Discussion:
ALG I nach Provisionsbezug
(zu alt für eine Antwort)
P. Schmidt
2009-07-21 17:57:11 UTC
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Hallo Gruppe,

gibt es eine Fausregel, nach der sich mein ALG I bemessen würde, wenn
ich in einem teilweise provisionsabhängigen Arbeitsverhältnis stand?
Derzeit habe ich ein geringes Fixum von ca. 1.100 € netto und
monatlich eine ordentliche Schippe Provision mit privatgenutztem
Dienstwagen obendrauf.

Was würde ich ausgezahlt bekommen, würde ich plötzlich arbeitslos? Ich
bin unverheiratet und habe keine Kinder. Alter 38 Jahre.

Vielleicht kann jemand helfen? Danke
Mueding
2009-07-21 18:56:04 UTC
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Post by P. Schmidt
Hallo Gruppe,
gibt es eine Fausregel, nach der sich mein ALG I bemessen würde, wenn
ich in einem teilweise provisionsabhängigen Arbeitsverhältnis stand?
Derzeit habe ich ein geringes Fixum von ca. 1.100 € netto und
monatlich eine ordentliche Schippe Provision mit privatgenutztem
Dienstwagen obendrauf.
Was würde ich ausgezahlt bekommen, würde ich plötzlich arbeitslos? Ich
bin unverheiratet und habe keine Kinder. Alter 38 Jahre.
Vielleicht kann jemand helfen? Danke
Die Basis für die Berechnung ist das abgabenpflichtige Einkommen, als Fixum
+ Provision. Den wirtschaftlichen Vorteil aus dem Dienstwagen wirst Du
allerdings nicht berücksichtigt bekommen, denn darauf hast Du ja keine
Sozialabgaben bezahlt, der wurde ja nur steuerlich berücksichtigt.

mueding
Bernd Rakel
2009-07-21 19:06:05 UTC
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Post by Mueding
Post by P. Schmidt
Was würde ich ausgezahlt bekommen, würde ich plötzlich arbeitslos? Ich
bin unverheiratet und habe keine Kinder. Alter 38 Jahre.
Vielleicht kann jemand helfen? Danke
Die Basis für die Berechnung ist das abgabenpflichtige Einkommen, als Fixum
+ Provision. Den wirtschaftlichen Vorteil aus dem Dienstwagen wirst Du
allerdings nicht berücksichtigt bekommen, denn darauf hast Du ja keine
Sozialabgaben bezahlt, der wurde ja nur steuerlich berücksichtigt.
Da die Grundlage dsamit feststeht, könnte man mit einem der Alg1
Rechner, die google ausgibt, eine Orientierung finden.
http://www.google.de/search?hl=de&lr=lang_de&ei=iBFmSoXcOpzInAOi_sz4Dw&sa=X&oi=spell&resnum=0&ct=result&cd=1&q=alg+1+rechner&spell=1
HTH
--
... denn die Katze ist das einzige vierbeinige Tier, das dem
Menschen eingeredet hat, er müsse es erhalten, es brauche aber
dafür nichts zu tun. (Kurt Tucholsky, "Der Katzentrust" 1928)
Grüße aus dem Löwenhaus: http://freenet-homepage.de/maxiundlilly
Christoph Brüninghaus
2009-07-22 06:42:29 UTC
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Post by Mueding
Post by P. Schmidt
Hallo Gruppe,
gibt es eine Fausregel, nach der sich mein ALG I bemessen würde, wenn
ich in einem teilweise provisionsabhängigen Arbeitsverhältnis stand?
Derzeit habe ich ein geringes Fixum von ca. 1.100 € netto und
monatlich eine ordentliche Schippe Provision mit privatgenutztem
Dienstwagen obendrauf.
Was würde ich ausgezahlt bekommen, würde ich plötzlich arbeitslos? Ich
bin unverheiratet und habe keine Kinder. Alter 38 Jahre.
Vielleicht kann jemand helfen? Danke
Die Basis für die Berechnung ist das abgabenpflichtige Einkommen, als Fixum
+ Provision. Den wirtschaftlichen Vorteil aus dem Dienstwagen wirst Du
allerdings nicht berücksichtigt bekommen, denn darauf hast Du ja keine
Sozialabgaben bezahlt, der wurde ja nur steuerlich berücksichtigt.
Nein, der nachgewiesene bzw. pauschalierte Nutzungsvorteil unterliegt
der Beitragspflicht in der Sozilaversicherung.

Die kostenlose Nutzung des Dienstwagens erhöht mit dem Wert der
kostenlosen Nutzung das Einkommen.


Christoph
Hans-Jürgen Meyer
2009-07-23 21:03:49 UTC
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Mueding schrieb:
[...]
Post by Mueding
Den wirtschaftlichen Vorteil aus dem Dienstwagen wirst Du
allerdings nicht berücksichtigt bekommen, denn darauf hast Du ja keine
Sozialabgaben bezahlt, der wurde ja nur steuerlich berücksichtigt.
Verdient er über der Beitragsbemessungsgrenze? Dann hast Du recht.
Andernfalls zahlt er m.W. alle Sozialabgaben. Und damit wird der
Dienstwagen auch beim ALG berücksichtigt.

Hans-Jürgen
Matthias Frank
2009-07-21 19:48:37 UTC
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Post by P. Schmidt
Was würde ich ausgezahlt bekommen, würde ich plötzlich arbeitslos? Ich
bin unverheiratet und habe keine Kinder. Alter 38 Jahre.
Zähle dein Sozialversicherungspflichtiges Einkommen aus den letzten
12 Monaten zusammen und da:
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALGrechner.php?openmenue=26&opensub=652
eingeben.

MfG
Matthias
Christoph Brüninghaus
2009-07-22 06:45:23 UTC
Permalink
Post by P. Schmidt
Hallo Gruppe,
gibt es eine Fausregel, nach der sich mein ALG I bemessen würde, wenn
ich in einem teilweise provisionsabhängigen Arbeitsverhältnis stand?
Derzeit habe ich ein geringes Fixum von ca. 1.100 € netto und
monatlich eine ordentliche Schippe Provision mit privatgenutztem
Dienstwagen obendrauf.
Was würde ich ausgezahlt bekommen, würde ich plötzlich arbeitslos? Ich
bin unverheiratet und habe keine Kinder. Alter 38 Jahre.
Vielleicht kann jemand helfen? Danke
Dafür gibt es Rechner, ca. 60% des letzten Nettoeinkommen.

Christoph
Hans-Jürgen Meyer
2009-07-23 21:09:01 UTC
Permalink
Christoph Brüninghaus schrieb:
[...]
Post by Christoph Brüninghaus
Dafür gibt es Rechner, ca. 60% des letzten Nettoeinkommen.
Nein, sicher nicht. Das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wird
nicht berücksichtig. Wäre ja auch noch schöner...

Hans-Jürgen
Christoph Brüninghaus
2009-07-24 07:12:11 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
[...]
Post by Christoph Brüninghaus
Dafür gibt es Rechner, ca. 60% des letzten Nettoeinkommen.
Nein, sicher nicht. Das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wird
nicht berücksichtig. Wäre ja auch noch schöner...
Hans-Jürgen
Ja, ganz sicher.

Du spekulierst ohne sachliche Grundlage damit, dass er diese Grenze
überschreitet oder Du versuchst etwas anderes.

Die Beitragbemessungsgrenzen betragen 2009 in Westdeutschland 5.400
Euro/mtl.(2008: 5.300 Euro/mtl.) und in Ostdeutschland 4.550 Euro/mtl
(2008: 4.500 Euro). Es ist nicht zu erkennen und eher unwahrscheinlich,
dass er diese Grenze überschreitet bei 1.100,00 EUR Fixum.

Wenn man so spekuliert wie Du, dann muß man noch ca. ein Dutzend
weiterer Umstände nennen, die zur Folge haben können, dass nicht oder
nicht sofort 60 % des tatsächlichen Nettoeinkommens erreicht werden.

Das ist bestenfalls sinnfrei, wenn man den mitgeteilten Sachverhalt
nicht quetscht.

Christoph
Hans-Jürgen Meyer
2009-07-25 12:33:13 UTC
Permalink
Post by Christoph Brüninghaus
Post by Hans-Jürgen Meyer
[...]
Post by Christoph Brüninghaus
Dafür gibt es Rechner, ca. 60% des letzten Nettoeinkommen.
Nein, sicher nicht. Das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze
wird nicht berücksichtig. Wäre ja auch noch schöner...
Ja, ganz sicher.
Du kennst das Gehalt des OP? Oder spekulierst Du auch nur? :)
Post by Christoph Brüninghaus
Du spekulierst ohne sachliche Grundlage damit, dass er diese Grenze
überschreitet oder Du versuchst etwas anderes.
Du hast also eine sachliche Grundlage. D.h. Du bist umfänglich über die
Einkommenssituation des OP informiert.

Ich habe mein Postin als einen Hinweis darauf betrachtet, dass die 60%
so *pauschal* nicht stimmen weil sich gedeckelt sind.
Post by Christoph Brüninghaus
Die Beitragbemessungsgrenzen betragen 2009 in Westdeutschland 5.400
Euro/mtl.(2008: 5.300 Euro/mtl.) und in Ostdeutschland 4.550 Euro/mtl
(2008: 4.500 Euro). Es ist nicht zu erkennen und eher unwahrscheinlich,
dass er diese Grenze überschreitet bei 1.100,00 EUR Fixum.
Das heisst, ein Jahresverdiest von 63.600 EUR / 54.000 EUR.

Du kennst die Gehälter im Vertrieb? Das Alter, eine "eine ordentliche
Schippe Provision" und ein Fixum von 1.100 Euro (was sehr niedrig ist
und damit auf hohe Provisionen schließen lässt), Dienstwagen (beim
Passat einfach ca. 320 Euro zu versteuern), evt. Urlaubsgeld und
Weihnachtsgeld lassen mich meinen Hinweis sinnvoll erscheinen. Im
besonderen nach dem ertragsreichem Jahr 2008. Du kannst das von miraus
anders sehen und als "Spekulation" betrachten.
Post by Christoph Brüninghaus
Wenn man so spekuliert wie Du, dann muß man noch ca. ein Dutzend
weiterer Umstände nennen, die zur Folge haben können, dass nicht oder
nicht sofort 60 % des tatsächlichen Nettoeinkommens erreicht werden.
Eben. Die Bemessungsgrundlage ist das *versicherungspflichtige*
Arbeitsentgeld. Eine entscheidende Rolle spielt weiterhin auch die
Lohnsteuerklasse (hier müssen wir wohl 1 vermuten). Die Null Kinder
müssen auch nicht berücksichtigt werden. Das sind die wichtigsten Eckpunkte.

Ich halte es nicht für sinnvoll mal eben solche %Sätze ohne Kommentar in
den Raum zu werden. Das weckt ggf. höchstens falsche Hoffnungen.


Hans-Jürgen

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