Jens Remus
2007-02-20 22:28:17 UTC
Hallo,
letztes Wochenende ist für meine Freundin und mich überraschend etwas
anders verlaufen als geplant:
Sie wohnt knapp 230km von mir entfernt und ist mich nach ihrer
Nachtschicht auf der Intensivstation mit der Bahn von Samstag bis
Dienstag besuchen gekommen. Unterwegs ist ihr aufgefallen, dass sie
den "Giftschlüssel" ihrer Krankenhaus-Station noch bei sich trug und
diesen bei der Übergabe vergessen hatte an die nächste Schicht
weiterzugeben.
Dies hat sie umgehend auf ihrer Station gemeldet, woraufhin ihre
Stationsleitung ein Zurückbringen des Schlüssels noch am gleichen Tag
angeordnet hat. Laut ihrer Führungskraft sei zu dem BTM-Tresor kein
Zweitschlüssel vorhanden (angeblich nicht zulässig) und bis Dienstag
könne man nicht ohne den Schlüssel auskommen (es ist ein
"Hauptgiftschrank" vorhanden, zu dem die Stationsleitung Zugang hat).
Wir haben uns nach ihrer Ankunft bei mir umgehend ins Auto gesetzt und
haben den Schlüssel zurückgebracht, da ihre Leitung ein Zusenden per
Post mit Zustellung am nächsten Tag nicht akzeptieren wollte.
Im Nachhinein stellt sich mir die Frage, ob meiner Freundin
Arbeitsrechtlich hätte etwas passieren können, wenn sie den Schlüssel
nicht vor ihrer normalen Rückkehr am Dienstag zurückgebracht hätte?
- Hätte sie eine Abmahnung erhalten können?
- Wie hätte dies ggf. ausgesehen, wenn sie nicht 230km entfernt
gewesen wäre, sondern 700km oder mehr?
- Was wäre, wenn sie den Schlüssel verloren hätte?
- Hätte das Krankenhaus sie dann an Kosten des Aufbrechens / Ersetzens
des Tresors beteiligen können?
Vielen Dank im voraus,
-Jens
letztes Wochenende ist für meine Freundin und mich überraschend etwas
anders verlaufen als geplant:
Sie wohnt knapp 230km von mir entfernt und ist mich nach ihrer
Nachtschicht auf der Intensivstation mit der Bahn von Samstag bis
Dienstag besuchen gekommen. Unterwegs ist ihr aufgefallen, dass sie
den "Giftschlüssel" ihrer Krankenhaus-Station noch bei sich trug und
diesen bei der Übergabe vergessen hatte an die nächste Schicht
weiterzugeben.
Dies hat sie umgehend auf ihrer Station gemeldet, woraufhin ihre
Stationsleitung ein Zurückbringen des Schlüssels noch am gleichen Tag
angeordnet hat. Laut ihrer Führungskraft sei zu dem BTM-Tresor kein
Zweitschlüssel vorhanden (angeblich nicht zulässig) und bis Dienstag
könne man nicht ohne den Schlüssel auskommen (es ist ein
"Hauptgiftschrank" vorhanden, zu dem die Stationsleitung Zugang hat).
Wir haben uns nach ihrer Ankunft bei mir umgehend ins Auto gesetzt und
haben den Schlüssel zurückgebracht, da ihre Leitung ein Zusenden per
Post mit Zustellung am nächsten Tag nicht akzeptieren wollte.
Im Nachhinein stellt sich mir die Frage, ob meiner Freundin
Arbeitsrechtlich hätte etwas passieren können, wenn sie den Schlüssel
nicht vor ihrer normalen Rückkehr am Dienstag zurückgebracht hätte?
- Hätte sie eine Abmahnung erhalten können?
- Wie hätte dies ggf. ausgesehen, wenn sie nicht 230km entfernt
gewesen wäre, sondern 700km oder mehr?
- Was wäre, wenn sie den Schlüssel verloren hätte?
- Hätte das Krankenhaus sie dann an Kosten des Aufbrechens / Ersetzens
des Tresors beteiligen können?
Vielen Dank im voraus,
-Jens