Discussion:
Zeitarbeit, Fahrtkosten, Jobticket
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Schmitz
2011-10-08 15:49:54 UTC
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Grundsätzlich ist es ja so, dass Zeitarbeitsfirmen ihren Mitarbeitern
die Fahrtkosten erstatten müssen, die durch einen auswärtigen Einsatz
entstehen.

Wie ist das nun, wenn den Mitarbeitern der Kauf eines vergünstigten
Jobtickets angeboten wird? Hier sind mit einem solchen Ticket Fahrten
im gesamten Verkehrsverbund abgedeckt, man kann also zu Einsätzen in
diesem Bereich (sofern akzeptable ÖPNV-Verbindungen existieren) ohne
weitere Kosten hinkommen.

Muss die ZAF dieses Ticket bezahlen? Einerseits ermöglicht es dem AN
auch private Fahrten im gesamten Verbundgebiet, andererseits könnte er
keinerlei Bedarf dafür außer bei den außerörtlichen Einsätzen haben.
Matthias Frank
2011-10-10 08:23:12 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Wie ist das nun, wenn den Mitarbeitern der Kauf eines vergünstigten
Jobtickets angeboten wird?
Von wem?
Post by Stefan Schmitz
Muss die ZAF dieses Ticket bezahlen?
Nehmen wir mal an die ZAF muss die Fahrten bezahlen, dann frag ich
mich wieso sie jetzt unbedingt das Job Ticket zahlen müssten und nicht
die Leute auch anders transportieren kann, z.b. Firmenwagen, -bus,
Einzelfahrschein.
Also von daher würde ich diese Frage klar mit "Nein" beantworten.

MfG
Matthias
Stefan Schmitz
2011-10-10 15:00:14 UTC
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Post by Matthias Frank
Post by Stefan Schmitz
Wie ist das nun, wenn den Mitarbeitern der Kauf eines vergünstigten
Jobtickets angeboten wird?
Von wem?
Vom Arbeitgeber, der einen entsprechenden Vertrag mit dem
Verkehrsverbund hat. Unternehmer zahlen circa 20 Euro pro AN und Monat
an den Verbund und können an die Interessierten ein Ticket gegen
entsprechenden Obulus (abhängig von der Nutzerquote) ausgeben.
Post by Matthias Frank
Post by Stefan Schmitz
Muss die ZAF dieses Ticket bezahlen?
Nehmen wir mal an die ZAF muss die Fahrten bezahlen, dann frag ich
mich wieso sie jetzt unbedingt das Job Ticket zahlen müssten und nicht
die Leute auch anders transportieren kann, z.b. Firmenwagen, -bus,
Einzelfahrschein.
Für die ZAF wäre das Jobticket in den meisten Fällen billiger. Sie
hätte ebenso wie der AN einen Vorteil.
Matthias Frank
2011-10-10 21:41:41 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Matthias Frank
Post by Stefan Schmitz
Muss die ZAF dieses Ticket bezahlen?
Nehmen wir mal an die ZAF muss die Fahrten bezahlen, dann frag ich
mich wieso sie jetzt unbedingt das Job Ticket zahlen müssten und nicht
die Leute auch anders transportieren kann, z.b. Firmenwagen, -bus,
Einzelfahrschein.
Für die ZAF wäre das Jobticket in den meisten Fällen billiger. Sie
hätte ebenso wie der AN einen Vorteil.
Dann frag ich mich wieso die ZAF das nicht zahlt.
Andererseits kann man niemand zu seinem Glücl zwingen, wenn sie
mehr Geld ausgeben wollen....
Stefan Schmitz
2011-10-12 21:02:45 UTC
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Post by Matthias Frank
Post by Stefan Schmitz
Post by Matthias Frank
Post by Stefan Schmitz
Muss die ZAF dieses Ticket bezahlen?
Nehmen wir mal an die ZAF muss die Fahrten bezahlen, dann frag ich
mich wieso sie jetzt unbedingt das Job Ticket zahlen müssten und nicht
die Leute auch anders transportieren kann, z.b. Firmenwagen, -bus,
Einzelfahrschein.
Für die ZAF wäre das Jobticket in den meisten Fällen billiger. Sie
hätte ebenso wie der AN einen Vorteil.
Dann frag ich mich wieso die ZAF das nicht zahlt.
Andererseits kann man niemand zu seinem Glücl zwingen, wenn sie
mehr Geld ausgeben wollen....
Ich fragte deswegen, weil ich von einem Zeitarbeitnehmer gehört habe,
dass er in der Firma ein stark vergünstigtes Busticket erwerben kann.
Ich weiß nicht, wie diese Vergünstigung zustande kommt, könnte sie mir
aber durch Teilnahme am Jobticket-Programm erklären.

Nun beschäftigt diese ZAF hauptsächlich Ausländer, die vermutlich ihre
Rechte nicht kennen. Es werden schätzungsweise nur wenige AN
Fahrtkosten erstattet bekommen. Insofern wäre das Jobticket eine
Möglichkeit, sich den Pflichten zu entziehen und trotzdem den MA
gegenüber einen guten Eindruck zu machen.

Andererseits finde ich es auch nicht ganz in Ordnung, wenn manche
Mitarbeiter aufgrund ihrer dienstlichen Fahrten darüber hinaus auch in
der Freizeit kostenlos beliebig viel privat rumfahren können. Die
hätten dann einen massiven Vorteil gegenüber denjenigen, die ohnehin
schon eine Fahrkarte besitzen. (Denen müsste die ZAF ja keine
Fahrtkosten zahlen, weil durch die Einsätze keine mehr entstehen.)
Vito Schumacher
2011-10-12 08:47:05 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Für die ZAF wäre das Jobticket in den meisten Fällen billiger. Sie
hätte ebenso wie der AN einen Vorteil.
Und warum sollte ein für die Vertragsverhältnisse nicht relevanter
Vorteil für den Arbeitnehmer die Freiheit der ZAF beschränken, wie sie
ihren Kram regelt?
Das ist keine Frage für de.soc.recht, sondern für
de.soc.reden.mal-nett-fragen
Wenn man aber nur bis zur Tippse vordringen kann, die das nicht
entscheiden kann, dann haben halt alle keinen Vorteil, aber dieser
Vorteil steht ja auch keinem zu.
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