Discussion:
Arbeitgeber behält einen Wertfachschlüssel?
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Koschke
2012-03-20 15:51:03 UTC
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Hallo,

folgender Hintergrund:

- Produktionsbetrieb
- Arbeiter(innen) haben keinen Spind, die Alltagssachen hängen in einer
Garderobe frei zugänglich auf Haken in einem "Umkleideraum"
- jeder Arbeiter(innen) bekommt ein kleines Schließfach, wo gerade mal
eine Handtasche reinpaßt um Wertsachen / Autopapiere / Schlüssel
unterzubringen mit 2 Schlüsseln.
- es wurde für die Schlüssel unterschrieben

Einen Tag später kommt der Vorarbeiter und sammelt je einen Schlüssel
wieder ein, mit der Begründung, falls Schlüssel verloren werden!

Ist das rechtens, was passiert wenn jetzt etwas wegkommt, ist der
Arbeitgeber verpflichtet alle Schlüssel auszuhändigen?

Und wenn letzteres zutrifft, was ich hoffe / vermute, worauf kann man
sich berufen?

Ach so, Nachtrag: einen Betriebsrat oder ähnliches gibt es natürlich
nicht...


Danke für Aufklärung!
Stefan Schmitz
2012-03-20 18:57:06 UTC
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Post by Stefan Koschke
Hallo,
- Produktionsbetrieb
- Arbeiter(innen) haben keinen Spind, die Alltagssachen hängen in einer
Garderobe frei zugänglich auf Haken in einem "Umkleideraum"
- jeder Arbeiter(innen) bekommt ein kleines Schließfach, wo gerade mal
eine Handtasche reinpaßt um Wertsachen / Autopapiere / Schlüssel
unterzubringen mit 2 Schlüsseln.
- es wurde für die Schlüssel unterschrieben
Wurde unterschrieben, dass 2 Schlüssel ausgehändigt wurden? Dann
sollte das korrigiert werden.
Post by Stefan Koschke
Einen Tag später kommt der Vorarbeiter und sammelt je einen Schlüssel
wieder ein, mit der Begründung, falls Schlüssel verloren werden!
Ist ja auch besser, wenn der zweite sicher im Betrieb verwahrt ist,
als wenn man nach Feierabend nicht mehr an seine Sachen kommt.
Was will der Arbeiter mit dem zweiten Schlüssel? Wenn er den immer bei
sich hat, verliert er womöglich beide auf einmal. Und zuhause nützt er
ihm nichts.
Post by Stefan Koschke
Ist das rechtens, was passiert wenn jetzt etwas wegkommt,
Dann ist klar, dass es jemand mit Zugriff auf den Schlüssel war.
Post by Stefan Koschke
ist der
Arbeitgeber verpflichtet alle Schlüssel auszuhändigen?
Eher mag es die Fürsorgepflicht gebieten, einen Ersatzschlüssel
vorzuhalten. Die Fächer sind doch nur zur vorübergehenden
diebstahlsicheren Aufbewahrung gedacht und kein privater Safe.
Worker
2012-03-21 06:05:26 UTC
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Martina Diel
2012-03-21 07:57:12 UTC
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[Schlüssel]
Post by Worker
Post by Stefan Schmitz
Und zuhause nützt er ihm nichts.
Blödsinn! Im Fach ist lediglich seine Handtasche eingesperrt. Der AN
fährt nachhaus, holt den zweiten Schlüssel und öffnet. Dann besorgt er
einen zweiten Schlüssel.
Fährt nachhause mit dem Auto - wenn der Autoschlüssel in der Handtasche
ist?
Mit der Bahn - wenn die Wochenkarte in der Tasche ist?
Mit dem Taxi - wenn das Portemonnaie in der Tasche ist?

Holt den zweiten Schlüssel aus der Wohnung - wenn der Wohnungsschlüssel
in der Tasche ist?

Sehr überzeugend.
--
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Worker
2012-03-21 19:07:27 UTC
Permalink
[Schluessel]
Und zuhause nuetzt er ihm nichts.
Bloedsinn! Im Fach ist lediglich seine Handtasche eingesperrt. Der AN
faehrt nachhaus, holt den zweiten Schluessel und oeffnet. Dann
besorgt er einen zweiten Schluessel.
Faehrt nachhause mit dem Auto - wenn der Autoschluessel in der
Handtasche ist?
Bist du hellblond? Oder kannst du nicht im Kontext lesen?
Warum sollte er mit dem eigenen Auto nach nachhause fahren?
Mit der Bahn - wenn die Wochenkarte in der Tasche ist?
Warum sollte er mit der Bahn nachhause fahren?
Mit dem Taxi - wenn das Portemonnaie in der Tasche ist?
Warum sollte er mit dem Taxi nachhause fahren?
Holt den zweiten Schluessel aus der Wohnung - wenn der
Wohnungsschluessel in der Tasche ist?
Warum sollte der Wohnungsschluesel in der Tasche sein?
Dein Phantasiererei entspricht wohl eher dem Niveau von Kleinkindern.
Worker
2012-03-21 06:41:43 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
Hallo,
- Produktionsbetrieb - Arbeiter(innen) haben keinen Spind, die
Alltagssachen hängen in einer Garderobe frei zugänglich auf Haken in
einem "Umkleideraum" - jeder Arbeiter(innen) bekommt ein kleines
Schließfach, wo gerade mal eine Handtasche reinpaßt um Wertsachen /
Autopapiere / Schlüssel unterzubringen mit 2 Schlüsseln. - es wurde
für die Schlüssel unterschrieben
Einen Tag später kommt der Vorarbeiter und sammelt je einen Schlüssel
wieder ein, mit der Begründung, falls Schlüssel verloren werden!
Da war es schon falsch deinerseits den zweiten Schlüssel zurückzugeben.
"Hei Chefe ich habe für zwei Schlüssel unterschrieben"
Normal ist es nicht, dass der AG einen Zweitschlüssel zum persönlichen
Schliessfach hat. Ist auch nicht besonders klug seinerseits, denn er
übernimmt damit die Haftung für deine Sachen. Es ist zu vermuten dass
der Vorarbeiter hier eigenmächtug gehandelt hat, nach dem kranken Motto:
"Hei ich bin hier der Chef".
Deinen Zweitschlüssel braucht er nicht. Er kann das Schliessfach
notfalls durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen. Ist ja kein Tresor.
Wenn möglich, was natürlich nicht einfach ist, such dir einen anderen
Job. Mit diesem dummdreisten Vorarbeiter wirst du nicht glücklich
werden. Ob es da aber anderes sein wird, kann man nicht sagen. Diese
Bevormundung ist überall in der deutschen Arbeitswelt eingezogen,
insbesondere gegenüber akademisch nicht gebildeten AN, wie ich das in
meiner Firma feststellen kann. Leider.
Post by Stefan Koschke
Ist das rechtens,
Jein. Rein rechtlich ist es rechtens wenn der Vorarbeiter nicht
eigenmächtig gehandelt hat.
Post by Stefan Koschke
...was passiert wenn jetzt etwas wegkommt, ...
Dein AG muss dafür haften. Du hat allerdings ein Problem zu beweisen was
weggekommen ist. Genau um solche unannehmlichkeiten zu vermeiden sammeln
kluge AG den Zweitschlüssel nicht ein.
Post by Stefan Koschke
...ist der Arbeitgeber verpflichtet alle Schlüssel auszuhändigen?
Nur weil was wegkommt, nein. Der AG nimmt deine Sachen aus rechtlicher
Sicht in Verwahrung, wenn er sich einen Zweitschlüssel vorbehält. Er
muss dann für die verwahrten Sachen haften, er muss dir deinen Schaden
ersetzen. Du musst aber erst die Höhe des Schadens beweisen.
Post by Stefan Koschke
Und wenn letzteres zutrifft, was ich hoffe / vermute, worauf kann man
sich berufen?
Du meinst wenn Sachen wegkommen? Dann muss der AG dafür aus seiner
Haftungspflicht heraus Schadenersatz leisten. Du musst allerdings den
Schaden beweisen. Das wird schwierig.
Es ist schwierig dir zu raten was du machen sollst. Normalerweise
müsstest du nun sagen, "Chefe Schlüssel her". Dann wirst du aber in die
Ungnade dieses primitiven Vorarbeiters geraten. Was du nun tun sollst,
hängt von der Stärke deiner Position dem Vorarbeiter gegenüber ab.
Post by Stefan Koschke
Ach so, Nachtrag: einen Betriebsrat oder ähnliches gibt es natürlich
nicht...
Klaro, sonst wär der Vorarbeiter wahrscheinlich nicht so dummdreist.
Wieviel AN seit ihr denn? Könnt ihr denn keinen BR wählen?
Stefan Koschke
2012-03-21 07:02:22 UTC
Permalink
Am 21.03.2012 07:41, schrieb Worker:

klar, jetzt habe ich verstanden, daß der AG im Prinzip mit seinem
Eigentum (Schließfachschlüssel) machen kann was er will
(Eigenmächtigkeit des Vorarbeiters mal ausgenommen).

Daß er eigentlich jetzt bei Verlust haftet, in der Praxis aber nicht
weil nicht zu beweisen ist, daß das Weggekommene morgens noch da war ist
ebenfalls klar.
Post by Worker
Wieviel AN seit ihr denn? Könnt ihr denn keinen BR wählen?
ca. 350?
Bei dem Chef will das keiner machen, das "Betriebsklima" ist in den
letzten Jahren immer weiter gesunken, jeder sieht nur noch zu, wie er
sich selbst über Wasser hält.

Ja und dann werden die "Vorarbeiter" natürlich nicht nach Qualifikation
sondern Beziehungen oder gutem Verhältnis festgelegt.

Ciao
Worker
2012-03-21 18:58:38 UTC
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Erich Kirchmayer
2012-04-08 12:01:32 UTC
Permalink
Hi,
Post by Worker
Da war es schon falsch deinerseits den zweiten Schlüssel
zurückzugeben. "Hei Chefe ich habe für zwei Schlüssel unterschrieben"
Das ist richtig, das Formular (oder was immer) btr. der Schlüsselausgabe
muss entsprechend geändert und neu unterschrieben werden.
Post by Worker
Jein. Rein rechtlich ist es rechtens wenn der Vorarbeiter nicht
eigenmächtig gehandelt hat.
Was man ja leicht herausfinden kann, indem man sich an den Vorgesetzten
des Vorarbeiters wendet.
Post by Worker
Nur weil was wegkommt, nein. Der AG nimmt deine Sachen aus
rechtlicher Sicht in Verwahrung, wenn er sich einen Zweitschlüssel
vorbehält. Er muss dann für die verwahrten Sachen haften, er muss
dir deinen Schaden ersetzen.
Relativ. In z.B. besseren Hotels ist es üblich, auf den Zimmern kl.
Tresore zu haben, in denen die Gäste ihre Wertsachen einschliessen
können. Alle Hotels lehnen aber eine Haftung für die dort verwahrten
Sachen ab, da diese Tresore (natürlich) über die Möglichkeit verfügen,
durch Personal (Haustechniker etc.) geöffnet zu werden (heute sind das
meistens elektronische Zahlenschlösser, die mittels "Mastercode" oder
einem externen "Programmiergerät" die Türe wieder öffnen lassen wenn der
Gast seinen Code vergessen hat oder abgereist ist, ohne den Tresor zu
öffnen). Die Hotels haften nur (und auch da meistens nur bis zu einer
bestimmten Höhe - siehe deren AGB), wenn der Gast seine Sachen in den
zentralen Hoteltresor (sofern vorhanden) verwahrt.

Nichts Anderes dürfte es an dieser Arbeitsstelle sein. Irgendwo steht
sicher (wenn der AG etwas Hirn hat), dass für den Inhalt der
Schliessfächer _nicht_ gehaftet wird.
Post by Worker
Du meinst wenn Sachen wegkommen? Dann muss der AG dafür aus seiner
Haftungspflicht heraus Schadenersatz leisten. Du musst allerdings den
Schaden beweisen. Das wird schwierig.
Eben auch darum wird ein AG die Haftung für den Inhalt des Fachs auch
generell ausschliessen.
Post by Worker
Es ist schwierig dir zu raten was du machen sollst. Normalerweise
müsstest du nun sagen, "Chefe Schlüssel her". Dann wirst du aber in
die Ungnade dieses primitiven Vorarbeiters geraten. Was du nun tun
sollst, hängt von der Stärke deiner Position dem Vorarbeiter
gegenüber ab.
Die Einfachste Lösung ist, einfach nichts Wertvolles in das Fach
einzusperren und teure Dinge und/oder viel Bargeld einfach zuhause oder
sonstwo zu verwahren. Man muss "auf Arbeit" nicht den kompletten
Familienschmuck mitnehmen und auch keine hohen Geldbeträge.
--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
Andreas M. Kirchwitz
2012-04-08 13:39:46 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Die Einfachste Lösung ist, einfach nichts Wertvolles in das Fach
einzusperren und teure Dinge und/oder viel Bargeld einfach zuhause oder
sonstwo zu verwahren. Man muss "auf Arbeit" nicht den kompletten
Familienschmuck mitnehmen und auch keine hohen Geldbeträge.
Zahlungsmittel (Bargeld, ec-Karte, Kreditkarte), Wohnungsschlüssel,
Führerschein, Autoschlüssel, Autopapiere (oder ÖPNV-Monatskarte o.ä.),
Handy und Personalausweis haben wohl die meisten dabei.

Das ist nicht viel, aber der Verlust wäre mehr als nur ärgerlich.
Klar, man kann immer mal was verlieren, aber selten alles auf einmal.

Wenn man die Sachen auf Arbeit problemlos am Körper tragen kann,
ist ja alles gut, aber wenn man gezwungen ist, sie abzulegen
(z.B. wegen Arbeitskleidung), muss für den Arbeitnehmer eine
realistische Chance bestehen, dass er die Sachen auch unversehrt
wieder zurückbekommt. Wer würde sonst solch einen Job annehmen?

Grüße, Andreas
Hans CraueI
2012-03-21 13:35:20 UTC
Permalink
Stefan Koschke schrieb
Post by Stefan Koschke
- jeder Arbeiter(innen) bekommt ein kleines Schließfach, wo gerade mal
eine Handtasche reinpaßt um Wertsachen / Autopapiere / Schlüssel
unterzubringen mit 2 Schlüsseln.
- es wurde für die Schlüssel unterschrieben
Einen Tag später kommt der Vorarbeiter und sammelt je einen Schlüssel
wieder ein, mit der Begründung, falls Schlüssel verloren werden!
Ist das rechtens, was passiert wenn jetzt etwas wegkommt, ist der
Arbeitgeber verpflichtet alle Schlüssel auszuhändigen?
Und wenn letzteres zutrifft, was ich hoffe / vermute, worauf kann man
sich berufen?
Ach so, Nachtrag: einen Betriebsrat oder ähnliches gibt es natürlich
nicht...
Was sagt die Gewerkschaft?

Moegliche Verpflichtungen fuer AG, sichere Unterbringung fuer
Habseligkeiten von AN zu stellen, mal dahingestellt sein lassend:

AN koennten einen zusaetzlichen kleinen Safe nutzen, der in das
Fach passt.

Man koennte ggf. auch darauf bestehen, dass die Zweitschluessel
so aufbewahrt werden, dass der AG Zugang dazu nur mit Zustimmung
des jeweiligen AN hat, etwa bei einem Notar oder in einem Banksafe
hinterlegen o. ae.

Hans CraueI
Stefan Koschke
2012-03-21 15:49:08 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
AN koennten einen zusaetzlichen kleinen Safe nutzen, der in das
Fach passt.
reine Theorie, einen "Untersafe" zu finden der in die gerade mal
handtaschengroßen Fächer passt zu finden, in den dann die Handtasche
auch noch reinpasst
Post by Hans CraueI
Man koennte ggf. auch darauf bestehen, dass die Zweitschluessel
so aufbewahrt werden, dass der AG Zugang dazu nur mit Zustimmung
des jeweiligen AN hat, etwa bei einem Notar oder in einem Banksafe
hinterlegen o. ae.
das erzähl mal unserem Chef :-(((

Ciao
Stefan
Worker
2012-03-21 19:14:59 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
Post by Hans CraueI
AN koennten einen zusaetzlichen kleinen Safe nutzen, der in das
Fach passt.
reine Theorie, einen "Untersafe" zu finden der in die gerade mal
handtaschengroßen Fächer passt zu finden, in den dann die Handtasche
auch noch reinpasst
Post by Hans CraueI
Man koennte ggf. auch darauf bestehen, dass die Zweitschluessel
so aufbewahrt werden, dass der AG Zugang dazu nur mit Zustimmung
des jeweiligen AN hat, etwa bei einem Notar oder in einem Banksafe
hinterlegen o. ae.
das erzähl mal unserem Chef :-(((
Mein Rat, besorg die ein Hängeschloss und bringe es an wenn es geht. Den
Schluessel behälst du natürlich.
Andreas M. Kirchwitz
2012-03-22 14:54:55 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
- Produktionsbetrieb
- Arbeiter(innen) haben keinen Spind, die Alltagssachen hängen in einer
Garderobe frei zugänglich auf Haken in einem "Umkleideraum"
Wer trägt die Verantwortung, wenn etwas beschädigt oder geklaut wird?
Kann man seine Sachen auch mitnehmen an den Arbeitsplatz, um darauf
aufpassen zu können?
Post by Stefan Koschke
- jeder Arbeiter(innen) bekommt ein kleines Schließfach, wo gerade mal
eine Handtasche reinpaßt um Wertsachen / Autopapiere / Schlüssel
unterzubringen mit 2 Schlüsseln.
- es wurde für die Schlüssel unterschrieben
Einen Tag später kommt der Vorarbeiter und sammelt je einen Schlüssel
wieder ein, mit der Begründung, falls Schlüssel verloren werden!
Das Problem findest Du mit einer Suchmaschine Deiner Wahl in vielen
Variationen.

Der Spind gehört dem Arbeitgeber. Wenn er einen Schlüssel behalten
will, ist das sein Recht. Ob er sich damit einen Gefallen tut, sei
mal dahingestellt.

Natürlich muss die Quittung entsprechend angepasst werden.
Post by Stefan Koschke
Ist das rechtens, was passiert wenn jetzt etwas wegkommt, ist der
Arbeitgeber verpflichtet alle Schlüssel auszuhändigen?
Im normalen Alltag wird typischerweise jemand mal den Schlüssel
vergessen, und dann ist es praktisch, einen Ersatzschlüssel zur
Hand zu haben.

Der Arbeitgeber darf aber nicht einfach so an die Fächer ran, weil
er sie ja ganz bewusst den Leuten für ihre privaten Wertsachen zur
Verfügung gestellt hat. Nur bei konkretem Verdacht und nur im
Beisein des Betriebsrats. Bei Problemen (z.B. Diebstahl) steht
der Arbeitgeber natürlich stets unter Hauptverdacht, denn er ist
der einzige mit dem Zweitschlüssel.

Der Arbeitgeber tut also gut daran, jeden Verdacht zu minimieren,
indem er die Zweitschlüssel versiegelt und sicher deponiert. Ich
finde die Idee pfiffig, die Zweitschlüssel im Büro des Betriebsrats
zu lagern in einer abschließbaren Kassette, zu der nur der
Arbeitgeber den Schlüssel hat. So kommt eine Partei allein nicht
ohne weiteres an die Schlüssel.
Post by Stefan Koschke
Und wenn letzteres zutrifft, was ich hoffe / vermute, worauf kann man
sich berufen?
Ich habe auf Anhieb keine Meinung gefunden, dass der Arbeitgeber
keinen Schlüssel behalten dürfte. Obwohl viele Arbeitgeber wohl
dennoch auf dieses Recht verzichten, um eben gar nicht erst in
die Situation zu kommen, sich bei Problemen rechtfertigen zu müssen.
Hängt aber sicherlich vom jeweiligen Fall ab.
Post by Stefan Koschke
Ach so, Nachtrag: einen Betriebsrat oder ähnliches gibt es natürlich
nicht...
Dann wird es vielleicht Zeit.

Grüße, Andreas
Erich Kirchmayer
2012-04-08 11:43:17 UTC
Permalink
Hi,
Post by Stefan Koschke
Einen Tag später kommt der Vorarbeiter und sammelt je einen Schlüssel
wieder ein, mit der Begründung, falls Schlüssel verloren werden!
Ist das rechtens, was passiert wenn jetzt etwas wegkommt, ist der
Arbeitgeber verpflichtet alle Schlüssel auszuhändigen?
"wenn was wegkommt" ist das doch ganz einfach: Der AN hat einen
Schlüssel und der AG hat einen Schlüssel. Einer von Beiden wird es dann
gewesen sein ;-) (bzw. "verdächtigt")

Und warum sollte es nicht rechtens sein? Für viele Schliessfächer,
Schränke etc. existiert beim Betreiber/Eigentümer ein Zweit- oder
Generalschlüssel, um eben Fach/Schrank kostengünstig und gewaltfrei
öffnen zu können, wenn der Nutzer seine(n) Schlüssel verloren hat.


Es macht auch praktisch wenig Sinn, dem AN beide Schlüssel zu geben. Wo
bewahrt der den zweiten Schlüssel i.d.R. auf? Vermutlich zuhause, im
Auto etc. - und der Zugang dorthin ist oft nur mit dem möglich, das im
verperrten Schliessfach liegt - nämlich Wohnungs- oder Autoschlüssel ;-)

Ein bischen Vertrauen in den AG muss man schon haben, immerhin ist die
Lösung, den zweiten Schlüssel beim AG aufzubewahren eine Sache, die im
Falle des verlorenen ersten Schlüssels Alles etwas vereinfacht.
--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
Michael Jaeger
2012-04-08 20:55:05 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Und warum sollte es nicht rechtens sein? Für viele Schliessfächer,
Schränke etc. existiert beim Betreiber/Eigentümer ein Zweit- oder
Generalschlüssel, um eben Fach/Schrank kostengünstig und gewaltfrei
öffnen zu können, wenn der Nutzer seine(n) Schlüssel verloren hat.
Meine Bank hat keinen Zweitschlüssel für mein Schließfach. Wäre ja noch
schöner.
Post by Erich Kirchmayer
Es macht auch praktisch wenig Sinn, dem AN beide Schlüssel zu geben. Wo
bewahrt der den zweiten Schlüssel i.d.R. auf? Vermutlich zuhause, im
Auto etc. - und der Zugang dorthin ist oft nur mit dem möglich, das im
verperrten Schliessfach liegt - nämlich Wohnungs- oder Autoschlüssel ;-)
Das ist sein Problem.
Post by Erich Kirchmayer
Ein bischen Vertrauen in den AG muss man schon haben, immerhin ist die
Lösung, den zweiten Schlüssel beim AG aufzubewahren eine Sache, die im
Falle des verlorenen ersten Schlüssels Alles etwas vereinfacht.
Natürlich. Es vereinfacht vor allem, dass der Arbeitgeber einen teuren
Gegenstand ins Fach legt und dann eine Durchsuchung machen lässt. Damit
wird er den AN garantiert los. Vertrauen in den AG? in welcher Wlt lebst
Du denn?


Gruß

Michael
--
Macintosh. Was sonst?
Erich Kirchmayer
2012-04-19 04:51:45 UTC
Permalink
Hi,
Post by Michael Jaeger
Natürlich. Es vereinfacht vor allem, dass der Arbeitgeber einen
teuren Gegenstand ins Fach legt und dann eine Durchsuchung machen
lässt. Damit wird er den AN garantiert los. Vertrauen in den AG? in
welcher Wlt lebst Du denn?
und in welcher Welt lebst du?

Ist ja auch völlig glaubwürdig, dass ein AN seinem AG etwas klaut und
ausgerechnet dort versteckt, wo der AG bekannterweise (=Zweitschlüssel
wieder eingesammelt)Zugang hat.
--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
Rupert Haselbeck
2012-04-19 05:33:39 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Post by Michael Jaeger
Natürlich. Es vereinfacht vor allem, dass der Arbeitgeber einen
teuren Gegenstand ins Fach legt und dann eine Durchsuchung machen
lässt. Damit wird er den AN garantiert los. Vertrauen in den AG? in
welcher Wlt lebst Du denn?
Vermutlich in der Realität...
Post by Erich Kirchmayer
Ist ja auch völlig glaubwürdig, dass ein AN seinem AG etwas klaut und
ausgerechnet dort versteckt, wo der AG bekannterweise (=Zweitschlüssel
wieder eingesammelt)Zugang hat.
Stimmt. Das ist verblüffenderweise garnicht so selten. Häufiger noch
wird aber das dort untergebracht, was einem Kollegen geklaut wurde

MfG
Rupert
Michael Jaeger
2012-04-20 21:19:42 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Hi,
Post by Michael Jaeger
Natürlich. Es vereinfacht vor allem, dass der Arbeitgeber einen
teuren Gegenstand ins Fach legt und dann eine Durchsuchung machen
lässt. Damit wird er den AN garantiert los. Vertrauen in den AG? in
welcher Wlt lebst Du denn?
und in welcher Welt lebst du?
Das ist Standard. Einfacher wird man einen AN nicht los.
Post by Erich Kirchmayer
Ist ja auch völlig glaubwürdig, dass ein AN seinem AG etwas klaut und
ausgerechnet dort versteckt, wo der AG bekannterweise (=Zweitschlüssel
wieder eingesammelt)Zugang hat.
Ja. Der AG hat diesbezüglich immer Recht. Wenn Dein Chef behauptet, Du
hättest ihm eine runtergehauen, dann kann er Dich entlassen. Beweise
sind nicht nötig. Durch den (behaupteten) tätlichen Angriff ist das
Vertrauensverhältnis derart gestört, dass er Dich sofort fristlos
rausschmeißen kann und vor dem Arbeitsgericht auch noch recht bekommt.
Ein normaler AG macht das natürlich nicht, der behält auch keinen
Zweitschlüssel des Mitarbeiterspinds.


Gruß

Michael
--
Macintosh. Was sonst?
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