Discussion:
Definition Großraum
(zu alt für eine Antwort)
achim waldek
2005-03-08 10:22:34 UTC
Permalink
Hallo angeregt durch die Diskussion vor ein paar Tagen habe ich
folgende Frage:
Im fiktiven Arbeitsvertrag einer fiktiven Frau steht drinn:
"Frau $Name wird als $Stellenbezeichnung mit Wirkung zum xxx am
Dienstort xyz eingestellt. Sie nimmt ihren Familienwohnsitz im
Großraum des Dienstorts."

$Stellenbezeichnung bedeute schnöde Facharbeit ohne
Bereitschaftsdienst.
Der derzeitige Wohnsitz bedeutet 1h 15 min Fahrt mit dem Auto über 140
km Autobahn.
Geht das noch als Großraum durch?
Von einer Frist steht nix im AV drinn- außerdem wurde im Gespräch das
Thema Wohnort als "mittelfristig steht einem Umzug prinzipiell nichts
im Weg" abgehandelt.

Meiner Meinung nach muss man sich keine Gedanken über einen Umzug
machen- ich meine mich zu erinnern, dass man bei der Zumutbarkeit bei
Arbeitslosigkeit ja auch Pendeln von 200 km einschließt.
Gruß
Christoph Brüninghaus
2005-03-08 11:20:25 UTC
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Post by achim waldek
Hallo angeregt durch die Diskussion vor ein paar Tagen habe ich
"Frau $Name wird als $Stellenbezeichnung mit Wirkung zum xxx am
Dienstort xyz eingestellt. Sie nimmt ihren Familienwohnsitz im
Großraum des Dienstorts."
$Stellenbezeichnung bedeute schnöde Facharbeit ohne
Bereitschaftsdienst.
Der derzeitige Wohnsitz bedeutet 1h 15 min Fahrt mit dem Auto über 140
km Autobahn.
Geht das noch als Großraum durch?
M.E. nicht. Ich würde Großraum als die Umgebung bezeichnen, die noch mit
Nahverkehrsmitteln, die vom Dienstort originär abgehen, erreichbar
sind. :-) Also vielleicht bis zu 30-50 km. In der Regel begrenzt durch
den Großraum einer anderen Stadt.

Aber das dürfte kaum ein feststehender Begriff sein, zu erforschen
dürften die Vorstellungen der Parteien sein (wie eigentlich immer).
Post by achim waldek
Von einer Frist steht nix im AV drinn- außerdem wurde im Gespräch das
Thema Wohnort als "mittelfristig steht einem Umzug prinzipiell nichts
im Weg" abgehandelt.
Meiner Meinung nach muss man sich keine Gedanken über einen Umzug
machen- ich meine mich zu erinnern, dass man bei der Zumutbarkeit bei
Arbeitslosigkeit ja auch Pendeln von 200 km einschließt.
Das hat nichts miteinander zu tun.


Christoph
Thomas Heier
2005-03-08 12:02:38 UTC
Permalink
Post by Christoph Brüninghaus
M.E. nicht. Ich würde Großraum als die Umgebung bezeichnen, die noch mit
Nahverkehrsmitteln, die vom Dienstort originär abgehen, erreichbar
sind. :-) Also vielleicht bis zu 30-50 km.
Sehe ich ähnlich: "Großraum Hamburg" ist durch den HVV als Tarifgebiet
deklariert. Allerdings sind nach den Erweiterungen der letzten Jahre
deine "30-50km" im Bezug auf Hamburg schon reichlich eng.

Wenn Achin uns nicht den Firmensitz (Einsatzort) nennt kann man aus der
Ferne kaum Hilfe geben.
--
Grüße aus Henstedt-Ulzburg, Deutschlands größtem Dorf (27000 EW)
Jubiläum: 25 Jahre Computer in meinem Haushalt. 1980: 1,8 MHz Atari
600XL, 16 KB RAM. 2005: 2*2 GHz Apple G5, 2,5 GB RAM 800GB Platten.
Aber auch: 25 Jahre Freiheit vor Intel, AMD, Mikrosoft, Computerviren
Achim Waldek
2005-03-08 12:47:33 UTC
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Post by Thomas Heier
Wenn Achin uns nicht den Firmensitz (Einsatzort) nennt kann man aus der
Ferne kaum Hilfe geben.
Saarbrücken
Aber Papier ist ja zunächst einmal geduldig und während der Probezeit
umziehen ist ja eh keine Option.
Und wenn man als Doppelverdiener halbwegs in der Mitte wohnt hat man die
gute Argumentation, dass
man nur so die Tätigkeit aufrecht erhalten kann. Der Ag spezifiziert MMN
völlig zu Recht den Großraum
nicht genauer. Es gibt keine 24h Contischicht, keine Supportbereitschaft
usw. Also nichts was das Pendeln
aus der Entfernung für den AG unzumutbar macht. Der AGwill IMHO nur
gewährleisten, dass der AN
pünktlich zum Dienst erscheint und noch fit genug ist, den Arbeitstag zu
überstehen. Eine Anreisezeit von
1h ist dabei völlig okay. von HH Süd nach Nord brauche ich mit öffis auch
Post by Thomas Heier
1h Und Berlin- reden wir nicht drüber.
Wo der Ag sicherlich einen potentiellen Interessenkonflikt sehen könnte ist
ein Pendeln von > 2h einfach.
14h unterwegs ist auf Dauer nicht zumutbar.
Grundsätzlich allerdings verschließt sich mir der Sinn von
Wohnungssitzvereinbarungen außerhalb sehr eng gesteckter
nachvollziehbarer Gründen.
Dirk van den Boom
2005-03-09 12:37:30 UTC
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Post by Achim Waldek
Post by Thomas Heier
Wenn Achin uns nicht den Firmensitz (Einsatzort) nennt kann man aus der
Ferne kaum Hilfe geben.
Saarbrücken
Saarbrücken IST ein Großraum, spätestens nach den 21234 Eingemeindungen.
De facto ist aber das Saarland nur ein Vorort von Saarbrücken und daher
dürfte es innerhalb des Saarlandes meist völlig unproblematisch sein,
nach SB reinzupendeln, das machen Tausende.
Bernd Meyer
2005-03-08 11:30:17 UTC
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Post by achim waldek
Der derzeitige Wohnsitz bedeutet 1h 15 min Fahrt mit dem Auto über 140
km Autobahn. Geht das noch als Großraum durch?
natürlich nicht.
Aber es gehört zum Großraum Europa.
Grüßle, Bernd
Frank Hucklenbroich
2005-03-08 12:38:15 UTC
Permalink
Post by achim waldek
"Frau $Name wird als $Stellenbezeichnung mit Wirkung zum xxx am
Dienstort xyz eingestellt. Sie nimmt ihren Familienwohnsitz im
Großraum des Dienstorts."
$Stellenbezeichnung bedeute schnöde Facharbeit ohne
Bereitschaftsdienst.
Der derzeitige Wohnsitz bedeutet 1h 15 min Fahrt mit dem Auto über 140
km Autobahn.
Geht das noch als Großraum durch?
Also so erst mal nicht, aber warum fragt Ihr nicht einfach mal bei dem
Arbeitgeber nach? Soo eng wird das ja auch nicht immer gesehen.

Ein Nachbar von mir hat auch ein hohes Amt in einer Stadtverwaltung einer
Kreisstadt, hat seinen Wohnsitz aber auch in einer anderen Großstadt
(Fahrzeit 45 Minuten). Auch ihm hat man seinerzeit nahegelegt, doch bitte
seinen Wohnsitz zu verlegen, da er aber gerade neu gebaut hatte hat man
wohl beide Augen zugedrückt (und der hat eine Art von Bereitschaftsdienst,
da es auch ein politisches Amt ist).

Also ich würde erst mal nachhören, wie eng der AG das sieht.

Grüße,

Frank
Achim Waldek
2005-03-08 12:57:08 UTC
Permalink
"achim waldek" ...
Post by achim waldek
Hallo angeregt durch die Diskussion vor ein paar Tagen habe ich
"Frau $Name wird als $Stellenbezeichnung mit Wirkung zum xxx am
Dienstort xyz eingestellt. Sie nimmt ihren Familienwohnsitz im
Großraum des Dienstorts."
Nett ist auch das eben gefundene:
Umzug kann nicht verlangt werden
Der Fall: Ein neuer Mitarbeiter hatte im Arbeitsvertrag zugesagt, nach
Ablauf der Probezeit mit seinem Hauptwohnsitz in die Nähe des Arbeitsplatzes
umzuziehen. Tatsächlich vertröstete er den Arbeitgeber und äußerte
schließlich, er selbst habe doch eine Wohnung in Arbeitsplatznähe. Seine
Familie bleibe weiter am alten Wohnort.



Daraufhin forderte der Arbeitgeber ihn mittels Abmahnung erneut auf, seinen
Hauptwohnsitz zu verlegen. Nachdem auch dies folgenlos blieb, kündigte er
zunächst und focht später den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an.

Die Entscheidung: Weder die Kündigung noch die Anfechtung des
Arbeitsvertrags hatten vor Gericht Bestand. Der Mitarbeiter musste also ohne
Umzug weiter beschäftigt werden. Denn: Sie können von Ihrem Mitarbeiter den
Umzug nur dann verlangen, wenn es nachvollziehbare in Zusammenhang mit der
Arbeitsleistung stehende Gründe hierfür gibt.

Können Sie diese nicht belegen, ist der Mitarbeiter an seine Zusage nicht
gebunden. Das gilt selbst dann, wenn er nie die Absicht hatte, die
eingegangene Verpflichtung zu erfüllen. (LAG Nürnberg, 9.12.2003, 6 Sa
676/01
Quelle:
http://www.personalverlag.de/news/www.personalverlag.de/news_15335.html

Nach ein bisschen Stöbern fällt mir auf- des ist ne AG freundliche Seite
Gruß
Heiko Nock
2005-03-17 22:17:48 UTC
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Post by achim waldek
"Frau $Name wird als $Stellenbezeichnung mit Wirkung zum xxx am
Dienstort xyz eingestellt. Sie nimmt ihren Familienwohnsitz im
Großraum des Dienstorts."
$Stellenbezeichnung bedeute schnöde Facharbeit ohne
Bereitschaftsdienst.
Der derzeitige Wohnsitz bedeutet 1h 15 min Fahrt mit dem Auto über 140
km Autobahn.
Geht das noch als Großraum durch?
Ich halte die Klausel für unzulässig. Dem Arbeitgeber kann es egal
sein, wo der Arbeitnehmer wohnt, solange dieser pünktlich zur Arbeit
erscheint und seine Leistung erbringt.
--
Wenn sie z.B. einen Politiker fragen: 'Was ist Demokratie?', so wird er
antworten ohne zu zögern: 'Demokratie ist Volk mal Wille geteilt durch
Kompromiß hoch Sachzwang.'
-- Werner Koczwara
Jens Müller
2005-03-17 22:22:40 UTC
Permalink
Post by achim waldek
"Frau $Name wird als $Stellenbezeichnung mit Wirkung zum xxx am
Dienstort xyz eingestellt. Sie nimmt ihren Familienwohnsitz im
^^^^^^^^^ ^^^^^^^^
Post by achim waldek
Großraum des Dienstorts."
Wer nimmt was?
--
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/08/feindstrafrecht/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/03/hochverrat-gegen-den-bund/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/02/politik-im-unternehmen/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/01/sushi/
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