Alex Thies
2005-03-28 15:32:04 UTC
Hallo.
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn einer von Euch mir kurz sagen könnte, was
mit der Gesetzestextzeile:
"Die Anpassungsrechte nach §172 VVG bleiben unberührt"
zu verstehen ist.
1. Heißt das, daß der §172 nicht vom Versicherer genutzt wird und damit für
ihn den Vertrag nicht gültig ist ?
2. Oder heißt das, daß der Versicherer den §172 nicht ändert und dieser voll
für den Vertrag gültig ist ?
Vielen lieben Dank !
Gruß
Alex
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn einer von Euch mir kurz sagen könnte, was
mit der Gesetzestextzeile:
"Die Anpassungsrechte nach §172 VVG bleiben unberührt"
zu verstehen ist.
1. Heißt das, daß der §172 nicht vom Versicherer genutzt wird und damit für
ihn den Vertrag nicht gültig ist ?
2. Oder heißt das, daß der Versicherer den §172 nicht ändert und dieser voll
für den Vertrag gültig ist ?
Vielen lieben Dank !
Gruß
Alex