achim waldek
2005-03-08 10:22:34 UTC
Hallo angeregt durch die Diskussion vor ein paar Tagen habe ich
folgende Frage:
Im fiktiven Arbeitsvertrag einer fiktiven Frau steht drinn:
"Frau $Name wird als $Stellenbezeichnung mit Wirkung zum xxx am
Dienstort xyz eingestellt. Sie nimmt ihren Familienwohnsitz im
Großraum des Dienstorts."
$Stellenbezeichnung bedeute schnöde Facharbeit ohne
Bereitschaftsdienst.
Der derzeitige Wohnsitz bedeutet 1h 15 min Fahrt mit dem Auto über 140
km Autobahn.
Geht das noch als Großraum durch?
Von einer Frist steht nix im AV drinn- außerdem wurde im Gespräch das
Thema Wohnort als "mittelfristig steht einem Umzug prinzipiell nichts
im Weg" abgehandelt.
Meiner Meinung nach muss man sich keine Gedanken über einen Umzug
machen- ich meine mich zu erinnern, dass man bei der Zumutbarkeit bei
Arbeitslosigkeit ja auch Pendeln von 200 km einschließt.
Gruß
folgende Frage:
Im fiktiven Arbeitsvertrag einer fiktiven Frau steht drinn:
"Frau $Name wird als $Stellenbezeichnung mit Wirkung zum xxx am
Dienstort xyz eingestellt. Sie nimmt ihren Familienwohnsitz im
Großraum des Dienstorts."
$Stellenbezeichnung bedeute schnöde Facharbeit ohne
Bereitschaftsdienst.
Der derzeitige Wohnsitz bedeutet 1h 15 min Fahrt mit dem Auto über 140
km Autobahn.
Geht das noch als Großraum durch?
Von einer Frist steht nix im AV drinn- außerdem wurde im Gespräch das
Thema Wohnort als "mittelfristig steht einem Umzug prinzipiell nichts
im Weg" abgehandelt.
Meiner Meinung nach muss man sich keine Gedanken über einen Umzug
machen- ich meine mich zu erinnern, dass man bei der Zumutbarkeit bei
Arbeitslosigkeit ja auch Pendeln von 200 km einschließt.
Gruß