Discussion:
Krankenversicherung bei freiberufl. Tätigkeit neben Midijob
(zu alt für eine Antwort)
chrifu
2011-09-14 10:55:34 UTC
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Hallo,

meine Frau überlegt, neben ihrem Midijob im Gesundheitssektor
(Turnverein) auch freiberuflich tätig zu werden. Midijob ist uns
deswegen wichtig, da sie dadurch gesetzlich krankenversichert ist,
während ich privat versichert bin (bitte keine Diskussion darüber, da
ich schon bei der PKV war, bevor ich meine Frau kennenlernte ... -
heute würde ich anders entscheiden). Wäre sie selbständig, müßte sie
sich freiwillig krankenversichern und mein halbes Gehalt würde als
Bemessungsgrundlage bei der Ermittlung des FKV-Beitrags herangezogen.
Das hatten wir schon einmal mit der Konsequenz, dass der monatliche
FKV-Beitrag fast ihre gesamten monatlichen Einnahmen aufzehrte.
Wenn sie nun zusätzlich selbständig tätig wäre und ihre Einnahmen der
Krankenversicherung meldet, stellt sich für uns die Frage, wie diese
bei der KV behandelt werden: müßte sie sich für diese Einnahmen
zusätzlich freiwillig versichern (mit der Gefahr, dass dann wieder
mein halbes Gehalt angerechnet würde) oder würden für diese Einnahmen
aus freiberuflicher Tätigkeit lediglich die Beitragssätze der GKV
angesetzt werden, da sie ja schon über ihren Midijob versichert ist?!?

Danke für Infos.
Christian
Heinz D. Trost
2011-09-14 11:24:11 UTC
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Christian et al,
Post by chrifu
die Frage, wie diese
bei der KV behandelt werden: müßte sie sich für diese Einnahmen
zusätzlich freiwillig versichern (mit der Gefahr, dass dann wieder
mein halbes Gehalt angerechnet würde) oder würden für diese Einnahmen
aus freiberuflicher Tätigkeit lediglich die Beitragssätze der GKV
angesetzt werden, da sie ja schon über ihren Midijob versichert ist?!?
solange die Selbstständigkeit nur nebenberuflich ist, will die Kasse
davon m.W. nichts haben, wenn die Einnahmen aus der Anstellung überwiegen.

Aber nach langen Jahren des Rätselns gibt es seit diesem Jahr (2011)
eine Definition, ab wann die Pflicht zur freiwilligen Versicherung, bzw.
zur PKV einsetzt.

Und die setzt ein, wenn mindestens eine der nachstehend aufgeführten
Punkte erfüllt ist:

1. Man bezieht aus der Selbstständigkeit mehr Einkünfte, als durch die
Anstellung, und/oder

2. Man wendet für die Selbstständigkeit wöchentlich mehr als 20 Stunden
auf, und/oder

3. Man beschäftigt einen Mitarbeiter mehr als nur geringfügig.
--
fröhliche Grüße,
Heinz

http://www.htrost.de
Peter Kiederich
2011-09-14 15:00:40 UTC
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Post by chrifu
Hallo,
meine Frau überlegt, neben ihrem Midijob im Gesundheitssektor
(Turnverein) auch freiberuflich tätig zu werden. Midijob ist uns
deswegen wichtig, da sie dadurch gesetzlich krankenversichert ist,
Wenn es sich um einen MINI Job handelt siehe folgendes :
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10956/DE/1__AN/Node.html?__nnn=true

Ich nehme mal an das Sie als Trainer arbeiten möchte...


Gruß Peter

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