletten
Dauer seines Arbeitsverhältnisses via ANÜ an Firma F
"ausgeliehen". Wem gegenüber hat A nach Beendigung seines
Arbeitsverhältnisses ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?
Ich (IANAL) würde erwarten, gegenüber P, weil zwischen diesen
beiden der eigentliche Arbeitsvertrag bestand. Richtig oder falsch?
Falls richtig: Wie läuft sowas in der Praxis? A hat mit P außer
den Einstellungs-, Stundenabrechnungs- und
Entlassungs-Formalitäten nichts zu tun gehabt - wie soll dann
eine "vernünftige" Bewertung erfolgen? Oder lassen sich
Zeitarbeitsfirmen von ihren Kunden Fragebögen o.ä. zur
ANÜ-Mitarbeiter-Bewertung ausfüllen?
TIA,
Sebastian
Folgende Konstellation: Arbeitnehmer A war bei
Personaldienstleister P angestellt und während der kompletten
Dauer seines Arbeitsverhältnisses via ANÜ an Firma F
"ausgeliehen". Wem gegenüber hat A nach Beendigung seines
Arbeitsverhältnisses ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?
Ich (IANAL) würde erwarten, gegenüber P, weil zwischen diesen
beiden der eigentliche Arbeitsvertrag bestand. Richtig oder falsch?
Falls richtig: Wie läuft sowas in der Praxis? A hat mit P außer
den Einstellungs-, Stundenabrechnungs- und
Entlassungs-Formalitäten nichts zu tun gehabt - wie soll dann
eine "vernünftige" Bewertung erfolgen? Oder lassen sich
Zeitarbeitsfirmen von ihren Kunden Fragebögen o.ä. zur
ANÜ-Mitarbeiter-Bewertung ausfüllen?
TIA,
Sebastian