Discussion:
Bedeutung von "§xy bleiben unberührt" ?
(zu alt für eine Antwort)
Alex Thies
2005-03-28 15:32:04 UTC
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Hallo.

Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn einer von Euch mir kurz sagen könnte, was
mit der Gesetzestextzeile:

"Die Anpassungsrechte nach §172 VVG bleiben unberührt"

zu verstehen ist.

1. Heißt das, daß der §172 nicht vom Versicherer genutzt wird und damit für
ihn den Vertrag nicht gültig ist ?
2. Oder heißt das, daß der Versicherer den §172 nicht ändert und dieser voll
für den Vertrag gültig ist ?

Vielen lieben Dank !

Gruß

Alex
Wolfgang Kieckbusch
2005-03-28 16:07:52 UTC
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Post by Alex Thies
2. Oder heißt das, daß der Versicherer den §172 nicht ändert und dieser voll
für den Vertrag gültig ist ?
ich meine dies.
Gruß, Wolfgang
Alex Thies
2005-03-28 16:26:58 UTC
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Dank Dir !
Heiko Nock
2005-03-29 21:14:33 UTC
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Post by Alex Thies
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn einer von Euch mir kurz sagen
könnte, was mit der Gesetzestextzeile: "Die Anpassungsrechte nach
§172 VVG bleiben unberührt" zu verstehen ist.
1. Heißt das, daß der §172 nicht vom Versicherer genutzt wird und
damit für ihn den Vertrag nicht gültig ist ?
Nein.
Post by Alex Thies
2. Oder heißt das, daß der Versicherer den §172 nicht ändert und
dieser voll für den Vertrag gültig ist ?
Nein.

Es heisst, dass der Gesetzgeber durch das jeweilige Gesetz, in dem sich
dieser Satz befindet, keine lex specialis Regelung zu §172 VVG schaffen
wollte.
--
Am folgenden Morgen lag ich in wilden Phantasien, vom heftigen Fieber
geschüttelt, auf dem Krankenlager, die Ärzte zweifelten, ob es bloße
Gehirnentzündung oder Wahnsinn sei, - von der eigentümlichen
Krankheitsform, die mich befallen hatte: dem spezifisch juristischen
Delirium hatten sie keine Ahnung.
-- Rudolf von Ihering
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