Discussion:
ISt ein befristetet Beschäftigter "ungekündigt"?
(zu alt für eine Antwort)
Torsten Rüdiger Hansen
2006-09-18 17:36:28 UTC
Permalink
Hallo,

mein Arbeitgeber (die Firma) gehört einem US-Konzern. Daher sind
unbefristete Arbeitsverträge unbekannt. Wir können froh sein, überhaupt
6Monatsverträge zu haben, so der deutsche Geschäftsführer.

Wenn ich mich woanders bewerben würde, kann ich dann schreiben, das ich
"ungekündigt " bin (weil eine Kündigungsfrist von einem Monat im Vertrag
steht) oder bin ich schon ständig gekündigt, weil der Vertrag *immer
wieder* nur 6 Monate läuft?

Bitte nur die Frage beantworten. Und es ist keine Zeitarbeitsfirma oder
Beschäftigungssuchinstitution, sondern eine kleine Firma in der
Elektronikfertigung.
--
Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich.
Mein Postfach (email) wird wird nur 2 mal im Monat entmüllt.
Außerdem wohne ich nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.
Erwin Paul
2006-09-18 18:05:55 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Hallo,
mein Arbeitgeber (die Firma) gehört einem US-Konzern. Daher sind
unbefristete Arbeitsverträge unbekannt. Wir können froh sein, überhaupt
6Monatsverträge zu haben, so der deutsche Geschäftsführer.
Wenn ich mich woanders bewerben würde, kann ich dann schreiben, das ich
"ungekündigt " bin (weil eine Kündigungsfrist von einem Monat im Vertrag
steht) oder bin ich schon ständig gekündigt, weil der Vertrag *immer
wieder* nur 6 Monate läuft?
Bitte nur die Frage beantworten. Und es ist keine Zeitarbeitsfirma oder
Beschäftigungssuchinstitution, sondern eine kleine Firma in der
Elektronikfertigung.
Ich würde schreiben, dass ich mich zur Zeit in einem befristeten
Arbeitsverhältnis befinde. Keinesfalls musst Du angeben in einem
gekündigtem Arbeitsverhältnis zu sein, denn das ist es nicht.

Im Übrigen denke ich, dass es eher gut bei einem potentiellen
Arbeitgeber ankommt, wenn man sich beizeiten um einen Anschlussjob
kümmert...
Uwe Schmitz
2006-09-18 18:08:35 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Hallo,
mein Arbeitgeber (die Firma) gehört einem US-Konzern. Daher sind
unbefristete Arbeitsverträge unbekannt. Wir können froh sein,
überhaupt 6Monatsverträge zu haben, so der deutsche Geschäftsführer.
Wenn ich mich woanders bewerben würde, kann ich dann schreiben, das
ich "ungekündigt " bin (weil eine Kündigungsfrist von einem Monat im
Vertrag steht) oder bin ich schon ständig gekündigt, weil der Vertrag
*immer wieder* nur 6 Monate läuft?
Rein logisch:
Ungekündigt.

Uwe
Axel Böhm
2006-09-18 18:22:18 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Hallo,
mein Arbeitgeber (die Firma) gehört einem US-Konzern. Daher sind
unbefristete Arbeitsverträge unbekannt. Wir können froh sein, überhaupt
6Monatsverträge zu haben, so der deutsche Geschäftsführer.
Wenn ich mich woanders bewerben würde, kann ich dann schreiben, das ich
"ungekündigt " bin (weil eine Kündigungsfrist von einem Monat im Vertrag
steht) oder bin ich schon ständig gekündigt, weil der Vertrag *immer
wieder* nur 6 Monate läuft?
Vorteil: Bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss Dich der
Arbeitgeber für Vorstellungsgespräche freistellen.

Grüße

Axel
Alexander Goetzenstein
2006-09-19 05:56:56 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Axel Böhm
Vorteil: Bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss Dich der
Arbeitgeber für Vorstellungsgespräche freistellen.
==============================SCHNIPP==============================
§ 629: Freizeit zur Stellungssuche
Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der
Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum
Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.
==============================SCHNAPP==============================

verstehe ich nicht als auf befristete Dienstverhältnisse beschränkt.
--
Gruss
Alex
Renata Kussack
2006-09-19 09:46:20 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
§ 629: Freizeit zur Stellungssuche
Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der
Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum
Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.
verstehe ich nicht als auf befristete Dienstverhältnisse beschränkt.
Das hat doch auch niemand behauptet. Der OP befindet sich aber in einem
*ungekündigten* Dienstverhältnis.

Gruß
R.
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.
Matthias Frank
2006-09-18 18:32:14 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Wenn ich mich woanders bewerben würde, kann ich dann schreiben, das ich
"ungekündigt " bin (weil eine Kündigungsfrist von einem Monat im Vertrag
steht) oder bin ich schon ständig gekündigt, weil der Vertrag *immer
wieder* nur 6 Monate läuft?
Letztlich ist die Frage wenn dein zukünftiger AG mal irgendwann
rausfindet, dass dein AV nur befristet war, was denkt er dann?
Fühlt er sich verarscht? Diese Frage kann allerdings kein
Mensch definitiv beantworten.

MfG
Matthias
Alexander Goetzenstein
2006-09-18 20:50:11 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Torsten Rüdiger Hansen
steht) oder bin ich schon ständig gekündigt, weil der Vertrag *immer
wieder* nur 6 Monate läuft?
wie jetzt: "immer wieder"? Zwei-, dreimal direkt hintereinander, oder
noch öfter?
--
Gruss
Alex
Torsten Rüdiger Hansen
2006-09-18 21:35:55 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
wie jetzt: "immer wieder"? Zwei-, dreimal direkt hintereinander, oder
noch öfter?
Ich: Zweimal (Angestellt für 6 Monate und einmal verlängert). Die 2.
Verlängerung wurde bereits mündlich zugesagt.

Kollegen: 3-5 mal verlängert.

Jeweils ohne Pause.
--
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Mein Postfach (email) wird wird nur 2 mal im Monat entmüllt.
Außerdem wohne ich nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.
Michael 'Mithi' Cordes
2006-09-18 21:55:42 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Ich: Zweimal (Angestellt für 6 Monate und einmal verlängert). Die 2.
Verlängerung wurde bereits mündlich zugesagt.
Kollegen: 3-5 mal verlängert.
Die mit 4 Verlängerungen können sich freuen, die haben nämlich einen
unbefristeten Vertrag.


cya
Mithi
Torsten Rüdiger Hansen
2006-09-19 04:38:47 UTC
Permalink
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Die mit 4 Verlängerungen können sich freuen, die haben nämlich einen
unbefristeten Vertrag.
Aufgrund welcher gesetztlichen (?) Vorlage?
--
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Mein Postfach (email) wird wird nur 2 mal im Monat entmüllt.
Außerdem wohne ich nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.
Kathinka Wenz
2006-09-19 06:13:25 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Die mit 4 Verlängerungen können sich freuen, die haben nämlich einen
unbefristeten Vertrag.
Aufgrund welcher gesetztlichen (?) Vorlage?
Teilzeit- und Befristungsgesetz, §14 Zulässigkeit der Befristung
(2) [...] bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die
höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten
Arbeitsvertrageszulässig. [...] Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der
Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1
festgelegt werden. [...]

Nicht zulässig kann nur zum Vorteil des AN ausgelegt werden, was dann
bedeutet, dass die Befristung nicht gültig ist, der Vertrag aber schon.

Gruß, Kathinka
Frank Schletz
2006-09-19 08:01:15 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Teilzeit- und Befristungsgesetz, §14 Zulässigkeit der Befristung
(2) [...] bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die
höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten
Arbeitsvertrageszulässig. [...] Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der
Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1
festgelegt werden. [...]
Huch, ich dachte, die[TM] wollten das ändern?
Noch nicht oder wird das gar nicht?
Ist da was in Planung?
Matthias Frank
2006-09-19 08:45:13 UTC
Permalink
Post by Frank Schletz
Huch, ich dachte, die[TM] wollten das ändern?
Noch nicht oder wird das gar nicht?
Ist da was in Planung?
Mittlerweile ist sogar die CDU gegen einen Änderung,
bzw. die Arbeitgeberverbände.
Ich denke da wird sich nix ändern bis zur nächsten
Wahl.
MfG
Matthias
Frank Schletz
2006-09-19 12:15:28 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Mittlerweile ist sogar die CDU gegen einen Änderung,
bzw. die Arbeitgeberverbände.
Ich denke da wird sich nix ändern bis zur nächsten
Wahl.
Aha, danke für die Info
Alexander Goetzenstein
2006-09-19 06:17:28 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Die mit 4 Verlängerungen können sich freuen, die haben nämlich einen
unbefristeten Vertrag.
Aufgrund welcher gesetztlichen (?) Vorlage?
Im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) steht:

==============================SCHNIPP==============================
§ 14: Zulässigkeit der Befristung
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch
einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.
[..]
(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen
eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis
zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige
Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben
Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes
Arbeitsverhältnis bestanden hat. [..]
==============================SCHNAPP==============================

Ausnahmen hiervon gelten bei Neugründung eines Unternehmens innerhalb
der ersten vier Jahre oder wenn der AN 58 Jahre oder älter ist. Aber im
geschilderten Fall klingt das mehr nach allgemeiner Praxis, die so nicht
zulässig wäre. Das ist erstaunlich, zumal dieses Gesetz dem AG bekannt
sein sollte. Allerdings: solange sich die Belegschaft dies gefallen lässt...
--
Gruss
Alex
Alexander Goetzenstein
2006-09-19 06:23:28 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Die mit 4 Verlängerungen können sich freuen, die haben nämlich einen
unbefristeten Vertrag.
Aufgrund welcher gesetztlichen (?) Vorlage?
Im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) steht:

==============================SCHNIPP==============================
§ 14: Zulässigkeit der Befristung
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch
einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.
[..]
(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen
eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis
zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige
Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben
Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes
Arbeitsverhältnis bestanden hat. [..]
==============================SCHNAPP==============================

Hinzu kommt:

==============================SCHNIPP==============================
§ 15: Ende des befristeten Arbeitsvertrages
[..]
(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der
ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren
Tarifvertrag vereinbart ist.
[..]
==============================SCHNAPP==============================

sowie

==============================SCHNIPP==============================
§ 16: Folgen unwirksamer Befristung
Ist die Befristung rechtsunwirksam, so gilt der befristete
Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen; er kann vom
Arbeitgeber frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich gekündigt
werden, sofern nicht nach § 15 Abs. 3 die ordentliche Kündigung zu einem
früheren Zeitpunkt möglich ist. Ist die Befristung nur wegen des Mangels
der Schriftform unwirksam, kann der Arbeitsvertrag auch vor dem
vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden.
==============================SCHNAPP==============================



Ausnahmen von §14 gelten bei Neugründung eines Unternehmens innerhalb
der ersten vier Jahre oder wenn der AN 58 Jahre oder älter ist. Aber im
geschilderten Fall klingt das mehr nach allgemeiner Praxis, die so nicht
zulässig wäre. Das ist erstaunlich, zumal dieses Gesetz dem AG bekannt
sein sollte. Allerdings: solange sich die Belegschaft dies gefallen lässt...
--
Gruss
Alex
Torsten Rüdiger Hansen
2006-09-19 16:37:14 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Das ist erstaunlich, zumal dieses Gesetz dem AG bekannt
sein sollte. Allerdings: solange sich die Belegschaft dies gefallen lässt...
Ja, schon. ABER: Wer ist jetzt der AG? Der Konzern, der in den USA sitzt
und hoffentlich die Regelung nicht kennt oder der deutsche
Geschäftsführer, der gern unbefristet einstellen würde, aber auf
USA-Weisung hin nicht darf? Vielleicht macht er das mit der Verlängerung
ja absichtlich, um so durch die Hintertür einen unbefristeten Vertrag
hinzubekommen...
--
Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich.
Mein Postfach (email) wird wird nur 2 mal im Monat entmüllt.
Außerdem wohne ich nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.
Alexander Goetzenstein
2006-09-19 18:38:51 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Ja, schon. ABER: Wer ist jetzt der AG?
das sollte im Arbeitsvertrag stehen.
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Der Konzern, der in den USA sitzt
und hoffentlich die Regelung nicht kennt oder der deutsche
Geschäftsführer, der gern unbefristet einstellen würde, aber auf
USA-Weisung hin nicht darf? Vielleicht macht er das mit der Verlängerung
ja absichtlich, um so durch die Hintertür einen unbefristeten Vertrag
hinzubekommen...
Darüber zu spekulieren ist müßig, da es an der Rechtslage nichts ändert.
--
Gruss
Alex
Kathinka Wenz
2006-09-19 18:48:24 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Post by Alexander Goetzenstein
Das ist erstaunlich, zumal dieses Gesetz dem AG bekannt
sein sollte. Allerdings: solange sich die Belegschaft dies gefallen lässt...
Ja, schon. ABER: Wer ist jetzt der AG? Der Konzern, der in den USA sitzt
und hoffentlich die Regelung nicht kennt oder der deutsche
Geschäftsführer, der gern unbefristet einstellen würde, aber auf
USA-Weisung hin nicht darf?
Das ist nicht so wichtig. Du arbeitest in Deutschland, also gilt
deutsches Recht.
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Vielleicht macht er das mit der Verlängerung
ja absichtlich, um so durch die Hintertür einen unbefristeten Vertrag
hinzubekommen...
Möglich. Ich würde aber nicht dran rütteln, bis mal jemand gehen muss,
der nicht will und schon oft genug verlängert wurde. Dann ist es immer
noch früh genug, die Katze aus dem Sach zu lassen.

Gruß, Kathinka
Jens Müller
2006-09-21 08:11:24 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Möglich. Ich würde aber nicht dran rütteln, bis mal jemand gehen muss,
oder einen schlechteren Anschlußvertrag kriegen soll
Post by Kathinka Wenz
der nicht will und schon oft genug verlängert wurde. Dann ist es immer
noch früh genug, die Katze aus dem Sach zu lassen.
Gruß, Kathinka
Erwin Paul
2006-09-19 13:25:51 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Die mit 4 Verlängerungen können sich freuen, die haben nämlich einen
unbefristeten Vertrag.
Aufgrund welcher gesetztlichen (?) Vorlage?
Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG)
Ron Baker
2006-09-22 06:57:55 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Hallo,
mein Arbeitgeber (die Firma) gehört einem US-Konzern. Daher sind
unbefristete Arbeitsverträge unbekannt. Wir können froh sein, überhaupt
6Monatsverträge zu haben, so der deutsche Geschäftsführer.
Wenn ich mich woanders bewerben würde, kann ich dann schreiben, das ich
"ungekündigt " bin (weil eine Kündigungsfrist von einem Monat im Vertrag
steht) oder bin ich schon ständig gekündigt, weil der Vertrag *immer
wieder* nur 6 Monate läuft?
Du kannst in Deiner Bewerbung schreiben was Du willst, alles weitere wird
sich im Vorstellungsgespräch
klären, wenn es soweit kommt.
Ron

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Ich hab keine Lust mehr auf Zeitarbeit, aber was soll ich machen ?
gestartet 2014-05-05 03:13:03 UTC
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