Discussion:
Einladung zur Arbeitsagentur bekommen.
(zu alt für eine Antwort)
Saladin
2007-09-10 06:33:02 UTC
Permalink
Guten Tag,
meinem Bekannten wurde gekündigt. Letzter Arbeitstag wäre der
31.11.2007. der Arbeitgeber hat Ihm gesagt dass er bis zum 31.11.2007
auch nicht mehr zur Arbeit kommen soll und er bis dahin sein Gehalt
bekommen wird. Er ist jetzt z.Zt. im Urlaub. Jetzt hat er ein Brief
von der Arbeitsagentur bekommen. Er wird zu einem Termin eingeladen
(Changen auf dem Arbeitsmarkt etc.), kann aber nicht erscheinen. Kann
er diesen Termin verschieben. Kann er einfach telefonisch sagen dass
er nicht kommen kann. Oder muss er unbedingt erscheinen ? Er bezieht
noch keine Leistungen von der Agentur. Seinen Urlaub hat er nur seinem
Chef gesagt, da er noch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist.

Vielen Dank für Eure Antworten
Saladin Hakverdi
Achim Waldek
2007-09-10 09:41:16 UTC
Permalink
Post by Saladin
Guten Tag,
meinem Bekannten wurde gekündigt. Letzter Arbeitstag wäre der
31.11.2007. der Arbeitgeber hat Ihm gesagt dass er bis zum 31.11.2007
auch nicht mehr zur Arbeit kommen soll und er bis dahin sein Gehalt
bekommen wird.
Okay. Aber das Folgende verstehe ich icht:

Er ist jetzt z.Zt. im Urlaub. Jetzt hat er ein Brief
Post by Saladin
von der Arbeitsagentur bekommen.
Warum? hat er sich AL gemeldet?
Post by Saladin
Er wird zu einem Termin eingeladen
(Changen auf dem Arbeitsmarkt etc.), kann aber nicht erscheinen. Kann
er diesen Termin verschieben. Kann er einfach telefonisch sagen dass
er nicht kommen kann.
Man kann grundsätzlich mit dem AA reden. Terminsverschiebungen sind machbar.


Aber: entweder er ist im Urlaub- dann kann er sich nicht AL gemeldet
haben- das muss er nämlich persönlich machen. Oder aber er ist nach der
Meldung abgereist. Dann muss man eben einen neuen Termin ausmachen. Oder
aber er hat Urlaub und ist zu Hause- dann kann er doch den Termin
warnehmen- wo ist das Problem?
Gruß
Saladin
2007-09-10 11:04:23 UTC
Permalink
Hallo er hat sich schon Arbeitssuchend gemeldet, bezieht aber noch
kein Arbeitslosengeld. Es ging Ihm darum ob später Probleme entstehen
können. Er hat jetzt dort angerufen und gesagt dass er zu dem Termin
nicht kommen kann. Warum er nicht kommen kann hat er gesagt dass er
sein Resturlaub wahrnehmen möchte. Callcentermitarbeiterin wollte dies
dem Sachbearbeiter weiterleiten. Neuer Termin soll mitgeteilt werden.
Er wird ab dem 01.11.2007 Arbeitslos. Es gab noch ein zweites Blatt
mit der Rechtsbelehrung. Dies hat Ihm etwas verwirrt.

Gruß Saladin Hakverdi
Frank Beelitz
2007-09-10 13:32:35 UTC
Permalink
Post by Saladin
Hallo er hat sich schon Arbeitssuchend gemeldet, bezieht aber noch
kein Arbeitslosengeld.
Das ist egal.
Er hat sich Arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet und er hat alles zu tun
um diesen Zustand zu beenden.
Z.B. Termine beim Arbeitsamt warnehmen.
Wenn er problemlos einen neuen Termin bekommen hat, dürfte alles ok
sein.
Im Zweifelsfall droht eine Sperrung des Arbeitslosengeldes.
Gruss Frank
Saladin
2007-09-10 14:24:10 UTC
Permalink
Hallo,

er hat bei der Arbeitsagentur angerufen. Die Callcentermitarbeiterin
wollte dem Sachbearbeiter es weiterleiten damit er ein neuen Termin
gibt. Sie soll gesagt haben, dass er ein neuen Termin schriftlich
bekommt. Ist es jetzt O.K.? An den Sachbearbeiter ist telefonisch
nicht dranzukommen. Kann er dem Callcenter jetzt trauen oder kann
sich der Sachbearbeiter anders entscheiden?

Gruß
Saladin Hakverdi
Frank Beelitz
2007-09-10 14:50:42 UTC
Permalink
Post by Saladin
Hallo,
Hi Saladin
Post by Saladin
er hat bei der Arbeitsagentur angerufen. Die Callcentermitarbeiterin
wollte dem Sachbearbeiter es weiterleiten damit er ein neuen Termin
gibt.
Ich denke es ist ok so.
Gruss Frank
Joachim Peter
2007-09-10 15:13:53 UTC
Permalink
Post by Saladin
Hallo,
er hat bei der Arbeitsagentur angerufen. Die Callcentermitarbeiterin
wollte dem Sachbearbeiter es weiterleiten damit er ein neuen Termin
gibt. Sie soll gesagt haben, dass er ein neuen Termin schriftlich
bekommt. Ist es jetzt O.K.?
Wenn sie genau das gesagt hat, und ich bin ziemlich sicher, dass sie es
hat, hat sie darüber, ob das jetzt o.k. ist, genau garnichts gesagt. Es
wäre auch ein Wunder, wenn sie es hätte, Callcenter sind nicht dazu
erfunden worden, sinnvolle Auskünfte zu erteilen.
Ich denke aber trotzdem, dass das klar gehen wird, schließlich ist er ja
formal noch in Lohn und Brot und bekommt noch kein ALG. Er wird ja jetzt
hoffentlich nicht bis zum 30.11.Urlaub machen?

Als ALG-Bezieher muss man Urlaub beim AA beantragen, unmittelbar nach
der Entlassung hat die AA meist was dagegen, da die Chancen mit länger
währender Alosigkeit sinken. Bei einem vorher fest gebuchten
Urlaubsplatz geht aber selbst das.

Joachim
Max Url
2007-09-11 17:23:24 UTC
Permalink
Post by Frank Beelitz
Das ist egal.
Er hat sich Arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet und er hat alles zu tun
um diesen Zustand zu beenden.
Z.B. Termine beim Arbeitsamt warnehmen.
Wenn er problemlos einen neuen Termin bekommen hat, dürfte alles ok
sein.
Im Zweifelsfall droht eine Sperrung des Arbeitslosengeldes.
Gruss Frank
In diesem Fall ist die Antwort einfach Quatsch. Muss mal einfach mal so
sagen.
Frank Beelitz
2007-09-11 17:40:08 UTC
Permalink
Post by Max Url
Post by Frank Beelitz
Das ist egal.
Er hat sich Arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet und er hat alles zu tun
um diesen Zustand zu beenden.
Z.B. Termine beim Arbeitsamt warnehmen.
Wenn er problemlos einen neuen Termin bekommen hat, dürfte alles ok
sein.
Im Zweifelsfall droht eine Sperrung des Arbeitslosengeldes.
Gruss Frank
In diesem Fall ist die Antwort einfach Quatsch. Muss mal einfach mal so
sagen.
Steht so auf der Rückseite der Einladung drauf.
Ansonsten sagte ich doch das wenn er einen neuen Termin bekommen hat
alles in Ordnung ist.
Lässt er den Termin ohne "wichtigen Grund" verstreichen, wird mit
Sperre gedroht.
Gruss Frank
Max Url
2007-09-11 18:29:31 UTC
Permalink
Post by Frank Beelitz
Steht so auf der Rückseite der Einladung drauf.
Eine Rechtsfolgenbelehrung steht nur auf einer Einladung, wenn der
Arbeitslose Leistungen erhält/zu beanspruchen hat. Solltest du als
Nichtleistungsempfänger dennoch eine Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung
erhalten haben, dann nur, weil der Arbeitsvermittler versehentlich das
falsche Kästchen angeklickt hat ;-)
Saladin
2007-09-10 11:04:54 UTC
Permalink
Pardon ab dem 01.12.2007 ist er Arbeitslos
Leo Oeler
2007-09-10 14:49:36 UTC
Permalink
Post by Saladin
Guten Tag,
meinem Bekannten wurde gekündigt. Letzter Arbeitstag wäre der
31.11.2007. der Arbeitgeber hat Ihm gesagt dass er bis zum 31.11.2007
auch nicht mehr zur Arbeit kommen soll und er bis dahin sein Gehalt
bekommen wird. Er ist jetzt z.Zt. im Urlaub. Jetzt hat er ein Brief
von der Arbeitsagentur bekommen. Er wird zu einem Termin eingeladen
(Changen auf dem Arbeitsmarkt etc.), kann aber nicht erscheinen. Kann
er diesen Termin verschieben. Kann er einfach telefonisch sagen dass
er nicht kommen kann. Oder muss er unbedingt erscheinen ? Er bezieht
noch keine Leistungen von der Agentur. Seinen Urlaub hat er nur seinem
Chef gesagt, da er noch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist.
Vielen Dank für Eure Antworten
Saladin Hakverdi
Frist für die Kündigungsschutzklage ist 3 Wochen!
v***@mailinator.com
2007-09-10 17:59:22 UTC
Permalink
des Postgeheimnisses.
Post by Saladin
bekommen wird. Er ist jetzt z.Zt. im Urlaub. Jetzt hat er ein Brief
von der Arbeitsagentur bekommen. Er wird zu einem Termin eingeladen
(Changen auf dem Arbeitsmarkt etc.), kann aber nicht erscheinen.
Natürlich kann er erscheinen. Er wird auch erscheinen. Sonst wird er ja
ausgewiesen.
Saladin
2007-09-11 06:09:04 UTC
Permalink
Hallo.

mein Bekannter bezieht noch kein Arbeitslosengeld. Er wurde zum
30.11.2007 gekündigt. Er bekommt noch regulär sein Gehalt. Er hat sich
nachdem er seine Kündigung in der Hand hatte beim AA gemeldet dass er
arbeitslos wird.
Also heist das dass er da er noch kein Geld vom Amt bekommt sein
Urlaub selber planen kann ?

Grß Saladin Hakverdi
Andreas Viehrig
2007-09-11 08:14:10 UTC
Permalink
Post by Saladin
Also heist das dass er da er noch kein Geld vom Amt bekommt sein
Urlaub selber planen kann ?
Er hat keinen Urlaub, sondern er wurde von der Firma freigestellt. Das hast
Du selbst im OP gesagt. Eigentlich müßte er arbeiten, aber er hat
haufenweise freie Zeit, für die er auch noch bezahlt wird.

Es kann also sehr wohl von ihm verlangt werden, daß die Zeit, die ja
eigentlich Arbeitszeit ist, von ihm entsprechend zur Stellensuche genutzt
wird, damit die Arbeitslosigkeit gar nicht erst eintritt.

Alle hier - und letztlich auch das Amt - wissen natürlich, daß er sich ganz
sicher irgendwo die Sonne auf den Bauch scheinen läßt, um dann pünktlich
zum 30.11. wieder auf der Matte zu stehen (und sich womöglich erst mal zu
beschweren, wenn sein Geld vom Amt nicht zackig fließt).

Vermutlich will er dann anschließend auch erst mal gemütlich seinen
Anspruch auf ALG I /absitzen/, möglichst ebenfalls unter südlicher Sonne,
nicht wahr?

Tja, Pech aber auch, daß das deutsche Sozialsystem in *dieser* Beziehung
nicht mehr ganz so blöd ist wie noch vor einigen Jahren. Das ist wirklich
der einzige Vorteil dieser sog. /Reformen/.

Andi
--
Es war zu beweisen, ob die offiziell genannten Arbeitslosenzahlen gefälscht
wurden. Und das *ist* bewiesen. Ob dabei zufällig zweieinhalb Arbeitslose
mehr oder weniger weggelogen wurden, ist so interessant wie die Frage, ob
ein Hund korrekt nach Kompaß auf 12 Uhr eingenordet sch???en kann.
Saladin
2007-09-11 10:56:28 UTC
Permalink
Hallo,

bitte keine voreilige Verurteilung. Er wurde zwar freigestellt, aber
er kann wiederrufen werde. Er liegt nicht unter der südlichen Sonne
sondern im Nördlichen Finnland. Ausserdem hat er ein Anrecht auch
ALG1. Das AA hat Ihm persönlich angeraten einen Antrag für diese 58er
Regelung zustellen, sodass er nicht vermittelt wird aber sein ALG 18
Monate lang bekommt. Wenn er so gierig wäre hätte er vorletztes Jahr
gekündigt um 36 Monate ALG zu bekommen.

MFH
Hakverdi
Andreas Viehrig
2007-09-12 06:45:14 UTC
Permalink
Post by Saladin
bitte keine voreilige Verurteilung. Er wurde zwar freigestellt, aber
er kann wiederrufen werde.
Gut, nehmen wir also an, er hat /aus Versehen/ die Rücksprache mit dem Amt
über das Thema Urlaub /vergessen/.

(Meine persönliche Meinung sieht zwar anders aus, denn IMO /vergißt/ man
sowas nicht einfach mal eben so. Aber gut.)
Post by Saladin
Er liegt nicht unter der südlichen Sonne
sondern im Nördlichen Finnland.
*g* Das ist jetzt kein substantieller Unterschied, oder?
Post by Saladin
Ausserdem hat er ein Anrecht auch ALG1.
Gut und schön, das bezweifelt ja auch niemand. Nur muß halt Urlaub - auf
den er ebenfalls ein Recht hat - abgesprochen werden. Das war der Punkt.
Post by Saladin
Das AA hat Ihm persönlich angeraten einen Antrag für diese 58er
Regelung zustellen, sodass er nicht vermittelt wird aber sein ALG 18
Monate lang bekommt.
Das ist eine andere Baustelle. Das muß man sich übrigens gut überlegen und
sich *sehr genau* beraten lassen (auch von der Rentenversicherung), wann
dann ein Übergang in die Rente erfolgt und ob bzw. wieviele Abschläge auf
die Rentenzahlung das bedeutet. Das nur als Denkmodell.

Für das Amt ist das deshalb die beste Lösung, weil er *sofort* aus der
Statistik rausfliegt.

Andi
--
Post by Saladin
[...]
Mein Verdacht ist sowieso Maul- und Klauenseuche ...
Saladin
2007-09-11 10:56:36 UTC
Permalink
Hallo,

bitte keine voreilige Verurteilung. Er wurde zwar freigestellt, aber
er kann wiederrufen werde. Er liegt nicht unter der südlichen Sonne
sondern im Nördlichen Finnland. Ausserdem hat er ein Anrecht auch
ALG1. Das AA hat Ihm persönlich angeraten einen Antrag für diese 58er
Regelung zustellen, sodass er nicht vermittelt wird aber sein ALG 18
Monate lang bekommt. Wenn er so gierig wäre hätte er vorletztes Jahr
gekündigt um 36 Monate ALG zu bekommen.

MFH
Hakverdi
Herbert Rosenau
2007-09-11 18:10:58 UTC
Permalink
On Tue, 11 Sep 2007 08:14:10 UTC, Andreas Viehrig
Post by Andreas Viehrig
Post by Saladin
Also heist das dass er da er noch kein Geld vom Amt bekommt sein
Urlaub selber planen kann ?
Er hat keinen Urlaub, sondern er wurde von der Firma freigestellt. Das hast
Du selbst im OP gesagt. Eigentlich müßte er arbeiten, aber er hat
haufenweise freie Zeit, für die er auch noch bezahlt wird.
Er hat Urlaub aus seinem Urlaubsanspruch der jedem AN zusteht. Wenn
dieser zu Ende ist, beginnt die Freistellung - weged der er nicht mehr
an seinem Arbeitsplatz erscheinen muß.
Post by Andreas Viehrig
Es kann also sehr wohl von ihm verlangt werden, daß die Zeit, die ja
eigentlich Arbeitszeit ist, von ihm entsprechend zur Stellensuche genutzt
wird, damit die Arbeitslosigkeit gar nicht erst eintritt.
Dies gilt nicht für den ihm zustehenden Urlaub.
Post by Andreas Viehrig
Alle hier - und letztlich auch das Amt - wissen natürlich, daß er sich ganz
sicher irgendwo die Sonne auf den Bauch scheinen läßt, um dann pünktlich
zum 30.11. wieder auf der Matte zu stehen (und sich womöglich erst mal zu
beschweren, wenn sein Geld vom Amt nicht zackig fließt).
Vermutlich will er dann anschließend auch erst mal gemütlich seinen
Anspruch auf ALG I /absitzen/, möglichst ebenfalls unter südlicher Sonne,
nicht wahr?
Ach, wie ich solche Unterstellungen liebe!
Post by Andreas Viehrig
Tja, Pech aber auch, daß das deutsche Sozialsystem in *dieser* Beziehung
nicht mehr ganz so blöd ist wie noch vor einigen Jahren. Das ist wirklich
der einzige Vorteil dieser sog. /Reformen/.
Dumm nur daß das deute Arbeitsrecht Deinen Unterstellungen absolut
nicht folgen mag. Nur weil man eine fristgerechte Kündigung erhalten
hat, heißt das noch lange nicht daß der Arbeitsvertrag
(Urlaubsanspruch) ungültig wird und man sofort dem Sozialwesen
unterliegt.

Selbst mit ALG I hat man einen Urlaubsanspruch den man nutzen kann wie
es beliebt.

Die rechtzeitige Meldung beim Arbeitsamt sichert erstmal nur die
rechtzeitige Zahlung von ALG I nach Ablauf der Kündigungsfrist,
verhindert aber nicht daß man seinen ausstehenden (Rest)Urlaub noch in
der Kündigungsfrist nimmt - soweit der AG dies nicht ausdrücklich
verbietet.

Selbstredend hätte der OP seinen Urlaub auch dem Arbeitsamt melden
müssen - eben weil ja währenddessen nicht für Vermittlung zur
Verfügung steht.
--
Tschau/Bye
Herbert

Visit http://www.ecomstation.de the home of german eComStation
eComStation 1.2R Deutsch ist da!
Andreas Viehrig
2007-09-12 06:46:11 UTC
Permalink
Post by Herbert Rosenau
Selbst mit ALG I hat man einen Urlaubsanspruch den man nutzen kann wie
es beliebt.
"Wie es einem beliebt" darf man dann gleich dahingehend einschränken, daß
das Amt zustimmen muß; und wenn das Amt meint, es hätte da gerade einen
chancenreichen Vermittlungsvorschlag auf der Hand, ist erst mal Essig mit
Urlaub.

Ansonsten: Selbstverständlich hat ein Arbeitsloser Anspruch auf die
Genehmigung des Urlaubs als Arbeitsloser, und selbstverständlich hat der
Arbeitslose auch Anspruch auf seinen Resturlaub aus der alten Fa. Nur muß
das halt mit dem Amt abgeklärt werden. Und daß im Fall des OP bzw. des dort
genannten Betroffenen keinerlei Abklärung erfolgte, ist ja offensichtlich,
sonst gäbe es das OP gar nicht in dieser Form.
Post by Herbert Rosenau
Selbstredend hätte der OP seinen Urlaub auch dem Arbeitsamt melden
müssen - eben weil ja währenddessen nicht für Vermittlung zur
Verfügung steht.
Dito. Und er hätte sich jeweils vorher und nachher melden müssen. Aber gut,
nehmen wir eben an, er wußte es nicht oder hat es /vergessen/.

Andi
--
Es war zu beweisen, ob die offiziell genannten Arbeitslosenzahlen gefälscht
wurden. Und das *ist* bewiesen. Ob dabei zufällig zweieinhalb Arbeitslose
mehr oder weniger weggelogen wurden, ist so interessant wie die Frage, ob
ein Hund korrekt nach Kompaß auf 12 Uhr eingenordet sch???en kann.
Herbert Rosenau
2007-09-12 19:51:15 UTC
Permalink
On Wed, 12 Sep 2007 06:46:11 UTC, Andreas Viehrig
Post by Andreas Viehrig
Post by Herbert Rosenau
Selbst mit ALG I hat man einen Urlaubsanspruch den man nutzen kann wie
es beliebt.
"Wie es einem beliebt" darf man dann gleich dahingehend einschränken, daß
das Amt zustimmen muß; und wenn das Amt meint, es hätte da gerade einen
chancenreichen Vermittlungsvorschlag auf der Hand, ist erst mal Essig mit
Urlaub.
Nicht solange man noch in einem gültigen Arbeitsvertrag steckt. Ja,
wenn man angefangen hat leistung zu beziehen.
Post by Andreas Viehrig
Ansonsten: Selbstverständlich hat ein Arbeitsloser Anspruch auf die
Genehmigung des Urlaubs als Arbeitsloser, und selbstverständlich hat der
Arbeitslose auch Anspruch auf seinen Resturlaub aus der alten Fa. Nur muß
das halt mit dem Amt abgeklärt werden. Und daß im Fall des OP bzw. des dort
genannten Betroffenen keinerlei Abklärung erfolgte, ist ja offensichtlich,
sonst gäbe es das OP gar nicht in dieser Form.
Post by Herbert Rosenau
Selbstredend hätte der OP seinen Urlaub auch dem Arbeitsamt melden
müssen - eben weil ja währenddessen nicht für Vermittlung zur
Verfügung steht.
Dito. Und er hätte sich jeweils vorher und nachher melden müssen. Aber gut,
nehmen wir eben an, er wußte es nicht oder hat es /vergessen/.
Nach der Schilderung des OP ist davon auszugehen daß er einfach nicht
wußte daß eine Melde(Anzeige)pflicht besteht. Die Nichterfüllung
dieser Pflicht bleibt allerdings VOR realem Eintritt der
Arbeitslosigkeit folgenlos.
--
Tschau/Bye
Herbert

Visit http://www.ecomstation.de the home of german eComStation
eComStation 1.2R Deutsch ist da!
Max Url
2007-09-12 17:18:57 UTC
Permalink
Post by Herbert Rosenau
Selbst mit ALG I hat man einen Urlaubsanspruch den man nutzen kann wie
es beliebt.
Arbeitslose haben keinen Urlaubsanspruch.

Die Agentur /kann/ jemandem nach freiem Ermessen Ortsabwesenheit unter
Fortzahlung des Arbeitslosengeldes nach vorherigem formlosen Antrag
genehmigen, jedoch ist das weder ein Urlaub, noch ein Anspruch.
Post by Herbert Rosenau
Selbstredend hätte der OP seinen Urlaub auch dem Arbeitsamt melden
müssen - eben weil ja währenddessen nicht für Vermittlung zur
Verfügung steht.
Er ist arbeitssuchend (!!). Also Arbeitssuchender muss er der Agentur
überhaupt keinen Urlaub melden.
Max Url
2007-09-11 17:49:16 UTC
Permalink
Post by Saladin
Guten Tag,
meinem Bekannten wurde gekündigt. Letzter Arbeitstag wäre der
31.11.2007. der Arbeitgeber hat Ihm gesagt dass er bis zum 31.11.2007
auch nicht mehr zur Arbeit kommen soll und er bis dahin sein Gehalt
bekommen wird. Er ist jetzt z.Zt. im Urlaub. Jetzt hat er ein Brief
von der Arbeitsagentur bekommen. Er wird zu einem Termin eingeladen
(Changen auf dem Arbeitsmarkt etc.), kann aber nicht erscheinen. Kann
er diesen Termin verschieben. Kann er einfach telefonisch sagen dass
er nicht kommen kann. Oder muss er unbedingt erscheinen ? Er bezieht
noch keine Leistungen von der Agentur. Seinen Urlaub hat er nur seinem
Chef gesagt, da er noch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist.
Hallo Saladin,

nach deinen Informationen ist dein Bekannter also noch nicht arbeitslos
sondern er hat sich arbeitssuchend nach §37b SGB III gemeldet. Diese
fristgerechte Arbeitssuchendmeldung lässt sich telefonisch erledigen, wenn
diese später persönlich nachgeholt wird. Dabei muss man beachten, dass die
Arbeitssuchendmeldung unabhängig von der Arbeitslosmeldung (die einen
Anspruch auf Arbeitslosengeld begründet) erfolgen muss. Die
Arbeitssuchendmeldung ersetzt also nicht die Arbeitslosmeldung, die am
ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich erfolgen muss um ab diesem Tag
Arbeitslosengeld zu beziehen. Während der Arbeitslosigkeit ist dein
Bekannter unter anderem zur Mitwirkung (§309 SGB III) verpflichtet, sofern
er Leistungen bezieht. Dies schließt auch ein, dass er zu Einladungen
erscheint. Solche Einladungen müssen eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten.
Wichtige Gründe die ein Fehlen entschuldigen sind:
Arbeitsaufnahme/Vorstellungsgespräch am selben Tag, Tod des Arbeitslosen
oder weniger dramatisch - die Arbeitsunfähigkeit. Jeder der Gründe muss
durch den Arbeitslosen nachgewiesen werden. Für Kunden, die arbeitslos
gemeldet, aber keine Leistungsempfänger sind, ergibt sich keine
Mitwirkungspflicht nach §309 SGB III. Jedoch führt die fehlende Mitwirkung /
bzw. die fehlende Verfügbarkeit bei arbeitslosen Nichtleistungsempfängern
zur Abmeldung aus der Arbeitsvermittlung, weil Arbeitslosigkeit im Sinne des
SGB III dann wegen fehlender Verfügbarkeit nicht mehr vorliegt. Einladungen
an Nichtleistungsempfänger enthalten deshalb keine Rechtsfolgenbelehrung.
Dennoch kann die Abmeldung aus der Arbeitsvermittlung einen Nachteil für den
Arbeitslosen haben, weil die Agentur für Arbeit dann der Rentenversicherung
keine Anrechnungszeit nach §58 SGB VI mehr meldet. Als Arbeitssuchender hat
dein Bekannter die Meldepflicht nach §37b SGB III erfüllt, wenn er sich
telefonisch zur Fristwahrung arbeitssuchend meldet und diese Meldung später
persönlich nachholt. Eine über die Meldepflicht und der mit der
Arbeitssuchendmeldung verbundenen Arbeitssuche (§15 SGB III) hinausgehende
Mitwirkung für die Zeit der Arbeitssuchendmeldung wie bei
Leistungsempfängern lässt sich aus dem SGB III also nicht ableiten.
Grundsätzlich erhält jeder Arbeitssuchende nach §37b SGB III eine
frühestmögliche Einladung, im spätesten Fall zum ersten Tag der
Arbeitslosigkeit, damit die Agentur für Arbeit das Bewerberprofil des
Arbeitssuchenden ergänzen und in den Matchingprozess einbeziehen kann. Die
Phase der §37b Meldung und die ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit sind
die wichtigsten, weil hier die größten Chancen bestehen wieder einen
Arbeitsplatz zu finden. Genau das ist überhaupt der Grund weshalb es den
§37b SGB III gibt. Deshalb kann ich auch nicht nachvollziehen, weshalb dein
Bekannter nicht so schnell wie möglich Sorge dafür trägt, alles zu tun um
Arbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. zu verkürzen, und die Einladung annimmt.
Gegen einen Anruf in der Agentur und einer neuen Terminvereinbarung spricht
natürlich auch nichts.

Gruss
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