Discussion:
Wohngeld und Studienkredit
(zu alt für eine Antwort)
Sebastian Deiszner
2007-01-30 14:46:44 UTC
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Hallo,

ich studiere und bekomme (hoffentlich) ab 1. März einen Studienkredit.

Ich habe vor, zum 1. März Wohngeld zu beantragen - BaFöG steht mir nicht
mehr zu (Studiengangwechsel).

Wieviel Geld darf man im Monat haben, um Wohngeld zu bekommen?

gruß

Sebastian
Karina Schmidt
2007-01-30 19:57:47 UTC
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Hallo Sebastian,
Post by Sebastian Deiszner
Ich habe vor, zum 1. März Wohngeld zu beantragen - BaFöG steht mir nicht
mehr zu (Studiengangwechsel).
Wieviel Geld darf man im Monat haben, um Wohngeld zu bekommen?
Das kann man nicht pauschal angeben. Denn von der Gesamtsumme, die Dir
monatlich zur Verfügung steht - da zählt übrigens auch eine eventuelle
Unterstützung durch die Eltern darunter, Stipendien etc. -, gibt es
individuelle Faktoren miteinzubeziehen. Nachgewiesen werden muss dies
z.B. über Steuererklärung (falls Du das als Student überhaupt machst/
machen musst), Arbeitsverträge, Kontoauszüge etc.

Unter folgender Seite findest Du einige Informationen, die Dir
vielleicht weiterhelfen:

http://www.gesetze-im-internet.de/wogg_2/index.html

Ich selbst habe es auch mal vor einigen Jahren versucht auszurechnen,
bin aber kläglich gescheitert, weil es zumindest damals ziemlich
kompliziert war. Da war es einfacher den Wohngeldantrag auszufüllen,
abzugeben und dann den Bescheid abzuwarten. Vor allem, weil man
vermutlich sowieso bei der Berechnung etwas vergisst.

Wichtig zu wissen ist auch, dass man nicht zu wenig verdienen darf.
Denn wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass man von dem monatlichen
vorhandenen Betrag leben kann, wird auch abgelehnt (grobe
Orientierung: der Betrag den ein Hartz IV Empfänger erhält, so um die
340 Euro).

Gruß,

Karina
Matthias Kryn
2007-01-30 20:02:41 UTC
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Post by Sebastian Deiszner
Wieviel Geld darf man im Monat haben, um Wohngeld zu bekommen?
Wie hoch -- falls überhaupt -- Dein Anspruch auf Wohngeld ist,
hängt u.a. vom Alter und von der Größe und Ausstattung Deiner
Wohnung ab.

Grüße
Matthias
Sebastian Deiszner
2007-01-31 11:47:57 UTC
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Post by Matthias Kryn
Post by Sebastian Deiszner
Wieviel Geld darf man im Monat haben, um Wohngeld zu bekommen?
Wie hoch -- falls überhaupt -- Dein Anspruch auf Wohngeld ist,
hängt u.a. vom Alter und von der Größe und Ausstattung Deiner
Wohnung ab.
Grüße
Matthias
Die Wohngeldstelle könnte ja sagen - warum nehmen Sie nur 400 Euro
Studienkredit im Monat - Sie können ja auch 600 nehmen und brauchen dann
kein Wohngeld...

Darum dreht sich meine Frage!

Wie hoch ist mein Einkommen, wenn ich z.B. 400 Euro Studienkredit bekomme?
Kann ich davon noch meine 60 Euro Krankenkassenbeitrag abziehen (den muss
ich ja selbst zahlen, sowie meine BU Versicherung welche ich auch selbst
zahlen muss, Hausratversicherung, Unfallversicherung usw....).

gruß

Sebastian
Christian Dürrhauer
2007-02-01 12:56:34 UTC
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On the seventh day, Sebastian Deiszner wrote...
Post by Sebastian Deiszner
Die Wohngeldstelle könnte ja sagen - warum nehmen Sie nur 400 Euro
Studienkredit im Monat - Sie können ja auch 600 nehmen und brauchen dann
kein Wohngeld...
Darum dreht sich meine Frage!
Wie hoch ist mein Einkommen, wenn ich z.B. 400 Euro Studienkredit bekomme?
Kann ich davon noch meine 60 Euro Krankenkassenbeitrag abziehen (den muss
ich ja selbst zahlen, sowie meine BU Versicherung welche ich auch selbst
zahlen muss, Hausratversicherung, Unfallversicherung usw....).
Die Frage ist ohnehin, inwieweit der Studienkredit als Kredit als Einkommen
angerechnet werden darf. Im Wesentlichen handelt es sich dabei ja nicht um
"Plusmoney", sondern um den Aufbau von Verbindlichkeiten. Ich würde es
angeben; insofern erklärt es gut, dass Du genug verdienst, um den
Schwarzarbeit-Faktor auszuschließen. Konkrete Gesetzeslage kann ich Dir
leider nicht nennen, aber versuch es einfach so. Es wird schon nicht
passieren, dass man Dich zwingt, Dich höher zu verschulden, um die
staatliche Hilfsverpflichtung abzuwiegeln.
--
mit freundlichen Grüßen/with kind regards
Christian Dürrhauer

All those who believe in psychokinesis raise my hand.
Robert Lange
2007-02-01 09:07:50 UTC
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Post by Sebastian Deiszner
Wie hoch ist mein Einkommen, wenn ich z.B. 400 Euro Studienkredit bekomme?
Darlehen werden beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt,
jedenfalls war das bei mir so.

-- Robert
Sebastian Deiszner
2007-02-05 07:55:57 UTC
Permalink
Post by Robert Lange
Post by Sebastian Deiszner
Wie hoch ist mein Einkommen, wenn ich z.B. 400 Euro Studienkredit bekomme?
Darlehen werden beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt,
jedenfalls war das bei mir so.
Antwort auf meine Anfrage bei der Verwaltung:

[...]
Sie erhalten den Bildungskredit im Anschluß an das Bafög zur
Abschlußförderung Ihres Studiums und sind damit vom Wohngeld
ausgeschlossen.
§41 WoGG (3) Auf Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder
rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Grunde nach zustehen oder im Falle
eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden, ist dieses
Gesetz nicht anzuwenden.
Für evtl. telefonische Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
_____________________________________
Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister
Sozialamt
Abteilung Wohngeld
[...]

Ich erhalte eben nicht den Kredit im Anschluss an das BaFöG - ich bin
Studiengangwechsler (vor 4 Jahren gewesen) - damit erhält man kein BaFöG
mehr.....

Was ist mit dieser Antwort?
Jens Müller
2007-02-05 08:09:55 UTC
Permalink
Post by Sebastian Deiszner
[...]
Sie erhalten den Bildungskredit im Anschluß an das Bafög zur
Abschlußförderung Ihres Studiums und sind damit vom Wohngeld
ausgeschlossen.
§41 WoGG (3) Auf Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder
rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Grunde nach zustehen oder im Falle
eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden, ist dieses
Gesetz nicht anzuwenden.
Für evtl. telefonische Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung
...
Post by Sebastian Deiszner
Ich erhalte eben nicht den Kredit im Anschluss an das BaFöG - ich bin
Studiengangwechsler (vor 4 Jahren gewesen) - damit erhält man kein BaFöG
mehr.....
Was ist mit dieser Antwort?
Geh zu Deiner Gewerkschaft, über die hast Du Sozialrechtsschutz.
Sebastian Deiszner
2007-02-06 11:30:18 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Geh zu Deiner Gewerkschaft, über die hast Du Sozialrechtsschutz.
Ich bin nicht in der Gewerkschaft - ich arbeite nicht - ich studiere!
Robert Lange
2007-02-05 21:56:08 UTC
Permalink
Post by Sebastian Deiszner
[...]
Sie erhalten den Bildungskredit im Anschluß an das Bafög zur
Abschlußförderung Ihres Studiums und sind damit vom Wohngeld
ausgeschlossen.
§41 WoGG (3) Auf Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder
rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Grunde nach zustehen oder im Falle
eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden, ist dieses
Gesetz nicht anzuwenden.
Für evtl. telefonische Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
_____________________________________
Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister
Sozialamt
Abteilung Wohngeld
[...]
Ich erhalte eben nicht den Kredit im Anschluss an das BaFöG - ich bin
Studiengangwechsler (vor 4 Jahren gewesen) - damit erhält man kein BaFöG
mehr.....
Was ist mit dieser Antwort?
Dieser Antwort liegt anscheinend die Auffassung zugrunde, dass es sich
bei deinem Studienkredit um ein Bankdarlehen nach § 17 III BAföG
handelt. Das wäre eine "Leistung zur Förderung der Ausbildung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz", die dich vom Wohngeldbezug
ausschließen würde. Wenn es nicht so ist, solltest du Widerspruch
einlegen und deine Position durch Vorlage deines Kreditvertrages und
eines Ablehnungsbescheides von deinem zuständigen Studentenwerk
untermauern. Von wem erhältst du denn deinen Studienkredit?

-- Robert
Sebastian Deiszner
2007-02-05 23:53:55 UTC
Permalink
Dieser Antwort liegt anscheinend die Auffassung zugrunde, dass es sich bei
deinem Studienkredit um ein Bankdarlehen nach § 17 III BAföG handelt. Das
wäre eine "Leistung zur Förderung der Ausbildung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz", die dich vom Wohngeldbezug
ausschließen würde. Wenn es nicht so ist, solltest du Widerspruch einlegen
und deine Position durch Vorlage deines Kreditvertrages und eines
Ablehnungsbescheides von deinem zuständigen Studentenwerk untermauern. Von
wem erhältst du denn deinen Studienkredit?
-- Robert
Dresdner Bank
Robert Lange
2007-02-05 22:11:37 UTC
Permalink
Post by Sebastian Deiszner
Die Wohngeldstelle könnte ja sagen - warum nehmen Sie nur 400 Euro
Studienkredit im Monat - Sie können ja auch 600 nehmen und brauchen dann
kein Wohngeld...
Anders als das SGB II fordert das WoGG nicht, dass sich die potenziellen
oder tatsächlichen Wohngeldempfänger bemühen, ihre Hilfebedürtigkeit zu
verringern. Obige Forderung hätte also keine rechtliche Grundlage.

-- Robert
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