Discussion:
Hilfe zu AT-Vertrag - Eure Meinungen
(zu alt für eine Antwort)
FTungsten
2006-03-11 13:11:11 UTC
Permalink
Hallo,

ich habe von einem Unternehmen ein Vertragsangebot in Form eines
AT-Vertrages (außertariflich) bekommen und möchte zu einigen Punkten
gerne Eure Meinung wissen. Es handelt sich um ein großes, deutsches
Unternehmen, sodaß ich mit keinen böswilligen, versteckten Fallen
rechne. Der Vertrag ist außertariflich, da dies in der Position (auch
in anderen Unternehmen) Standard ist und das Gehalt deutlich über dem
Tarif liegt. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich noch eine
Tarifarbeitsvertrag. OK, hier meine Fragen:

- Der Vertrag enthält nur die Benennung der Position, aber keine
Aufgabenbeschreibung oder einen Verweis auf eine separate
Stellenbeschreibung. Ist das üblich?
- Überstunden etc. sind mit dem Gehalt abgegolten. Soweit so gut. "Die
Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen" und ist
ansonsten nicht definiert. Ist das ein Standardtext?
- Das Gehalt besteht zu etwas mehr als 10% aus "erfolgsabhängigen
Bezügen". Hierzu werden Ziele mit dem Vorgesetzten definiert. Je nach
Zielerreichung kann der erfolgsabhängige Teil auch höher als der
100%-Wert im Vertrag ausfallen. Worauf sollte man hier achten?
- Mir wurde gesagt, daß ein Firmenwagen in der Position "später"
möglich ist. Ist es üblich soetwas im Arbeitsvertrag festzuhalten?
Was empfehlt Ihr?
- Der Vertrag enthält keinen Hinweis auf VL. Ist das bei AT-Verträgen
so üblich. Ich werde zwar nochmal nachfragen, möchte aber nicht als
"Erbsenzähler" gelten, da das Grundgehalt weit überdurchschnittlich
ist.
- "Zukünftige Gehalterhöhungen... werden im variablen Anteil erfolgen
(bis zu 20%)" Ist das üblich? Erfolgt bei AT-Verträgen eigentlich
eine Anlehnung an Tarifverträge bei tariflichen Gehaltserhöhungen?
- "Der Mitarbeiter verpflichtet sich... eine Wettbewerbsverbot zu
vereinbaren... das den gesetzlichen Vorschriften entspricht" Das heiß
ja "kann", "muß aber nicht". Ist das so OK?
- "Probezeit 6 Monate mit 1 Monat Kündigungsfrist". Wie beurteilt Ihr
das? Standard bei AT-Verträgen?
- "Kündigungsfrist 6 Monate zum Monatsende". Erscheint mir sehr lang
und könnte bei späteren Bewerbungen vielleicht zum Problem werden!?

Vielen Dank für Eure Hilfe und Meinungen!

Gruß, Frank
Andreas Post
2006-03-11 13:41:17 UTC
Permalink
Post by FTungsten
ich habe von einem Unternehmen ein Vertragsangebot in Form eines
AT-Vertrages (außertariflich) bekommen und möchte zu einigen Punkten
gerne Eure Meinung wissen. Es handelt sich um ein großes, deutsches
Unternehmen, sodaß ich mit keinen böswilligen, versteckten Fallen
rechne.
Ich kenne große Unternehmen, die machen Verträge, da ist selbst die Mafia
noch ein Verein braver Jungs gegen.
Post by FTungsten
- Der Vertrag enthält nur die Benennung der Position, aber keine
Aufgabenbeschreibung oder einen Verweis auf eine separate
Stellenbeschreibung. Ist das üblich?
Kommt vor. So bist Du individueller Einsetzbar. Fachlich wie örtlich.
Post by FTungsten
- Überstunden etc. sind mit dem Gehalt abgegolten.
Normal.
Post by FTungsten
Soweit so gut. "Die
Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen" und ist
ansonsten nicht definiert. Ist das ein Standardtext?
Standardtext. Theoretisch bedeutet das auch, dass 10h die Woche OK sind.
Real sieht es dann aber so aus, dass auch 60/h die Woche abgegolten sind.
Was recht häufig vorkommt.
Post by FTungsten
- Das Gehalt besteht zu etwas mehr als 10% aus "erfolgsabhängigen
Bezügen".
- Der Vertrag enthält keinen Hinweis auf VL.
AT und VL? zahlt so gut wie keiner.
Post by FTungsten
- "Zukünftige Gehalterhöhungen... werden im variablen Anteil erfolgen
(bis zu 20%)" Ist das üblich?
Spricht nicht grad für die Firma. Das bedeutet, Du arbeitest den Rest Deines
Lebens (bei der Firma) für das gleiche Geld.
Es sollte schon vereinbart werden, dass das Grundgehalt nach irgendeinem
Index angepast wird und der Bonus immer neu verhandelt werden kann.
Post by FTungsten
- "Der Mitarbeiter verpflichtet sich... eine Wettbewerbsverbot zu
vereinbaren... das den gesetzlichen Vorschriften entspricht" Das heiß
ja "kann", "muß aber nicht". Ist das so OK?
Der Satz ist standard.
Post by FTungsten
- "Probezeit 6 Monate mit 1 Monat Kündigungsfrist". Wie beurteilt Ihr
das? Standard bei AT-Verträgen?
Ist OK.
Post by FTungsten
- "Kündigungsfrist 6 Monate zum Monatsende". Erscheint mir sehr lang
und könnte bei späteren Bewerbungen vielleicht zum Problem werden!?
Auch normal für AT Verträge.

Noch was, traue nie einer großen Firma. Ich hatte mich einmal vor einigen
Jahren überreden lassen einen AT Vertrag zu unterschreiben. 7.100 Euro
sollte es geben. Gezahlt haben ie nur 4.800. Den Rest.. ?
Als ich nachfragte wo der bleibt wurde mir gesagt, das grad kein Geld dafür
da ist.

War ein Weltkonzern in der Nähe von Bielefeld!

Du siehst, besser misstrauisch sein als nachher auf die Nase fallen.

Gruß
Andreas
--
Alles über Stalker:
http://www.netzterrorist.com ***@update_11.03.2006
http://www.dieLinke-guetersloh.com ***@update_09.02.2006
FTungsten
2006-03-11 13:57:12 UTC
Permalink
Hallo Andreas, vielen Dank für Deine Antworten und Einschätzungen!
Post by Andreas Post
Post by FTungsten
- Der Vertrag enthält nur die Benennung der Position, aber keine
Aufgabenbeschreibung oder einen Verweis auf eine separate
Stellenbeschreibung. Ist das üblich?
Kommt vor. So bist Du individueller Einsetzbar. Fachlich wie örtlich.
Steht in meinem jetzigen Tarifvertrag auch drin. Der Dienstort ist aber
auch im neuen Vertrag definiert.
Post by Andreas Post
Standardtext. Theoretisch bedeutet das auch, dass 10h die Woche OK sind.
Real sieht es dann aber so aus, dass auch 60/h die Woche abgegolten sind.
Was recht häufig vorkommt.
OK, das 40h nicht immer reichen werden, ist bei mir auch jetzt schon
so. Wird aber bei meinem jetzigen Arbeitgeber auch nicht bezahlt, "nur"
Freizeit.
Post by Andreas Post
Post by FTungsten
- "Zukünftige Gehalterhöhungen... werden im variablen Anteil erfolgen
(bis zu 20%)" Ist das üblich?
Spricht nicht grad für die Firma. Das bedeutet, Du arbeitest den Rest Deines
Lebens (bei der Firma) für das gleiche Geld.
Es sollte schon vereinbart werden, dass das Grundgehalt nach irgendeinem
Index angepast wird und der Bonus immer neu verhandelt werden kann.
Zumindest steht im Vertrag, daß dies nur solange geht, bis der
variable Anteil 20% des Gesamtgehalts übersteigt. Danach wird dann
wohl auch das fixe Gehalt angepaßt. Zumindest ist der fixe Anteil
wesentlich höher als mein jetziges Gehalt...
Post by Andreas Post
War ein Weltkonzern in der Nähe von Bielefeld!
Nähe Bielefeld ist es bei mir auch... Fängt aber nicht mit B an und
gilt allgemein als großes, faires Unternehmen in Familienbesitz.

Nochmal vielen Dank!

Gruß, Frank
Carsten Ihlo
2006-03-11 15:25:46 UTC
Permalink
Post by Andreas Post
Auch normal für AT Verträge.
Noch was, traue nie einer großen Firma. Ich hatte mich einmal vor einigen
Jahren überreden lassen einen AT Vertrag zu unterschreiben. 7.100 Euro
sollte es geben. Gezahlt haben ie nur 4.800. Den Rest.. ?
Vor einigen Jahren? Euro? Warst du da Top- Manager?
Brauchst du nicht drauf zu antworten. ;-)

ci
--
Ich möchte Microsoft wirklich nicht zerstören.
Dies wird nur ein gänzlich unbeabsichtigter Nebeneffekt sein
(Linus Torvald)
Andreas Post
2006-03-11 16:04:21 UTC
Permalink
Post by Carsten Ihlo
Post by Andreas Post
Noch was, traue nie einer großen Firma. Ich hatte mich einmal vor einigen
Jahren überreden lassen einen AT Vertrag zu unterschreiben. 7.100 Euro
sollte es geben. Gezahlt haben ie nur 4.800. Den Rest.. ?
Vor einigen Jahren?
2002 war das.
Post by Carsten Ihlo
Euro?
Ja klar, Euros.
Post by Carsten Ihlo
Warst du da Top- Manager?
Nö, die verdienen weit mehr.

Um noch etwas in Deiner Wunde zu rühren, heute zahlen andere Firmen für den
gleichen Job um die 110.000 Euros im Jahr.
Post by Carsten Ihlo
Brauchst du nicht drauf zu antworten. ;-)
OK, dann schweige ich jetzt -)

Gruß
Andreas
--
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Matthias Frank
2006-03-11 13:46:20 UTC
Permalink
Post by FTungsten
- "Probezeit 6 Monate mit 1 Monat Kündigungsfrist". Wie beurteilt Ihr
das? Standard bei AT-Verträgen?
ALso du bist neu in der Firma oder ändert sich nur der Status
in AT?
Post by FTungsten
- "Kündigungsfrist 6 Monate zum Monatsende". Erscheint mir sehr lang
und könnte bei späteren Bewerbungen vielleicht zum Problem werden!?
Der AG muss sich aber auch dran halten, dazu kommt wenn du wirklich
wechseln willst, wird man in dem BEreich meistens eh freigestellt,
da man ja nicht mehr vertrauenswürdig ist und neue Projekte kann
man auch meistens keine mehr bekommen, weil man die eh nicht zu Ende
machen kann. Von daher kann man sich da auch oft auf einen
Aufhebungsvertrag einigen.
MfG
Matthias
FTungsten
2006-03-11 14:22:56 UTC
Permalink
Hallo Matthias,
Post by Matthias Frank
ALso du bist neu in der Firma oder ändert sich nur der Status
in AT?

Ich wäre neu in der Firma. In meiner jetzigen Firma bin ich
Tarifangestellter.
Post by Matthias Frank
Der AG muss sich aber auch dran halten,
Klar, ist natürlich auch ein Vorteil, keine Frage.
Post by Matthias Frank
dazu kommt wenn du wirklich
wechseln willst, wird man in dem BEreich meistens eh freigestellt,
da man ja nicht mehr vertrauenswürdig ist und neue Projekte kann
man auch meistens keine mehr bekommen, weil man die eh nicht zu Ende
machen kann. Von daher kann man sich da auch oft auf einen
Aufhebungsvertrag einigen.
Danke für den Tip! Ich hoffe natürlich, daß ich in den nächsten
Jahren nicht wechseln mß bzw. will.

Gruß, Frank
Kathinka Wenz
2006-03-11 13:59:46 UTC
Permalink
Post by FTungsten
- Der Vertrag enthält nur die Benennung der Position, aber keine
Aufgabenbeschreibung oder einen Verweis auf eine separate
Stellenbeschreibung. Ist das üblich?
Ich habe noch nie einen Arbeitsvertrah gehabt, in dem das genau
beschrieben würde. Das hat IMHO mit AT nichts zu tun.
Post by FTungsten
- Überstunden etc. sind mit dem Gehalt abgegolten. Soweit so gut. "Die
Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen" und ist
ansonsten nicht definiert. Ist das ein Standardtext?
Keine Wochenarbeitszeit angegeben? Wird wenigstens auf den Tarifvertrag
verwiesen? Habt ihr einen BR?
Post by FTungsten
- Das Gehalt besteht zu etwas mehr als 10% aus "erfolgsabhängigen
Bezügen". Hierzu werden Ziele mit dem Vorgesetzten definiert. Je nach
Zielerreichung kann der erfolgsabhängige Teil auch höher als der
100%-Wert im Vertrag ausfallen. Worauf sollte man hier achten?
Dass du auch von den 90% leben kannst. ;-)
Post by FTungsten
- Der Vertrag enthält keinen Hinweis auf VL. Ist das bei AT-Verträgen
so üblich.
Ich denke, das hat mit AT oder nicht nichts zu tun, sondern eher damit,
ob das Unternehmen überhaupt VL zahlt.
Post by FTungsten
Erfolgt bei AT-Verträgen eigentlich
eine Anlehnung an Tarifverträge bei tariflichen Gehaltserhöhungen?
Nein, das Gehalt ist frei verhandelbar. Du musst also selber nachhaken,
wenn du eine Erhühung haben willst.
Post by FTungsten
- "Probezeit 6 Monate mit 1 Monat Kündigungsfrist". Wie beurteilt Ihr
das? Standard bei AT-Verträgen?
Standard bei höherqualifizierten Arbeitsverträgen.
Post by FTungsten
- "Kündigungsfrist 6 Monate zum Monatsende". Erscheint mir sehr lang
und könnte bei späteren Bewerbungen vielleicht zum Problem werden!?
Ich fände es gut.

Gruß, Kathinka
FTungsten
2006-03-11 14:19:35 UTC
Permalink
Hallo Kathinka,
Post by Kathinka Wenz
Keine Wochenarbeitszeit angegeben? Wird wenigstens auf den Tarifvertrag
verwiesen? Habt ihr einen BR?
Nein, kein Verweis auf Tarif. Ansonsten ist das Unternehmen aber
tarifgebunden, einen BR gibt es auch.
Post by Kathinka Wenz
Dass du auch von den 90% leben kannst. ;-)
Da auch das Grundgehalt schon recht hoch ist (deutlich höher als mein
jetziges Gehalt), könnte ich auch mit 0% gut leben...

Vielen Dank!

Gruß, Frank
Kathinka Wenz
2006-03-11 15:29:45 UTC
Permalink
Post by FTungsten
Hallo Kathinka,
Post by Kathinka Wenz
Keine Wochenarbeitszeit angegeben? Wird wenigstens auf den Tarifvertrag
verwiesen? Habt ihr einen BR?
Nein, kein Verweis auf Tarif. Ansonsten ist das Unternehmen aber
tarifgebunden, einen BR gibt es auch.
Und es steht wirklich keine Wochenarbeitszeit im Vertrag? Das finde ich
merkwürdig. Ich glaube, auf eine Wochenarbeitszeit würde ich bestehen.

Überstunden müssen nämlich von BR abgesegnet werden, aber wenn es keine
Wochenarbeitszeit gibt, ist die Frage, wann die Überstunden beginnen.
Post by FTungsten
Post by Kathinka Wenz
Dass du auch von den 90% leben kannst. ;-)
Da auch das Grundgehalt schon recht hoch ist (deutlich höher als mein
jetziges Gehalt), könnte ich auch mit 0% gut leben...
Nein, ganz sicher nicht. 0% wäre nämlich gar nichts. 90% ist dein
Grundgehalt, so wie du es im OP geschrieben hast.

Gruß, Kathinka
Marco F. Scala
2006-03-11 17:34:20 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by FTungsten
Hallo Kathinka,
Post by Kathinka Wenz
Keine Wochenarbeitszeit angegeben? Wird wenigstens auf den
Tarifvertrag verwiesen? Habt ihr einen BR?
Nein, kein Verweis auf Tarif. Ansonsten ist das Unternehmen aber
tarifgebunden, einen BR gibt es auch.
Und es steht wirklich keine Wochenarbeitszeit im Vertrag? Das finde
ich merkwürdig. Ich glaube, auf eine Wochenarbeitszeit würde ich
bestehen.
Dann gilt das Arbeitszeitgesetz als obergrenze, darüber kann sich auch kein
Vertrag hinwegsetzen.
Alexander Goetzenstein
2006-03-11 20:08:04 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Marco F. Scala
Dann gilt das Arbeitszeitgesetz als obergrenze, darüber kann sich auch kein
Vertrag hinwegsetzen.
in der Praxis kann es aber zu Missstimmungen kommen, vorsichtig
ausgedrückt. Man sollte also entsprechend durchsetzungsstark sein, wenn
man sich darauf einlässt, denn das Fehlen einer solchen Zahl lässt
vermuten, dass es nicht gewünscht ist, darauf zu achten.
--
Gruss
Alex
Alexander Goetzenstein
2006-03-11 17:21:28 UTC
Permalink
Hallo,
Post by FTungsten
- Der Vertrag enthält nur die Benennung der Position, aber keine
Aufgabenbeschreibung oder einen Verweis auf eine separate
Stellenbeschreibung. Ist das üblich?
Das ist wohl üblich so. Erleichtert im Zweifelsfall das Bossing... :-)
Post by FTungsten
- Überstunden etc. sind mit dem Gehalt abgegolten. Soweit so gut.
Immer wieder gern genommen, nichts besonderes.
Post by FTungsten
"Die
Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen" und ist
ansonsten nicht definiert. Ist das ein Standardtext?
Das allerdings macht die Sache heiß: Du kannst Dich schon mal auf
dauerhafte 60-80 Stunden je Woche einstellen, bei Bedarf (lockender
Umsatz, drohendes Desaster...) auch mal mehr. Das ArbZG hilft Einem
i.d.R. auch nicht weiter, denn wenn man es anführt, ist man raus aus dem
Kreis der Karrierehengste.
Post by FTungsten
- Das Gehalt besteht zu etwas mehr als 10% aus "erfolgsabhängigen
Bezügen". Hierzu werden Ziele mit dem Vorgesetzten definiert. Je nach
Zielerreichung kann der erfolgsabhängige Teil auch höher als der
100%-Wert im Vertrag ausfallen. Worauf sollte man hier achten?
Dass die Ziele erreichbar sind. Gelegentlich werden die Ziele so hoch
gesteckt, dass man auch keine Prämienzahlung o.ä. "befürchten" muss.
Auch beliebt: im Oktober werden die Ziele an das bisher erwirtschaftete
"angepasst", sprich: angehoben. Es muss also darauf geachtet werden,
dass die Zielvereinbarungen wirklich Vereinbarungen sind und nicht bloße
Vorgaben, die man zu erfüllen hat ohne Rücksicht auf die Machbarkeit.
Post by FTungsten
- Mir wurde gesagt, daß ein Firmenwagen in der Position "später"
möglich ist. Ist es üblich soetwas im Arbeitsvertrag festzuhalten?
Was empfehlt Ihr?
Entweder hängt der Dienstwagen von den Erfordernissen der Tätigkeit ab
oder von der Hierarchiestufe. Dass es von der Dauer der
Unternehmenszugehörigkeit abhängt, wäre mir neu; schließlich soll es ja
auch ein Lockmittel, eine Belohnung sein. Ich würde mich also nach den
Kriterien erkundigen und eine bloße Vertröstung auf später so aufnehmen,
als würde sie nicht existieren.
Post by FTungsten
- Der Vertrag enthält keinen Hinweis auf VL. Ist das bei AT-Verträgen
so üblich. Ich werde zwar nochmal nachfragen, möchte aber nicht als
"Erbsenzähler" gelten, da das Grundgehalt weit überdurchschnittlich
ist.
Das kenne ich schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Bei der Gehaltshöhe,
die ich bei solchen Vertragsgestaltungen erwarte, wären das wohl
wirklich Erbsen.
Post by FTungsten
- "Zukünftige Gehalterhöhungen... werden im variablen Anteil erfolgen
(bis zu 20%)" Ist das üblich?
Zumindest kenne ich das so nicht; es wären auch keine wirklichen
Gehaltserhöhungen, sondern eben erfolgsabhängige Sonderzahlungen. Bei
denen ist es übrigens so, dass man darauf auch Sozialabgaben abführt,
ohne den entsprechenden Anspruch zu erwerben. Das kann im Extremfall zu
einem bösen Erwachen führen, sollte Arbeitslosigkeit eintreten -oder im
Vorgriff darauf zu einer größeren Duldsamkeit.
Post by FTungsten
Erfolgt bei AT-Verträgen eigentlich
eine Anlehnung an Tarifverträge bei tariflichen Gehaltserhöhungen?
Nein, es ist ja gerade der Sinn von AT-Verträgen, sich davon abzukoppeln.
Post by FTungsten
- "Der Mitarbeiter verpflichtet sich... eine Wettbewerbsverbot zu
vereinbaren... das den gesetzlichen Vorschriften entspricht" Das heiß
ja "kann", "muß aber nicht". Ist das so OK?
Ich halte das für ziemlich halbseiden: entweder man legt Dir die
Vereinbarung jetzt vor, und Du unterschreibst beides (Vertrag und
Wettbewerbsausschlussvereinbarung) oder nicht. Eine Verpflichtung, eine
Vereinbarung später abzuschließen, fällt mit Sicherheit so ungünstig wie
nur irgenwie möglich für Dich aus.
Post by FTungsten
- "Probezeit 6 Monate mit 1 Monat Kündigungsfrist". Wie beurteilt Ihr
das? Standard bei AT-Verträgen?
Das ist normal.
Post by FTungsten
- "Kündigungsfrist 6 Monate zum Monatsende". Erscheint mir sehr lang
und könnte bei späteren Bewerbungen vielleicht zum Problem werden!?
So sehe ich das auch. Zudem könnten auch Prämien länger zurückgehalten
oder -gefordert werden. Ohne Not oder wenigstens wirklich lohnende
Verlockung würde ich das nicht haben wollen. Das Gehalt sollte also
wirklich ungewöhnlich hoch sein. Denn das kann leicht dazu genutzt
werden, im Bedarfsfall zusätzlichen Druck auf Dich auszuüben. Immerhin
scheint ein gesteigertes Interesse daran zu bestehen, Dich in Deiner
Bewegungsfreiheit einzuschränken.



Insgesamt wäre ich sehr, sehr wachsam, so wirklich kuschelig wird es da
wohl nicht zugehen. Da wird für meinen Geschmack zu viel verschleiert,
Vieles zu vage gehalten, zu Vieles dem Belieben der Vorgesetzten
unterstellt. Im Grunde gibt es solche Verträge eher im Bereich der
Leitenden Angestellten, also in der Geschäftsführung -allerdings wäre
dort noch einiges schärfer gewesen, so dass ich vermute, dass es sich
hier nicht um eine Position in der GL handelt. Tut es das aber nicht,
wirkt es eher so, als soll Dir mit blendenden Aussichten bzgl.
Gehaltshöhe und beliebigen Sonderleistungen das Hirn vernebelt werden.
Was quasi noch fehlt, ist ein gewisser Zeitdruck zur Unterschrift des
Vertrages...

Mein Geschmack wäre ein solcher Vertrag nicht, ich würde ihn entweder
erheblich ändern oder ablehnen.
--
Gruss
Alex
FTungsten
2006-03-11 17:46:24 UTC
Permalink
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Hallo Alex, auch Dir vielen Dank!
Post by Alexander Goetzenstein
Post by FTungsten
"Die
Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen" und ist
ansonsten nicht definiert. Ist das ein Standardtext?
Das allerdings macht die Sache heiß: Du kannst Dich schon mal auf
dauerhafte 60-80 Stunden je Woche einstellen, bei Bedarf (lockender
Umsatz, drohendes Desaster...) auch mal mehr. Das ArbZG hilft Einem
i.d.R. auch nicht weiter, denn wenn man es anführt, ist man raus aus dem
Kreis der Karrierehengste.
Sorry, hier war ich etwas ungenau. Vollständig heißt es im Vertrag
"Die Arbeitszeit richtet sich nach den allgemeinen betrieblichen
Regelungen und den betrieblichen Erfordernissen" Ob das den Passus
entschärft?
Post by Alexander Goetzenstein
Insgesamt wäre ich sehr, sehr wachsam, so wirklich kuschelig wird es da
wohl nicht zugehen.
Wissen kann man das natürlich nie, Du hast recht. Zumindest habe ich
Bekannte, die im gleichen Unternehmen arbeiten (allerdings nicht AT)
und die allgemein sehr zufrieden mit dem Umgang im Unternehmen sind.
Post by Alexander Goetzenstein
Was quasi noch fehlt, ist ein gewisser Zeitdruck zur Unterschrift des
Vertrages...
Keineswegs, man hat mir angeboten, mich natürlich bei Rückfragen zu
melden und in den nächsten 14 Tagen meine Entscheidung mitzuteilen.

Anyway, ich bin jedenfalls sensibilisiert!

Vielen Dank F.
Alexander Goetzenstein
2006-03-11 20:11:52 UTC
Permalink
Hallo,
Post by FTungsten
Sorry, hier war ich etwas ungenau. Vollständig heißt es im Vertrag
"Die Arbeitszeit richtet sich nach den allgemeinen betrieblichen
Regelungen und den betrieblichen Erfordernissen" Ob das den Passus
entschärft?
nicht direkt... immerhin fällt mir auf, dass da ausschließlich vom
Betrieb die Rede ist, nie von seinem Vertragspartner. Gelegentlich hat
der ja auch mal Bedürfnisse.
Post by FTungsten
Wissen kann man das natürlich nie, Du hast recht. Zumindest habe ich
Bekannte, die im gleichen Unternehmen arbeiten (allerdings nicht AT)
und die allgemein sehr zufrieden mit dem Umgang im Unternehmen sind.
Dann frag sie doch am besten mal danach, wie das gelebt wird im
Unternehmen. Das erleichtert Dir die Einschätzung sicher am besten.
--
Gruss
Alex
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