Stefan Schmitz
2011-10-08 15:49:54 UTC
Grundsätzlich ist es ja so, dass Zeitarbeitsfirmen ihren Mitarbeitern
die Fahrtkosten erstatten müssen, die durch einen auswärtigen Einsatz
entstehen.
Wie ist das nun, wenn den Mitarbeitern der Kauf eines vergünstigten
Jobtickets angeboten wird? Hier sind mit einem solchen Ticket Fahrten
im gesamten Verkehrsverbund abgedeckt, man kann also zu Einsätzen in
diesem Bereich (sofern akzeptable ÖPNV-Verbindungen existieren) ohne
weitere Kosten hinkommen.
Muss die ZAF dieses Ticket bezahlen? Einerseits ermöglicht es dem AN
auch private Fahrten im gesamten Verbundgebiet, andererseits könnte er
keinerlei Bedarf dafür außer bei den außerörtlichen Einsätzen haben.
die Fahrtkosten erstatten müssen, die durch einen auswärtigen Einsatz
entstehen.
Wie ist das nun, wenn den Mitarbeitern der Kauf eines vergünstigten
Jobtickets angeboten wird? Hier sind mit einem solchen Ticket Fahrten
im gesamten Verkehrsverbund abgedeckt, man kann also zu Einsätzen in
diesem Bereich (sofern akzeptable ÖPNV-Verbindungen existieren) ohne
weitere Kosten hinkommen.
Muss die ZAF dieses Ticket bezahlen? Einerseits ermöglicht es dem AN
auch private Fahrten im gesamten Verbundgebiet, andererseits könnte er
keinerlei Bedarf dafür außer bei den außerörtlichen Einsätzen haben.