Discussion:
Abmahnung bei Schlüsselverlust
(zu alt für eine Antwort)
Jens Remus
2007-02-20 22:28:17 UTC
Permalink
Hallo,

letztes Wochenende ist für meine Freundin und mich überraschend etwas
anders verlaufen als geplant:

Sie wohnt knapp 230km von mir entfernt und ist mich nach ihrer
Nachtschicht auf der Intensivstation mit der Bahn von Samstag bis
Dienstag besuchen gekommen. Unterwegs ist ihr aufgefallen, dass sie
den "Giftschlüssel" ihrer Krankenhaus-Station noch bei sich trug und
diesen bei der Übergabe vergessen hatte an die nächste Schicht
weiterzugeben.
Dies hat sie umgehend auf ihrer Station gemeldet, woraufhin ihre
Stationsleitung ein Zurückbringen des Schlüssels noch am gleichen Tag
angeordnet hat. Laut ihrer Führungskraft sei zu dem BTM-Tresor kein
Zweitschlüssel vorhanden (angeblich nicht zulässig) und bis Dienstag
könne man nicht ohne den Schlüssel auskommen (es ist ein
"Hauptgiftschrank" vorhanden, zu dem die Stationsleitung Zugang hat).
Wir haben uns nach ihrer Ankunft bei mir umgehend ins Auto gesetzt und
haben den Schlüssel zurückgebracht, da ihre Leitung ein Zusenden per
Post mit Zustellung am nächsten Tag nicht akzeptieren wollte.

Im Nachhinein stellt sich mir die Frage, ob meiner Freundin
Arbeitsrechtlich hätte etwas passieren können, wenn sie den Schlüssel
nicht vor ihrer normalen Rückkehr am Dienstag zurückgebracht hätte?
- Hätte sie eine Abmahnung erhalten können?
- Wie hätte dies ggf. ausgesehen, wenn sie nicht 230km entfernt
gewesen wäre, sondern 700km oder mehr?
- Was wäre, wenn sie den Schlüssel verloren hätte?
- Hätte das Krankenhaus sie dann an Kosten des Aufbrechens / Ersetzens
des Tresors beteiligen können?


Vielen Dank im voraus,
-Jens
Matthias Frank
2007-02-21 08:39:17 UTC
Permalink
Post by Jens Remus
Im Nachhinein stellt sich mir die Frage, ob meiner Freundin
Arbeitsrechtlich hätte etwas passieren können, wenn sie den Schlüssel
nicht vor ihrer normalen Rückkehr am Dienstag zurückgebracht hätte?
- Hätte sie eine Abmahnung erhalten können?
Sicher.
Post by Jens Remus
- Wie hätte dies ggf. ausgesehen, wenn sie nicht 230km entfernt
gewesen wäre, sondern 700km oder mehr?
Tja.
Post by Jens Remus
- Was wäre, wenn sie den Schlüssel verloren hätte?
Ganz schlecht. Schlösseraustausch auf ihre Kosten.
Post by Jens Remus
- Hätte das Krankenhaus sie dann an Kosten des Aufbrechens / Ersetzens
des Tresors beteiligen können?
Nicht nur beteiligen

Mfg
Matthias
Post by Jens Remus
Vielen Dank im voraus,
-Jens
Kathinka Wenz
2007-02-21 08:45:16 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Post by Jens Remus
- Was wäre, wenn sie den Schlüssel verloren hätte?
Ganz schlecht. Schlösseraustausch auf ihre Kosten.
Häh? Was faselst du da? Der Arbeitnehmer haftet nur in den seltensten
Fällen. Sie müsste den Schlüssel schon absichtlich in den Gulli werfen,
um für die Folgen des Verlustes voll zu haften.
Post by Matthias Frank
Post by Jens Remus
- Hätte das Krankenhaus sie dann an Kosten des Aufbrechens / Ersetzens
des Tresors beteiligen können?
Nicht nur beteiligen
Ach so, du willst ihm nur ein bißchen Angst machen. Sag das doch gleich.

Gruß, Kathinka
HaJo Hachtkemper
2007-02-21 08:52:35 UTC
Permalink
Halli-Hallo!
Post by Kathinka Wenz
Häh? Was faselst du da? Der Arbeitnehmer haftet nur in den seltensten
Fällen. Sie müsste den Schlüssel schon absichtlich in den Gulli werfen,
um für die Folgen des Verlustes voll zu haften.
Wenn sich der Schlüssel innerhalb der Arbeitsstätte verlustig gemacht
hätte, wäre es vielleicht nur fahrlässig. Da der Schlüssel aber die
Arbeitsstätte entgegen den Vorschriften und unter Zuwiderhandlung
dazugehöriger Sicherheitsmaßnahmen das Gelände verlassen hat, bin ich
mir da nicht so sicher.
Post by Kathinka Wenz
Ach so, du willst ihm nur ein bißchen Angst machen. Sag das doch gleich.
Wäre die Arbeit korrekt verrichtet worden, wäre ja nichts passiert.

Ciao/HaJo
Hubert Reinelt
2007-02-21 09:37:44 UTC
Permalink
Post by HaJo Hachtkemper
Wenn sich der Schlüssel innerhalb der Arbeitsstätte verlustig gemacht
hätte, wäre es vielleicht nur fahrlässig. Da der Schlüssel aber die
Arbeitsstätte entgegen den Vorschriften und unter Zuwiderhandlung
dazugehöriger Sicherheitsmaßnahmen das Gelände verlassen hat, bin ich
mir da nicht so sicher.
Muss sich der AG aber nicht zumindestens anrechnen lassen, das es keinen
Zweitschlüssel gibt. Scheint mir doch sehr ungewöhnlich zu sein.
Jens Remus
2007-02-21 20:49:13 UTC
Permalink
On Wed, 21 Feb 2007 10:37:44 +0100, "Hubert Reinelt"
Post by Hubert Reinelt
Muss sich der AG aber nicht zumindestens anrechnen lassen, das es keinen
Zweitschlüssel gibt. Scheint mir doch sehr ungewöhnlich zu sein.
Das fragen wir uns auch. Dann wäre es nämlich kein wirkliches Problem
gewesen und die Station hätte bis zu der Rückkehr meiner Freundin auf
den "Hauptschlüssel" warten können, so dass ihr die zusätzlichen
Reisekosten erspart geblieben wären.
Nach angeblicher Aussage ihrer Leitung soll ein Zweitschlüssel aber
nicht zulässig sein. Halte ich aber für bedenklich, schließlich könnte
ein solcher Zweitschüssel wiederrum vom Klinikum gesichert aufbewahrt
werden, um Mißbrauch zu verhindern.

-Jens
Enrico Dörre
2007-03-03 21:22:06 UTC
Permalink
Post by Jens Remus
On Wed, 21 Feb 2007 10:37:44 +0100, "Hubert Reinelt"
Post by Hubert Reinelt
Muss sich der AG aber nicht zumindestens anrechnen lassen, das es keinen
Zweitschlüssel gibt. Scheint mir doch sehr ungewöhnlich zu sein.
Kann ich mir auch irgendwie nicht so recht vorstellen, man kann den
Zweitschlüssel schließlich irgendwo aufbewahren wo nicht jeder Zugriff hat.
Post by Jens Remus
Das fragen wir uns auch. Dann wäre es nämlich kein wirkliches Problem
gewesen und die Station hätte bis zu der Rückkehr meiner Freundin auf
den "Hauptschlüssel" warten können, so dass ihr die zusätzlichen
Reisekosten erspart geblieben wären.
Die hat sie letzten endes selbst verursacht. Ich hab auch schon mal den
Firmenschlüssel daheim beim ausziehen der Hose auf dem Teppich gefunden,
da hieß es auch sofort zurück zum Kollegen weil er sonst ein Problem hat
wenn er nicht an die Brandmeldeanlage kommt.
Post by Jens Remus
Nach angeblicher Aussage ihrer Leitung soll ein Zweitschlüssel aber
nicht zulässig sein. Halte ich aber für bedenklich, schließlich könnte
ein solcher Zweitschüssel wiederrum vom Klinikum gesichert aufbewahrt
werden, um Mißbrauch zu verhindern.
Dann bleibt aber ein anderes Problem: während im KH der Zweitschlüssel
verwendet wird fehlt etwas im Schrank, die Kollegin ist sich natürlich
sicher das sie alles korrekt gemacht hat, deine Freundin schwört das sie
bei dir war. Wem soll man dann glauben?

Grüße

Enrico

Florian Laws
2007-02-21 09:45:17 UTC
Permalink
Post by HaJo Hachtkemper
Halli-Hallo!
Post by Kathinka Wenz
Häh? Was faselst du da? Der Arbeitnehmer haftet nur in den seltensten
Fällen. Sie müsste den Schlüssel schon absichtlich in den Gulli werfen,
um für die Folgen des Verlustes voll zu haften.
Wenn sich der Schlüssel innerhalb der Arbeitsstätte verlustig gemacht
hätte, wäre es vielleicht nur fahrlässig. Da der Schlüssel aber die
Arbeitsstätte entgegen den Vorschriften und unter Zuwiderhandlung
dazugehöriger Sicherheitsmaßnahmen das Gelände verlassen hat, bin ich
mir da nicht so sicher.
Dass die Arbeitnehmerin den Schlüssel in ihrer Tasche vergessen hatte,
als sie das Geläde verlassen hat, war ebenfalls nur fahrlässig.
Post by HaJo Hachtkemper
Post by Kathinka Wenz
Ach so, du willst ihm nur ein bißchen Angst machen. Sag das doch gleich.
Wäre die Arbeit korrekt verrichtet worden, wäre ja nichts passiert.
Ach nee. So ist das meistens, was sagt das aus?

Grüße,

Florian
Matthias Kryn
2007-02-21 11:45:04 UTC
Permalink
Post by HaJo Hachtkemper
Wäre die Arbeit korrekt verrichtet worden, wäre ja nichts
passiert.
Das ist das Merkmal von Fahrlässigkeit.

Grüße
Matthias
HaJo Hachtkemper
2007-02-21 18:53:28 UTC
Permalink
Halli-Hallo!
Post by Matthias Kryn
Post by HaJo Hachtkemper
Wäre die Arbeit korrekt verrichtet worden, wäre ja nichts
passiert.
Das ist das Merkmal von Fahrlässigkeit.
Da ja eine Übergabe stattgefunden hat, kann eigentlich nicht mehr von
einem Versehen ausgegangen werden. Dazu gehören ja dann schon mal
mehrere Personen.

Ciao/HaJo
Jens Remus
2007-02-21 20:52:24 UTC
Permalink
On Wed, 21 Feb 2007 19:53:28 +0100, HaJo Hachtkemper
Post by HaJo Hachtkemper
Da ja eine Übergabe stattgefunden hat, kann eigentlich nicht mehr von
einem Versehen ausgegangen werden. Dazu gehören ja dann schon mal
mehrere Personen.
Wie meinst Du das? *verwirrt*

Der Schlüssel wird in jeder Schicht von einer anderen Person
aufbewahrt. Leider weiß ich nicht, ob die jeweilige Person im
Schichtplan gesondert angegeben ist, dann hätte die betreffende Person
in der Folgeschicht bei der Übergabe natürlich darauf achten müssen.

-Jens
HaJo Hachtkemper
2007-02-21 21:59:32 UTC
Permalink
Halli-Hallo!
Post by Jens Remus
Post by HaJo Hachtkemper
Da ja eine Übergabe stattgefunden hat, kann eigentlich nicht mehr von
einem Versehen ausgegangen werden. Dazu gehören ja dann schon mal
mehrere Personen.
Wie meinst Du das? *verwirrt*
Der Schlüssel wird in jeder Schicht von einer anderen Person
aufbewahrt. Leider weiß ich nicht, ob die jeweilige Person im
Schichtplan gesondert angegeben ist, dann hätte die betreffende Person
in der Folgeschicht bei der Übergabe natürlich darauf achten müssen.
Wenn nicht klar ist, wer den Schlüssel hat, wie kommt man dann bei
Bedarf an den Inhalt des Schranks?

BTW: Ist das Krankenhaus nach DIN EN ISO 9000 ff. zertifiziert?


Ciao/HaJo
Jens Remus
2007-02-21 23:00:27 UTC
Permalink
On Wed, 21 Feb 2007 22:59:32 +0100, HaJo Hachtkemper
Post by HaJo Hachtkemper
Wenn nicht klar ist, wer den Schlüssel hat, wie kommt man dann bei
Bedarf an den Inhalt des Schranks?
Ich habe eben noch einmal mit meiner Freundin darüber telefoniert,
weil mich das auch selbst interessiert hat, wie das mit dem Schlüssel
auf Station geregelt ist (z.B. ob die Schlüsselbetreuende-Person im
Dienstplan o.ä. vermerkt ist/wird). Ihre Erzählung erklärt für mich
vieles.

Laut ihrern Ausführungen hat den Schlüssel meist die Person, die den
Bettplatz X betreut. Sollte Bettplatz X aber isoliert sein, bekommt
den Schlüssel jemand anders. Die Zuordnung der Personen zu den
Bettplätzen und damit dem Schlüssel erfolgt jeweils bei der Übergabe,
ist also nicht vorher festgelegt. Das Entgegennehmen/Weitergeben des
Schlüsslels wird nicht vermerkt.
Bracht jemand BTM, so muss er sich auf Station erkundigen, wer gerade
den Schlüssel hat, "leiht" sich diesen aus und entnimmt die benötigte
Menge (dies muss eingetragen werden). Der Schlüssel wird allerdings
nicht unbeding zurückgegeben, so dass es durchaus vorkommt, dass der
Schlüssel innerhalb der Schicht von Person A an B und dann C usw.
weitergereicht wird.
Die Person, die ursprünglich den Schlüssel in der Schicht betreut,
muss normalerweise irgendwann während der Schicht den "Giftschrnk"
kontrollieren (Inventur). Oft wird dies aber auch durch Kollegen
übernommen, wenn die betreffende Person keine Zeit hat. Unterschreiben
tut dann derjenige, der Kontrolliert hat.

Ich habe meiner Freundin daher nur geraten in Zukunft den Schlüssel
nicht mehr zu betreuen, auch wenn sie Bettplatz X hat. Bei BTM Bedarf
den Schlüsselträger zu bitten sich die benötigte Menge aushändigen zu
lassen und auch keine Inventur zu machen. Also möglichst gar nichts
mehr mit dem Schlüssel zu tun zu haben.
Post by HaJo Hachtkemper
BTW: Ist das Krankenhaus nach DIN EN ISO 9000 ff. zertifiziert?
Keine Ahnung.

-Jens
Frank Hucklenbroich
2007-02-22 07:37:17 UTC
Permalink
Post by Jens Remus
Die Zuordnung der Personen zu den
Bettplätzen und damit dem Schlüssel erfolgt jeweils bei der Übergabe,
ist also nicht vorher festgelegt. Das Entgegennehmen/Weitergeben des
Schlüsslels wird nicht vermerkt.
Und genau da liegt imho ein Versagen des Krankenhauses vor. Was ist so
schwer daran, in einem Buch einzutragen wer gerade den Schlüssel
entgegennimmt?
Post by Jens Remus
Bracht jemand BTM, so muss er sich auf Station erkundigen, wer gerade
den Schlüssel hat
Das wäre mit einem entsprechenden Buch auch unnötig. Da müßte keiner
rumfragen, sondern man schaut einfach nach.
Post by Jens Remus
Der Schlüssel wird allerdings
nicht unbeding zurückgegeben, so dass es durchaus vorkommt, dass der
Schlüssel innerhalb der Schicht von Person A an B und dann C usw.
weitergereicht wird.
Auch das müßte man eintragen.
Post by Jens Remus
Die Person, die ursprünglich den Schlüssel in der Schicht betreut,
muss normalerweise irgendwann während der Schicht den "Giftschrnk"
kontrollieren (Inventur).
Und da nie ganz klar ist wer den Schlüssel hatte, macht die Inventur auch
wenig Sinn. Wie will man wissen wer das BTM entwendet hat, wenn nicht
nachvollziehbar ist, wer denn im Laufe der Nacht so alles der Schlüssel bei
sich hatte?
Post by Jens Remus
Ich habe meiner Freundin daher nur geraten in Zukunft den Schlüssel
nicht mehr zu betreuen, auch wenn sie Bettplatz X hat. Bei BTM Bedarf
den Schlüsselträger zu bitten sich die benötigte Menge aushändigen zu
lassen und auch keine Inventur zu machen. Also möglichst gar nichts
mehr mit dem Schlüssel zu tun zu haben.
Sehr richtig, und zwar nicht so sehr wegen dem Schlüsselverlust, sondern
(viel schlimmer) für den Fall, daß jemand mit "ihrem" Schlüssel sich am BTM
vergreift.

Grüße,

Frank
Erhard Schwenk
2007-02-22 09:22:23 UTC
Permalink
Post by Jens Remus
Ich habe eben noch einmal mit meiner Freundin darüber telefoniert,
weil mich das auch selbst interessiert hat, wie das mit dem Schlüssel
auf Station geregelt ist (z.B. ob die Schlüsselbetreuende-Person im
Dienstplan o.ä. vermerkt ist/wird). Ihre Erzählung erklärt für mich
vieles.
Laut ihrern Ausführungen hat den Schlüssel meist die Person, die den
Bettplatz X betreut. Sollte Bettplatz X aber isoliert sein, bekommt
den Schlüssel jemand anders. Die Zuordnung der Personen zu den
Bettplätzen und damit dem Schlüssel erfolgt jeweils bei der Übergabe,
ist also nicht vorher festgelegt. Das Entgegennehmen/Weitergeben des
Schlüsslels wird nicht vermerkt.
Ouhauerha. Wer hat dich denn das ausgedacht?
Post by Jens Remus
Bracht jemand BTM, so muss er sich auf Station erkundigen, wer gerade
den Schlüssel hat,
Brrrrrr. Organisation: Setzen, 6.
Post by Jens Remus
"leiht" sich diesen aus und entnimmt die benötigte
Menge (dies muss eingetragen werden). Der Schlüssel wird allerdings
nicht unbeding zurückgegeben, so dass es durchaus vorkommt, dass der
Schlüssel innerhalb der Schicht von Person A an B und dann C usw.
weitergereicht wird.
Noch mehr BRRRR.

Himmelherrjeh, in jeder Kreissparkasse wird sorgfältiger auf Hartgeld
aufgepaßt als die da in den Krankenhäusern mit Betäubungsmitteln umgehen.
Post by Jens Remus
Die Person, die ursprünglich den Schlüssel in der Schicht betreut,
muss normalerweise irgendwann während der Schicht den "Giftschrnk"
kontrollieren (Inventur). Oft wird dies aber auch durch Kollegen
übernommen, wenn die betreffende Person keine Zeit hat. Unterschreiben
tut dann derjenige, der Kontrolliert hat.
Nagut, damit könnte man noch leben.
Post by Jens Remus
Ich habe meiner Freundin daher nur geraten in Zukunft den Schlüssel
nicht mehr zu betreuen, auch wenn sie Bettplatz X hat. Bei BTM Bedarf
den Schlüsselträger zu bitten sich die benötigte Menge aushändigen zu
lassen und auch keine Inventur zu machen. Also möglichst gar nichts
mehr mit dem Schlüssel zu tun zu haben.
Deine Freundin sollte mal dringend eine bessere organisatorische
Regelung anmahnen:

1. in jeder Schicht ist _einer_ für diesen Schlüssel verantwortlich. Der
unterschreibt, daß er ihn bekommen hat und läßt sich unterschreiben, an
wen er ihn bei Schichtende wieder weitergegeben hat.

2. ansonsten hat außer dem Schlüsselträger eigentlich niemand was an
diesem Schrank verloren. Wenn das vom Betriebsablauf her unmöglich sein
sollte, wird eine andere Verschlußtechnologie (z.B. Magnetkarten mit
Protokollierung) gebraucht.

Wie ist das denn in den Vorschriften geregelt, gibts da evtl. nähere
Vorgaben zur Verfahrensweise?
Post by Jens Remus
Post by HaJo Hachtkemper
BTW: Ist das Krankenhaus nach DIN EN ISO 9000 ff. zertifiziert?
Keine Ahnung.
Mit solchen Prozessen? Eher nicht.
--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de/
APAYA running System - http://www.apaya.net/
Bernhard Nowotny
2007-02-28 15:40:48 UTC
Permalink
Post by Erhard Schwenk
Post by Jens Remus
Menge (dies muss eingetragen werden). Der Schlüssel wird allerdings
nicht unbeding zurückgegeben, so dass es durchaus vorkommt, dass der
Schlüssel innerhalb der Schicht von Person A an B und dann C usw.
weitergereicht wird.
Himmelherrjeh, in jeder Kreissparkasse wird sorgfältiger auf Hartgeld
aufgepaßt als die da in den Krankenhäusern mit Betäubungsmitteln umgehen.
Welcome in reality!

Suchstdu? ;P
Post by Erhard Schwenk
Deine Freundin sollte mal dringend eine bessere organisatorische
[Erläuterung]

ACK.

Es scheint so zu sein, dass Verantwortung (Entnahme, Inventur) und
Schlüssel entkoppelt ist. Warum man dann überhaupt einen Schlüssel
braucht, erschließt sich mir nicht - evtl. nur, um unkontrollierten
Zugriff durch Stationsfremde zu verhindern. Es darf ja ansonsten wohl
jeder Stationsangehörige BTM entnehmen und die Kontrolle durchführen,
in eigener Verantwortung und auch gegen Unterschrift - die bei Entnahme
im Notfall nicht immer möglich ist aber immerhin nachgeholt werden muss.
Wird sie das auch? Bei entsprechendem Streß auf Station kann ich mir
vorstellen, dass das hin und wieder untergeht. Immerhin wird die
BTM-Gabe zumindest in der Patientenakte dokumentiert (hoffentlich),
und man kann es einigermaßen nachvollziehen.

Der Arbeitgeber hat da jedenfalls eine ziemlich intransparente oder
auch inkonsequente Regelung. Das würde eine Abmahnung IMHO aushebeln.
Dummerweise dürfte das in den meisten Krankenhäusern so sein...
Post by Erhard Schwenk
Wie ist das denn in den Vorschriften geregelt, gibts da evtl. nähere
Vorgaben zur Verfahrensweise?
Post by Jens Remus
Post by HaJo Hachtkemper
BTW: Ist das Krankenhaus nach DIN EN ISO 9000 ff. zertifiziert?
Keine Ahnung.
Mit solchen Prozessen? Eher nicht.
Ooooch. Geschriebene Prozesse und gelebte Prozesse weichen durchaus
ab. Gerade unter der normativen Kraft des "Notfalls" und vor allem
des "Ist eh' noch nie was passiert" oder "Wird schon nix passieren!".

Ob das Krankenhaus zertifiziert ist, kann man meist auf dessen
Webseite nachlesen. Und dann sollte es einen Prozess geben, den
man sich mal durchlesen sollte oder aber es gibt mindestens einen
Qualitätsbeauftragten, den das sicherlich interessiert. Vielleicht
gibt's sogar eine Prämie für den Verbesserungsvorschlag?! :)

Die Abmahnung würde ich jedoch entfernen lassen, das ist lächerlich.
Kann natürlich sein, dass mehr dahintersteckt.

Der Freundin zu empfehlen, den Schlüssel nicht mehr an sich zu
nehmen, ist nicht ganz hilfreich: das könnte als abmahnenswerte
Arbeitsverweigerung o.ä. aufgefasst werden -> 2. Abmahnung...

Abhilfen für die Praxis:
a) dokumentierte Übergabe (das kann man auch gegenüber den Kollegen
argumentieren - das ist schnell gemacht, bietet Sicherheit für alle
vor allem mit dem konkreten Fall vor Augen und die Dokumentation ist
zusammen mit der BTM-Doku auch gut untergebracht, letztere existiert
ja schon)
b) Schild an die Ausgangstür: "BTM-Schlüssel abgegeben?"

Wir haben hier auch schon manchmal den Piepser ausgelöst, den der
Kollege der Vorschicht aus Versehen mit heimgenommen hat.
Vorzugsweise dann weit nach Mitternacht. :)

Servus,


Bernhard
Kathinka Wenz
2007-02-21 11:47:49 UTC
Permalink
Post by HaJo Hachtkemper
Wenn sich der Schlüssel innerhalb der Arbeitsstätte verlustig gemacht
hätte, wäre es vielleicht nur fahrlässig. Da der Schlüssel aber die
Arbeitsstätte entgegen den Vorschriften und unter Zuwiderhandlung
dazugehöriger Sicherheitsmaßnahmen das Gelände verlassen hat, bin ich
mir da nicht so sicher.
Wo siehst du da den Unterschied? Sie hat es schlicht vergessen, sowas
kommt vor. Verloren hat sie ihn ja gar nicht.

Inwieweit sie verpflichtet ist, den Schlüssel schnellstmöglich beim
Arbeitgeber wieder abzuliefern und wieviel ihr dabei zugemutet werden
kann, kann ich nicht beurteilen. Ich denke nicht, dass es für eine
Abmahnung ausreichend ist und ich kann mir auch vorstellen, dass ein
Arbeitsrichter der Meinung ist, dass der AN 240km einfache Strecke
fahren muss, um den Schlüssel schnellstmöglich abzuliefern. Aber das ist
natürlich nur ein Bauchgefühl.

Gruß, Kathinka
Frank Hucklenbroich
2007-02-21 12:16:24 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Wo siehst du da den Unterschied? Sie hat es schlicht vergessen, sowas
kommt vor. Verloren hat sie ihn ja gar nicht.
Inwieweit sie verpflichtet ist, den Schlüssel schnellstmöglich beim
Arbeitgeber wieder abzuliefern und wieviel ihr dabei zugemutet werden
kann, kann ich nicht beurteilen.
ACK. Wenn der Schlüssel wirklich so immanent wichtig ist und nur ein
einziger existiert, dann muß der Arbeitgeber eben eine Routine
sicherstellen, daß ein Schlüssel nicht versehentlich mitgenommen werden
*kann*.
Also das meinetwegen die Angestellte sich vor Verlassen des Gebäudes beim
Pförtner melden muß, und da ein Formular unterschreibt (mit Zeitstempel),
daß sie keine Schlüssel dabei hat - bzw. sie muß angeben, wann sie den
Schlüssel wem übergeben hat.
Läuft in Banken doch nicht anders, da kann ein Angestellter auch nicht aus
Versehen den Schlüssel zum Tresorraum mit nach Hause nehmen.

Wenn der Arbeitgeber solche Verfahren nicht anwendet, muß man ihm zumindest
eine gewisse Mitschuld ankreiden.

Grüße,

Frank
HaJo Hachtkemper
2007-02-21 18:36:03 UTC
Permalink
Halli-Hallo!
Post by Frank Hucklenbroich
Also das meinetwegen die Angestellte sich vor Verlassen des Gebäudes beim
Pförtner melden muß, und da ein Formular unterschreibt (mit Zeitstempel),
daß sie keine Schlüssel dabei hat - bzw. sie muß angeben, wann sie den
Schlüssel wem übergeben hat.
Läuft in Banken doch nicht anders, da kann ein Angestellter auch nicht aus
Versehen den Schlüssel zum Tresorraum mit nach Hause nehmen.
Wenn der Arbeitgeber solche Verfahren nicht anwendet, muß man ihm zumindest
eine gewisse Mitschuld ankreiden.
Du meinst sowas wie die im OP angesprochene Übergabe, die ja
anscheinend geschludert wurde?

Ciao/HaJo
Jens Remus
2007-02-21 20:56:31 UTC
Permalink
On Wed, 21 Feb 2007 19:36:03 +0100, HaJo Hachtkemper
Post by HaJo Hachtkemper
Du meinst sowas wie die im OP angesprochene Übergabe, die ja
anscheinend geschludert wurde?
Ok, eventuell habt ihr fälschlicherweise die "Übergabe" mit der
Schlüsselübergabe gleichgesetzt?

Die Übergabe bezeichnet die Übergabe des/der Patienten an die
Folgeschicht. Die Schichten überlappen sich um eine gewissen Zeit
hierzu. Hierbei sollte natürlich auch der "Giftschlüssel" an jemanden
der Folgeschicht weitergegeben werden.

-Jens
Jochem Huhmann
2007-02-21 21:45:56 UTC
Permalink
Post by Jens Remus
Die Übergabe bezeichnet die Übergabe des/der Patienten an die
Folgeschicht. Die Schichten überlappen sich um eine gewissen Zeit
hierzu. Hierbei sollte natürlich auch der "Giftschlüssel" an jemanden
der Folgeschicht weitergegeben werden.
Genau, und der/diejenige, der/die dabei *nicht* nach dem Schlüssel
gefragt hat, ist natürlich genauso für das Problem verantwortlich. Der
wird ja wohl normalerweise nicht einfach auf den Tisch gelegt werden und
wenn doch, dann muß man gar nicht mehr von Verantwortlichkeiten reden.



Jochem
--
"A designer knows he has arrived at perfection not when there is no
longer anything to add, but when there is no longer anything to take away."
- Antoine de Saint-Exupery
Jens Remus
2007-02-21 23:01:28 UTC
Permalink
Post by Jochem Huhmann
Genau, und der/diejenige, der/die dabei *nicht* nach dem Schlüssel
gefragt hat, ist natürlich genauso für das Problem verantwortlich. Der
wird ja wohl normalerweise nicht einfach auf den Tisch gelegt werden und
wenn doch, dann muß man gar nicht mehr von Verantwortlichkeiten reden.
Siehe hierzu meine Antwort auf HaJo
<***@4ax.com>

-Jens
HaJo Hachtkemper
2007-02-21 22:01:24 UTC
Permalink
Halli-Hallo!
Post by Jens Remus
Ok, eventuell habt ihr fälschlicherweise die "Übergabe" mit der
Schlüsselübergabe gleichgesetzt?
Die Übergabe bezeichnet die Übergabe des/der Patienten an die
Folgeschicht. Die Schichten überlappen sich um eine gewissen Zeit
hierzu. Hierbei sollte natürlich auch der "Giftschlüssel" an jemanden
der Folgeschicht weitergegeben werden.
Wenn ich Deine Aussage richtig lese, wurden Übergabe und
Schlüsselübergabe natürlich und logischerweise richtig gleichgesetzt.

Ciao/HaJo
Frank Hucklenbroich
2007-02-22 07:32:31 UTC
Permalink
Post by Jens Remus
Die Übergabe bezeichnet die Übergabe des/der Patienten an die
Folgeschicht. Die Schichten überlappen sich um eine gewissen Zeit
hierzu. Hierbei sollte natürlich auch der "Giftschlüssel" an jemanden
der Folgeschicht weitergegeben werden.
Und genau da kann/soll der Arbeitgeber eine gewisse Pflicht zur
Dokumentation haben. Und sei es auch nur ein "Giftbuch", in dem mit Uhrzeit
eingetragen wird, wer wem den Schlüssel übergeben hat.

So daß es de fakto unmöglich ist, daß jemand eine neue Schicht antritt,
ohne daß so eine formelle Übergabe stattgefunden hat. Kann man ja
stichprobenartig kontrollieren, ob die Einträge im Buch auch wirklich
lückenlos sind. Wenn man es ganz streng machen will, legt man den
Übergabepunkt meinetwegen beim Pförtner fest (sollte es ja in jedem
Krankenhaus geben) und weist letzteren an, daß sich jede Schwester nach
Schichtende bei im abmeldet und ihm kurz unterschreibt, daß sie keinen
Schlüssel mehr in der Tasche trägt. Das mag zwar lästig sein, ist aber kein
wirklicher Kostenaufwand (der Pförtner sitzt eh schon da).

Insofern sehe ich nicht, daß die vergeßliche Schwester da die volle Schuld
trifft, wenn es augenscheinlich keine Kontrollen gibt, ob der Schlüssel
weitergegeben wurde..

Grüße,

Frank
Erhard Schwenk
2007-02-22 09:08:50 UTC
Permalink
Post by Jens Remus
On Wed, 21 Feb 2007 19:36:03 +0100, HaJo Hachtkemper
Post by HaJo Hachtkemper
Du meinst sowas wie die im OP angesprochene Übergabe, die ja
anscheinend geschludert wurde?
Ok, eventuell habt ihr fälschlicherweise die "Übergabe" mit der
Schlüsselübergabe gleichgesetzt?
Die Übergabe bezeichnet die Übergabe des/der Patienten an die
Folgeschicht. Die Schichten überlappen sich um eine gewissen Zeit
hierzu. Hierbei sollte natürlich auch der "Giftschlüssel" an jemanden
der Folgeschicht weitergegeben werden.
Wenn der Schlüssel soo wichtig ist, warum gibt es dann kein
Übergabeprotokoll, in dem die Übernahme durch die Folgeschicht vermerkt
ist? Spätestens beim Ausfüllen desselben hätte der Verlust auffallen müssen!
--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de/
APAYA running System - http://www.apaya.net/
Christian Bergmann
2007-02-22 00:04:09 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Also das meinetwegen die Angestellte sich vor Verlassen des Gebäudes beim
Pförtner melden muß, und da ein Formular unterschreibt (mit Zeitstempel),
daß sie keine Schlüssel dabei hat - bzw. sie muß angeben, wann sie den
Schlüssel wem übergeben hat.
Läuft in Banken doch nicht anders, da kann ein Angestellter auch nicht aus
Versehen den Schlüssel zum Tresorraum mit nach Hause nehmen.
Mit dem sehr entscheidenden Unterschied, dass sich die Bank leisten kann,
das für solche Kontrollen notwendige Personal zu beschäftigen. Das ist in
Deutschland außer bei bestimmten Privatkliniken nicht gegeben.

Grüße, Chris
Erhard Schwenk
2007-02-22 09:24:05 UTC
Permalink
Post by Christian Bergmann
Post by Frank Hucklenbroich
Also das meinetwegen die Angestellte sich vor Verlassen des Gebäudes beim
Pförtner melden muß, und da ein Formular unterschreibt (mit Zeitstempel),
daß sie keine Schlüssel dabei hat - bzw. sie muß angeben, wann sie den
Schlüssel wem übergeben hat.
Läuft in Banken doch nicht anders, da kann ein Angestellter auch nicht aus
Versehen den Schlüssel zum Tresorraum mit nach Hause nehmen.
Mit dem sehr entscheidenden Unterschied, dass sich die Bank leisten
kann, das für solche Kontrollen notwendige Personal zu beschäftigen. Das
ist in Deutschland außer bei bestimmten Privatkliniken nicht gegeben.
Verfehlte Personalpolitik muß sich der Arbeitgeber selber anlasten. Erst
Recht bei einer Privatklinik.
--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de/
APAYA running System - http://www.apaya.net/
Christian Bergmann
2007-02-22 10:18:05 UTC
Permalink
Post by Erhard Schwenk
Verfehlte Personalpolitik muß sich der Arbeitgeber selber anlasten.
Ack. Allerdings kenne ich heute kein Krankenhaus der Regelversorgung mehr,
dass alle Rechtsvorschriften, einschl. Arbeitszeitgesetz beachtet und
dennoch kostendeckend arbeiten kann. In der Regel wird das Krankenhaus
massive Rechtsbrüche in verschiedenen Gebieten begehen um zu überleben. Die
Aufsichtsbehörden sind sehr geübt im Wegsehen.

Beispiele die das bestätigen wurden schon verschiedentlich diskutiert. Ein
Beamter des Gewerbeaufsichtsamtes hat einmal hinter vorgehaltener Hand
durchblicken lassen, dass sein Ministerium vor einiger Zeit mündlich die
Aufsichtsbeamten angewiesen hat, bei der Kontrolle eines öffentlichen
Krankenhauses etwas großzügig zu sein....

Grüße, Chris
Erwin Denzler
2007-02-21 14:27:13 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Wo siehst du da den Unterschied? Sie hat es schlicht vergessen, sowas
kommt vor. Verloren hat sie ihn ja gar nicht.
Das Nicht-Zurückbringen wäre Vorsatz. Sagt einem doch schon der gesunde
Menschenverstand: wenn ich einen Fehler bemerke, sorge ich sofort dafür,
daß er bereinigt wird.

Im beschriebenen Fall könnte m.E. der Arbeitgeber bei einer Weigerung
den "Giftschrank" durch eine entsprechende Fachfirma öffnen lassen und
den Inhalt in einen neu anzuschaffenden (bzw. Schlossaustausch, wenn das
reicht) unterbringen. Vielleicht muß er das nach dem Btm-Recht sogar,
weiß ich nicht, dafür spricht daß sonst zwischenzeitlich die gesicherte
Aufbewahrung und der womöglich kurzfristige Zugang nicht möglich ist.

Wenn die Krankenschwester ab Bemerken den Schlüssel vorsätzlich
weiterhin bei sich behält, müßte sie die Kosten für das alles tragen. Ob
sie nun 50 oder 100 km weit weg ist, ist ihr Problem. Die Weitergabe des
Schlüssels an eine unberechtigte Person (z.B. Kurierdienst) dürfte gegen
die "Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von
Betäubungsmittelvorräten im Krankenhausbereich, in öffentlichen
Apotheken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen" verstoßen.

E.D.
Kathinka Wenz
2007-02-21 17:32:43 UTC
Permalink
Post by Erwin Denzler
Post by Kathinka Wenz
Wo siehst du da den Unterschied? Sie hat es schlicht vergessen, sowas
kommt vor. Verloren hat sie ihn ja gar nicht.
Das Nicht-Zurückbringen wäre Vorsatz. Sagt einem doch schon der gesunde
Menschenverstand: wenn ich einen Fehler bemerke, sorge ich sofort dafür,
daß er bereinigt wird.
Sofern es mir zumutbar ist...

Sie darf natürlich nicht erst nach dem Bemerken wegfahren.
Post by Erwin Denzler
Wenn die Krankenschwester ab Bemerken den Schlüssel vorsätzlich
weiterhin bei sich behält, müßte sie die Kosten für das alles tragen.
Glaube ich so pauschal nicht. Da würde ich lieber einen Arbeitrichter
befragen, ab wieviel Kilometer es nicht mehr zumutbar ist und wie das
Ganze dann gelöst wird. Denn ein Mitverschulden des AG für die Situation
(nur ein Schlüssel für einen so wichtigen Schrank vorhanden) ist klar
gegeben.

Gruß, Kathinka
Jens Remus
2007-02-21 21:04:37 UTC
Permalink
On Wed, 21 Feb 2007 15:27:13 +0100, Erwin Denzler
Post by Erwin Denzler
Das Nicht-Zurückbringen wäre Vorsatz. Sagt einem doch schon der gesunde
Menschenverstand: wenn ich einen Fehler bemerke, sorge ich sofort dafür,
daß er bereinigt wird.
Das sehe ich noch ein, solange es zumutbar ist. Wie wir erfahren haben
ist genau die gleiche Situation erst vor kurzem einer ihere
Kolleginnen passiert. Diese hat das Mitführen des Schlüssels
allerdings (schon) daheim (<30km zur Arbeitsstätte) bemerkt und hat
diesen dann auch umgehend zurückgebracht.

Aufgrund der unsicheren Lage (Abmahnung möglich, sonstige Folgen für
meine Freundin) haben wir uns ebenfalls entschlossen lieber die 2x
230km zu fahren, als es darauf ankommen zu lassen.
Post by Erwin Denzler
sie nun 50 oder 100 km weit weg ist, ist ihr Problem. Die Weitergabe des
Schlüssels an eine unberechtigte Person (z.B. Kurierdienst) dürfte gegen
die "Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von
Betäubungsmittelvorräten im Krankenhausbereich, in öffentlichen
Apotheken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen" verstoßen.
Daher wäre dies auch nur mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten geschehen.
Wir hatten halt gehofft, man könnte für die paar Tage auf den
Schlüssel verzichten (ggf. Zweitschlüssel; Hauptgiftschrank auf
Station durch Stationsleitung weiterhin zugänglich; "Ausleihen" von
benötigten Medikamenten von Nachbarstationen).

-Jens
Jochem Huhmann
2007-02-21 21:51:10 UTC
Permalink
Post by Jens Remus
Aufgrund der unsicheren Lage (Abmahnung möglich, sonstige Folgen für
meine Freundin) haben wir uns ebenfalls entschlossen lieber die 2x
230km zu fahren, als es darauf ankommen zu lassen.
Ich würde das jetzt auf jeden Fall mal ansprechen bei einer passenden
Gelegenheit. Sowas ist ja wirklich nicht praxisgerecht.
Post by Jens Remus
Wir hatten halt gehofft, man könnte für die paar Tage auf den
Schlüssel verzichten (ggf. Zweitschlüssel; Hauptgiftschrank auf
Station durch Stationsleitung weiterhin zugänglich; "Ausleihen" von
benötigten Medikamenten von Nachbarstationen).
Sowas sollte auf jeden Fall redundant sein (Zweitschlüssel irgendwo
hinterlegt, mit Unterschrift abholbar). Einfach mal bei der
Stationsleitung oder Verwaltung ansprechen und das Problem schildern.
Wenn das nicht geregelt wird, würde ich den Schlüssel gar nicht mehr
anfassen wollen ,-)


Jochem
--
"A designer knows he has arrived at perfection not when there is no
longer anything to add, but when there is no longer anything to take away."
- Antoine de Saint-Exupery
Erwin Denzler
2007-02-21 23:49:34 UTC
Permalink
Post by Jens Remus
Das sehe ich noch ein, solange es zumutbar ist.
Daß Deine Freundin in ihrer Freizeit gleich viele hundert km weit
wegfährt, ist ihre Privatssache. Sie darf das natürlich. Aber wenn sie
dann feststellt, daß sie einen Schlüssel zurückgeben muß, kann doch der
Arbeitgeber nichts dafür, daß sie so weit weg ist.
Post by Jens Remus
Aufgrund der unsicheren Lage (Abmahnung möglich, sonstige Folgen für
meine Freundin) haben wir uns ebenfalls entschlossen lieber die 2x
230km zu fahren, als es darauf ankommen zu lassen.
Halte ich für sehr vernünftig.
Post by Jens Remus
Wir hatten halt gehofft, man könnte für die paar Tage auf den
Schlüssel verzichten (ggf. Zweitschlüssel; Hauptgiftschrank auf
Station durch Stationsleitung weiterhin zugänglich; "Ausleihen" von
benötigten Medikamenten von Nachbarstationen).
Man darf Medikamente eines Patienten nicht einfach für einen anderen
verwenden, auch wenn die Verordnung gleichartig ist. Ob ein
Zweitschlüssel vorhanden ist, ist auch nicht entscheidend. Sobald ein
Schlüssel nicht mehr vorschriftsgemäß verwahrt ist, besteht das Risiko,
daß Unberechtigte Zugriff auf die Btm haben.

Deine Freundin hat einen Fehler begangen, der natürlich vorkommen kann.
Sie hat ihn bemerkt und sofort dafür gesorgt (durch die Rückfahrt), daß
er ausgebügelt wird. Das ist auch in Ordnung so. Natürlich ist es
ärgerlich, wenn man in seiner Freizeit hunderte von km durch die
Republik fahren muß. Aber wenn man etwas falsch gemacht hat, bemüht man
sich eben, das wieder schnellstmöglich in Ordnung zu bringen. Habt ihr
ja auch gemacht, soweit ich das sehe.

E.D.
Jens Remus
2007-02-22 07:49:24 UTC
Permalink
On Thu, 22 Feb 2007 00:49:34 +0100, Erwin Denzler
Post by Erwin Denzler
Post by Jens Remus
Wir hatten halt gehofft, man könnte für die paar Tage auf den
Schlüssel verzichten (ggf. Zweitschlüssel; Hauptgiftschrank auf
Station durch Stationsleitung weiterhin zugänglich; "Ausleihen" von
benötigten Medikamenten von Nachbarstationen).
Man darf Medikamente eines Patienten nicht einfach für einen anderen
verwenden, auch wenn die Verordnung gleichartig ist. Ob ein
Der mitgenommene Schlüssel war für den "Giftschrank" für den
Tagesbedarf. Dieser wird täglich/bei Bedarf von der Leitung aus dem
Hauptgiftschrank aufgefüllt. Es kommt auch vor, dass Medikamente von
Nachbarstationen ausgeliehen werden müssen, weil nur die
Schichtleitung Zugang zum Hauptgiftschrank hat, die werden dann wieder
zurückgegeben, sobald die Leitung wieder da ist.

Der Gesetzgeber schränkt die Sicherheitsvorschriften für diese Menge
an BTM sogar ein:

"Es sind zertifizierte Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad 0
oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden. Wertschutzschränke mit einem
Eigengewicht unter 200 kg sind entsprechend der EN 1143-1 zu
verankern. Sog. Einmauerschränke sind in eine geeignete Wand
fachgerecht einzubauen.

_Ausgenommen_ hiervon ist die Aufbewahrung von Betäubungsmittelmengen,
die höchstens _den_durchschnittlichen_Tagesbedarf_ einer Teileinheit
darstellen und ständig griffbereit sein müssen. Diese sind durch
Einschließen so zu sichern, dass eine schnelle Entwendung wesentlich
erschwert wird."
Post by Erwin Denzler
Zweitschlüssel vorhanden ist, ist auch nicht entscheidend. Sobald ein
Schlüssel nicht mehr vorschriftsgemäß verwahrt ist, besteht das Risiko,
daß Unberechtigte Zugriff auf die Btm haben.
Da "Die Schlüssel sind von den Berechtigten grundsätzlich in
persönlichen Gewahrsam zu nehmen." weiterhin gegeben war, sehe ich
kein erhöhtes Risiko.

-Jens
Erhard Schwenk
2007-02-22 09:13:32 UTC
Permalink
Post by Jens Remus
On Wed, 21 Feb 2007 15:27:13 +0100, Erwin Denzler
Post by Erwin Denzler
Das Nicht-Zurückbringen wäre Vorsatz. Sagt einem doch schon der gesunde
Menschenverstand: wenn ich einen Fehler bemerke, sorge ich sofort dafür,
daß er bereinigt wird.
Aufgrund der unsicheren Lage (Abmahnung möglich, sonstige Folgen für
meine Freundin)
Also das mit der Abmahnung halte ich nun doch eher für ein Gerücht. Wenn
der Schlüssel so wichtig ist, dann ist es Sache des Arbeitgebers, durch
entsprechende Maßnahmen (z.B. ein bei Schichtende abzuarbeitendes
Übergabeprotokoll "Schlüssel übergeben", das von beiden Beteiligten
abzuzeichnen ist) eine versehentliche Mitnahme wirksam zu unterbinden.

Die Abmahnung wäre IMHO von einem Arbeitsrichter schneller kassiert als
der Arbeitgeber sie auch nur fotokopieren kann.
Post by Jens Remus
haben wir uns ebenfalls entschlossen lieber die 2x
230km zu fahren, als es darauf ankommen zu lassen.
Das trotzdem ist auf jeden Fall korrekt. Fehler behebt man zügig und
sofort.
Post by Jens Remus
Post by Erwin Denzler
sie nun 50 oder 100 km weit weg ist, ist ihr Problem. Die Weitergabe des
Schlüssels an eine unberechtigte Person (z.B. Kurierdienst) dürfte gegen
die "Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von
Betäubungsmittelvorräten im Krankenhausbereich, in öffentlichen
Apotheken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen" verstoßen.
Daher wäre dies auch nur mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten geschehen.
Wir hatten halt gehofft, man könnte für die paar Tage auf den
Schlüssel verzichten (ggf. Zweitschlüssel; Hauptgiftschrank auf
Station durch Stationsleitung weiterhin zugänglich; "Ausleihen" von
benötigten Medikamenten von Nachbarstationen).
Nunja. In jedem Fall wäre das der Zeitpunkt, wo Ihr die Einrichtung
eines solchen Übergabeprotokolls fordern solltet. Oder einen
RFID-Schlüsselanhänger, der anfängt, bei Verlassen des Hauses zu piepsen.
--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de/
APAYA running System - http://www.apaya.net/
Jens Remus
2007-02-21 20:38:46 UTC
Permalink
On Wed, 21 Feb 2007 09:52:35 +0100, HaJo Hachtkemper
Post by HaJo Hachtkemper
Wenn sich der Schlüssel innerhalb der Arbeitsstätte verlustig gemacht
hätte, wäre es vielleicht nur fahrlässig. Da der Schlüssel aber die
Arbeitsstätte entgegen den Vorschriften und unter Zuwiderhandlung
dazugehöriger Sicherheitsmaßnahmen das Gelände verlassen hat, bin ich
mir da nicht so sicher.
Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass das unbewusste Mitnehmen
des Schlüssels leicht fahrlässig gewesen war, da hier AFAIK keine
Vorschrift bewusst missachtet wurde.

An was für Sicherheitsmaßnahmen denkst Du?

-Jens
HaJo Hachtkemper
2007-02-21 22:20:37 UTC
Permalink
Halli-Hallo!
Post by Jens Remus
Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass das unbewusste Mitnehmen
des Schlüssels leicht fahrlässig gewesen war, da hier AFAIK keine
Vorschrift bewusst missachtet wurde.
An was für Sicherheitsmaßnahmen denkst Du?
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(Bundesopiumstelle), Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von
Betäubungsmittelvorräten im Krankenhausbereich, in öffentlichen
Apotheken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen: 'Die Aufbewahrung
der entsprechenden Schlüssel ist durch einen schriftlichen
Verteilerplan zu regeln. Die Schlüssel sind von den Berechtigten
grundsätzlich in persönlichen Gewahrsam zu nehmen.' Nach Dienstschluss
ist man nicht mehr Berechtigter, das hätte beim Schichtwechsel auf
auffallen müssen.

Ciao/HaJo
Jens Remus
2007-02-21 23:05:30 UTC
Permalink
On Wed, 21 Feb 2007 23:20:37 +0100, HaJo Hachtkemper
Post by HaJo Hachtkemper
Post by Jens Remus
Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass das unbewusste Mitnehmen
des Schlüssels leicht fahrlässig gewesen war, da hier AFAIK keine
Vorschrift bewusst missachtet wurde.
An was für Sicherheitsmaßnahmen denkst Du?
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(Bundesopiumstelle), Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von
Betäubungsmittelvorräten im Krankenhausbereich, in öffentlichen
Apotheken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen: 'Die Aufbewahrung
der entsprechenden Schlüssel ist durch einen schriftlichen
Verteilerplan zu regeln. Die Schlüssel sind von den Berechtigten
grundsätzlich in persönlichen Gewahrsam zu nehmen.' Nach Dienstschluss
ist man nicht mehr Berechtigter, das hätte beim Schichtwechsel auf
auffallen müssen.
Stimmst Du mir trotzdem zu, dass meine Freundin keine Vorschriften
bewusst missachtet hat, also leicht fahrläössig gehandelt hat (u.U.
auch erst nach Berücksichtigung meiner Ausführungen in
<***@4ax.com>)?

Mir scheint, als sollte meine Freundin das Problem bei ihrem
Arbeitgeber ansprechen, dass oben genannte Vorschriften in Zukunft
eingehalten werden.

-Jens
Bernd Giegerich
2007-02-21 10:11:07 UTC
Permalink
Moin,
Post by Kathinka Wenz
Post by Matthias Frank
Post by Jens Remus
- Was wäre, wenn sie den Schlüssel verloren hätte?
Ganz schlecht. Schlösseraustausch auf ihre Kosten.
Häh? Was faselst du da? Der Arbeitnehmer haftet nur in den seltensten
Fällen.
Naja, für "ordentliche Dusseligkeit" haftet er schon. Ausserdem hat in
diesem speziellen Fall der AG seine Mitarbeiter wahrscheinlich schon
deutlich darauf hingewiesen, dass im Umgang mit allem, was mit dem
"Giftschränkchen" in Zusammenhang steht, äußerste Sorgfalt gefordert
ist. Hoffe ich wenigstens.

Wo das dann ein Richter auf der "Fahrlässigkeits-Skala" einsortiert,
bliebe abzuwarten.

Gruss,
Bernd
Jens Remus
2007-02-21 20:44:12 UTC
Permalink
On Wed, 21 Feb 2007 09:39:17 +0100, Matthias Frank
Post by Matthias Frank
Post by Jens Remus
- Hätte sie eine Abmahnung erhalten können?
Sicher.
Kannst Du Deine Meinung etwas untermauern/ausführen?
Post by Matthias Frank
Post by Jens Remus
- Wie hätte dies ggf. ausgesehen, wenn sie nicht 230km entfernt
gewesen wäre, sondern 700km oder mehr?
Tja.
Das heißt? Nehmen wir an, meine Freundin wäre mich zu Hause (~700km)
bei meinen Eltern besuchen gekommen. Oder wir wären in den Urlaub
geflogen (>1000km).
Post by Matthias Frank
Post by Jens Remus
- Was wäre, wenn sie den Schlüssel verloren hätte?
Ganz schlecht. Schlösseraustausch auf ihre Kosten.
Wenn dies wirklich so sein sollte, dann sollte meine Freundin in
Zukunft die Verantwortung/Aufbewahrung des Schlüssels ablehnen. Ich
werde sie bitten, sich diesbeüglich auf der Arbeit zu informieren. Ich
kann das aber noch nicht ganz glauben, denn dann würde keiner diese
Verantwortung freiwillig übenehmen.

Vielen Dank im voraus,
-Jens
Hans Beiger
2007-02-21 16:41:06 UTC
Permalink
Post by Jens Remus
Hallo,
letztes Wochenende ist für meine Freundin und mich überraschend etwas
Im Nachhinein stellt sich mir die Frage, ob meiner Freundin
Arbeitsrechtlich hätte etwas passieren können, wenn sie den Schlüssel
nicht vor ihrer normalen Rückkehr am Dienstag zurückgebracht hätte?
- Hätte sie eine Abmahnung erhalten können?
- Wie hätte dies ggf. ausgesehen, wenn sie nicht 230km entfernt
gewesen wäre, sondern 700km oder mehr?
- Was wäre, wenn sie den Schlüssel verloren hätte?
- Hätte das Krankenhaus sie dann an Kosten des Aufbrechens / Ersetzens
des Tresors beteiligen können?
Vielen Dank im voraus,
-Jens
Hallo,

sehr schlampige Dienstübergabe.

Somit ist auch der/die übernehmende Kollege/in der Haftung. Der AG kommt
auch nicht gut weg: Für solche Fälle hat er Vorsorge zu treffen und die
Mitarbeiter entsprechend zu unterrichten und die Einhaltung seiner
Richtlinien auch zu überwachen.

Hans
Stephan Behrendt
2007-02-21 23:10:56 UTC
Permalink
Post by Jens Remus
Post by Jens Remus
Hallo,
letztes Wochenende ist für meine Freundin und mich überraschend etwas
Im Nachhinein stellt sich mir die Frage, ob meiner Freundin
Arbeitsrechtlich hätte etwas passieren können, wenn sie den Schlüssel
nicht vor ihrer normalen Rückkehr am Dienstag zurückgebracht hätte?
- Hätte sie eine Abmahnung erhalten können?
- Wie hätte dies ggf. ausgesehen, wenn sie nicht 230km entfernt
gewesen wäre, sondern 700km oder mehr?
- Was wäre, wenn sie den Schlüssel verloren hätte?
- Hätte das Krankenhaus sie dann an Kosten des Aufbrechens / Ersetzens
des Tresors beteiligen können?
Vielen Dank im voraus,
-Jens
Hallo,
sehr schlampige Dienstübergabe.
Es handelt sich ja vermutlich um einen Schrank mit Betäubungsmitteln,
die nur unter strengen Dokumentationskriterien ausgegeben werden
dürfen. Also erwarte ich auch eine dezidierte Arbeitsanweisung des
Arbeitgebers, in der die Uhrzeit und die Personen der
Schlüsselübergabe dokumentiert werden.

Da diese Arbeitsanweisung anscheinend nicht vorhanden oder zumindest
nicht gelebt wird, dürfte der AG Schwierigkeiten haben,
arbeitsrechtliche Sanktionen rechtswirksam durchzusetzen. Oder ist es
etwa generell untersagt, den Schlüssel in der Tasche aufzubewaren?

Deine Freundin sollte jedenfalls auf eine klare, standardisierte,
schriftlich dokumentierte Übergabe in einer Arbeitsanweisung drängen.

Gruß
Stephan Behrendt
Jens Remus
2007-02-21 23:28:36 UTC
Permalink
On 21 Feb 2007 15:10:56 -0800, "Stephan Behrendt"
Post by Stephan Behrendt
Es handelt sich ja vermutlich um einen Schrank mit Betäubungsmitteln,
die nur unter strengen Dokumentationskriterien ausgegeben werden
dürfen. Also erwarte ich auch eine dezidierte Arbeitsanweisung des
Arbeitgebers, in der die Uhrzeit und die Personen der
Schlüsselübergabe dokumentiert werden.
Sie meine Antwort auf HaJo
<***@4ax.com>. Es muss die Entnahme
dokumentiert werden. Es kommt allerdings öfters in Notfallsituationen
(es ist eine herzchirurgische Intensivstation) vor, dass dies
"vergessen" wird und dann entsprechend nachgeholt wird, sobald Zeit
ist oder der Misstand bei der Überprüfung in jeder Schicht auffällt
und man ermitteln kann, wer was wofür benötigt hatte.
Post by Stephan Behrendt
Da diese Arbeitsanweisung anscheinend nicht vorhanden oder zumindest
nicht gelebt wird, dürfte der AG Schwierigkeiten haben,
arbeitsrechtliche Sanktionen rechtswirksam durchzusetzen. Oder ist es
etwa generell untersagt, den Schlüssel in der Tasche aufzubewaren?
"Die Schlüssel sind von den Berechtigten grundsätzlich in persönlichen
Gewahrsam zu nehmen." (Siehe: Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung
von Betäubungsmittelvorräten im Krankenhausbereich, [...])

Könnte unter den gegebenen Umständen meine Freundin die 230km Anreise
zum Zurückbringen eventuell als Dienstfahrt abrechnen lassen? Die
Anordnung zum Zurückbringen noch am selben Tag kam schließlich von
ihrer Vorgesetzten.
Post by Stephan Behrendt
Deine Freundin sollte jedenfalls auf eine klare, standardisierte,
schriftlich dokumentierte Übergabe in einer Arbeitsanweisung drängen.
Ja, das habe ihr ihr nun auch empfohlen. Es ist allerdings schwierig
dies durchzusetzen, da sie sich dabei sicher viel Freunde bei den
Kollegen und ihren Leitungen einhandeln wird.
Ich schätze es ist einfacher für sie, wenn auch sicher nicht ganz
korrekt im vorliegenden Fall, wenn sie in Zukunft die Verantwortung
für den Schlüssel nicht mehr übernimmt.

Für mich war an der ganzen Sache hauptsächlich interessant, ob die
(aus meiner Sicht) unnötige, weil unverhältnismäßig, Rückbring-Aktion
wirklich gerechtfertigt war. Klar wird meiner Freundin das Mitnehmen
des Schlüssels nicht mehr passieren, man lernt halt aus seinen
Fehlern.

-Jens
Stephan Behrendt
2007-02-22 15:26:17 UTC
Permalink
Post by Jens Remus
On 21 Feb 2007 15:10:56 -0800, "Stephan Behrendt"
Post by Stephan Behrendt
Es handelt sich ja vermutlich um einen Schrank mit Betäubungsmitteln,
die nur unter strengen Dokumentationskriterien ausgegeben werden
dürfen. Also erwarte ich auch eine dezidierte Arbeitsanweisung des
Arbeitgebers, in der die Uhrzeit und die Personen der
Schlüsselübergabe dokumentiert werden.
Sie meine Antwort auf HaJo
dokumentiert werden. Es kommt allerdings öfters in Notfallsituationen
(es ist eine herzchirurgische Intensivstation) vor, dass dies
"vergessen" wird und dann entsprechend nachgeholt wird, sobald Zeit
ist oder der Misstand bei der Überprüfung in jeder Schicht auffällt
und man ermitteln kann, wer was wofür benötigt hatte.
Post by Stephan Behrendt
Da diese Arbeitsanweisung anscheinend nicht vorhanden oder zumindest
nicht gelebt wird, dürfte der AG Schwierigkeiten haben,
arbeitsrechtliche Sanktionen rechtswirksam durchzusetzen. Oder ist es
etwa generell untersagt, den Schlüssel in der Tasche aufzubewaren?
"Die Schlüssel sind von den Berechtigten grundsätzlich in persönlichen
Gewahrsam zu nehmen." (Siehe: Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung
von Betäubungsmittelvorräten im Krankenhausbereich, [...])
Könnte unter den gegebenen Umständen meine Freundin die 230km Anreise
zum Zurückbringen eventuell als Dienstfahrt abrechnen lassen? Die
Anordnung zum Zurückbringen noch am selben Tag kam schließlich von
ihrer Vorgesetzten.
Post by Stephan Behrendt
Deine Freundin sollte jedenfalls auf eine klare, standardisierte,
schriftlich dokumentierte Übergabe in einer Arbeitsanweisung drängen.
Ja, das habe ihr ihr nun auch empfohlen. Es ist allerdings schwierig
dies durchzusetzen, da sie sich dabei sicher viel Freunde bei den
Kollegen und ihren Leitungen einhandeln wird.
Ich schätze es ist einfacher für sie, wenn auch sicher nicht ganz
korrekt im vorliegenden Fall, wenn sie in Zukunft die Verantwortung
für den Schlüssel nicht mehr übernimmt.
Für mich war an der ganzen Sache hauptsächlich interessant, ob die
(aus meiner Sicht) unnötige, weil unverhältnismäßig, Rückbring-Aktion
wirklich gerechtfertigt war. Klar wird meiner Freundin das Mitnehmen
des Schlüssels nicht mehr passieren, man lernt halt aus seinen
Fehlern.
Da scheint es also doch zumindest allgemeine Richtlinien oder
Verordnungen zu geben. - Deren Umsetzung aber anscheinend lasch
gehandhabt wird.

Was meint denn der Betriebsrat / die Personalvertretung dazu? Will man
hier vielleicht Jemanden ärgern?

Gruß
Stephan Behrendt
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