Discussion:
Muß ich erhaltene Verkaufsprovision zurückzahlen?
(zu alt für eine Antwort)
koopsi
2006-05-05 20:59:51 UTC
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Hallo zusammen,

heute ereilt mich eine Hiobsbotschaft meines Chefs. ... ich erzähle mal von
Anfang an:

Ich wurde Anfang 2005 als Verkaufsleiter eingestellt und erhalte laut
Vertrag ein Fixum und eine leistungsbezogene Provision. Im ersten Quartal
2005 wurde die Provision als Fixbetrag gezahlt. Die Provision sollte dann
für das II. Halbjahr, quasi als Vorschuß, 2.500 Euro monatlich betragen.
(Übrigens ziemlich kompliziert errechnet mit Deckungsbeiträgen, anteiliger
Verwaltungsumlage und anzurechnender Kostenpauschale) Wird diese Provioson
nicht erwirtschaftet, wird sie als Verlustvortrag in den Folgemonaten im
Jahr 2006 berücksichtigt. - Soweit der Vertrag.

Nun gab es bisher keine Provisionsabrechnung, weder in 2005 noch in 2006.
Monatlich wurden die EUR 2500,- mit dem Gehalt ausgezahlt. (Deshalb kenne
ich auch die genauen Abrechnungsgrundlagen nicht). Aber mir war klar, dass
die Provision nicht erwirtschaftet sein konnte, weil einige wichtige
Produkte, die in das Vertriebssortiment aufgenommen werden sollten, nicht
wie geplant kamen.

Deshalb dachte ich mir auch nichts dabei, dass stillschweigend weitergezahlt
wurde. Ich vermutete darin ein Entgegenkommen meines Arbeitgebers, weil ich
meine Provision mit dem bis dato existierenden Produktsortiment ohnehin
nicht verdienen kann.

Nun ruft mich heute mein Chef zu sich und meint, man hätte wohl irrtümlich
zu viel gezahlt und man wird die zuviel gezahlte Provision mit den nächsten
Gehaltsabrechnungen verrechnen und sich zurückholen. - Wohlgemerkt, ich habe
bisher noch keine einzige Provisionsabrechnung gesehen!

Kann er die Provision mit kommenden Gehältern verrechnen?

Was geschieht, wenn ich kündige? Kann er dann Rückzahlung verlangen?

Bitte um Hilfe und Info!

Grüße an alle
Bernd
Uwe Olufs
2006-05-06 07:00:54 UTC
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"koopsi" <***@web.de> schrieb im Newsbeitrag news:e3gdsg$fis$00$***@news.t-online.com...

./.
Post by koopsi
Nun ruft mich heute mein Chef zu sich und meint, man hätte wohl irrtümlich
zu viel gezahlt und man wird die zuviel gezahlte Provision mit den nächsten
Gehaltsabrechnungen verrechnen und sich zurückholen. - Wohlgemerkt, ich habe
bisher noch keine einzige Provisionsabrechnung gesehen!
Kann er die Provision mit kommenden Gehältern verrechnen?
******
Ich unterstelle einmal, dass Du dann endlich Deine Provisionsabrechnung
erhältst.
Und dann wird er die zuviel bezahlten Vorschüsse zurückverlangen.
Steht ja so in Deinem Vertrag.
Post by koopsi
Was geschieht, wenn ich kündige? Kann er dann Rückzahlung verlangen?
Natürlich. Du hast ja bislang "nur" Vorschüsse erhalten.

Uwe
Erwin Paul
2006-05-06 11:23:17 UTC
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Post by Uwe Olufs
./.
Post by koopsi
Nun ruft mich heute mein Chef zu sich und meint, man hätte wohl irrtümlich
zu viel gezahlt und man wird die zuviel gezahlte Provision mit den nächsten
Gehaltsabrechnungen verrechnen und sich zurückholen. - Wohlgemerkt, ich habe
bisher noch keine einzige Provisionsabrechnung gesehen!
Kann er die Provision mit kommenden Gehältern verrechnen?
******
Ich unterstelle einmal, dass Du dann endlich Deine Provisionsabrechnung
erhältst.
Und dann wird er die zuviel bezahlten Vorschüsse zurückverlangen.
Steht ja so in Deinem Vertrag.
Post by koopsi
Was geschieht, wenn ich kündige? Kann er dann Rückzahlung verlangen?
Natürlich. Du hast ja bislang "nur" Vorschüsse erhalten.
Uwe
Gut das Du für diese Auskunft nicht haften musst. Toller Rat!
Uwe Olufs
2006-05-06 11:41:17 UTC
Permalink
Post by Erwin Paul
Gut das Du für diese Auskunft nicht haften musst. Toller Rat!
Welchen "Rat" habe ich gegeben?

Uwe
Rupert Haselbeck
2006-05-06 12:39:54 UTC
Permalink
Post by Erwin Paul
Post by Uwe Olufs
Post by koopsi
Was geschieht, wenn ich kündige? Kann er dann Rückzahlung verlangen?
Natürlich. Du hast ja bislang "nur" Vorschüsse erhalten.
Gut das Du für diese Auskunft nicht haften musst. Toller Rat!
Wie ist es denn richtig?

MfG
Rupert
Erwin Paul
2006-05-06 16:42:01 UTC
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Post by Rupert Haselbeck
Post by Erwin Paul
Post by Uwe Olufs
Post by koopsi
Was geschieht, wenn ich kündige? Kann er dann Rückzahlung verlangen?
Natürlich. Du hast ja bislang "nur" Vorschüsse erhalten.
Gut das Du für diese Auskunft nicht haften musst. Toller Rat!
Wie ist es denn richtig?
tja, das ist die Frage. Nur dazu bedarf es mehr zum Fall und einer
individuellen Prüfung. Am besten im persönlichen Gespräch mit
entsprechendem Sachverstand. Zu teuer? Dem Rat der Newsgroup zu folgen
ist meist deutlich kostspieliger.
Rupert Haselbeck
2006-05-06 20:31:44 UTC
Permalink
Post by Erwin Paul
Post by Rupert Haselbeck
Post by Erwin Paul
Gut das Du für diese Auskunft nicht haften musst. Toller Rat!
Wie ist es denn richtig?
tja, das ist die Frage.
Aha...
Post by Erwin Paul
Nur dazu bedarf es mehr zum Fall und einer
individuellen Prüfung. Am besten im persönlichen Gespräch mit
entsprechendem Sachverstand. Zu teuer? Dem Rat der Newsgroup zu folgen
ist meist deutlich kostspieliger.
Warum lehnst du dich dann derart weit aus dem Fenster, daß du obigen
Satz zum Besten gabst?

Die Wahrscheinlichkeit, daß der OP die überzahlten Vorschüsse
zurückzahlen müsste, ist nach seiner Sachverhaltsdarstellung nicht ganz
unerheblich. Die Ansicht deines Vorposters erscheint somit nicht ganz
fernliegend. Deine Reaktion darauf ist günstigstenfalls unverständlich
zu nennen

MfG
Rupert
Erwin Paul
2006-05-07 10:21:33 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Erwin Paul
Nur dazu bedarf es mehr zum Fall und einer
individuellen Prüfung. Am besten im persönlichen Gespräch mit
entsprechendem Sachverstand. Zu teuer? Dem Rat der Newsgroup zu folgen
ist meist deutlich kostspieliger.
Warum lehnst du dich dann derart weit aus dem Fenster, daß du obigen
Satz zum Besten gabst?
Dir ist bekannt was Auschlussfristen sind? Dir ist bekannt welche
Ausschlussfristen im vorliegenden Fall einschlägig sind? Ist es dem OP
bekannt.
Post by Rupert Haselbeck
Die Wahrscheinlichkeit, daß der OP die überzahlten Vorschüsse
zurückzahlen müsste, ist nach seiner Sachverhaltsdarstellung nicht ganz
unerheblich. Die Ansicht deines Vorposters erscheint somit nicht ganz
fernliegend. Deine Reaktion darauf ist günstigstenfalls unverständlich
zu nennen
Für Dich vielleicht. Ich würde den Sachverhalt als so unvollständig
betrachten, dass eine Bewertung nicht möglich ist.
Rupert Haselbeck
2006-05-07 19:37:29 UTC
Permalink
Post by Erwin Paul
Für Dich vielleicht. Ich würde den Sachverhalt als so unvollständig
betrachten, dass eine Bewertung nicht möglich ist.
Wenn dem so ist, dann könnte es angemessen sein, sich einen Kommentar zu
verkeneifen oder den OP zur Konkretisierung seines Spielfalls
aufzufordern.
Unangebracht ist es aber in jedem Fall, dem Vorposter in der
stattgehabten Weise ans Bein pinkeln zu wollen. Derartiges Verhalten
wirkt auf den Leser oft umgekehrt

MfG
Rupert

Wolfgang Gerber
2006-05-06 12:51:54 UTC
Permalink
Erwin Paul schrieb:

<Uwe's Auskunft>
Post by Erwin Paul
Gut das Du für diese Auskunft nicht haften musst. Toller Rat!
Merkbefreite haben doch eh keine Haftung mehr?

Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.
Walter Loepsinger
2006-05-07 06:20:43 UTC
Permalink
Post by koopsi
Im ersten Quartal
2005 wurde die Provision als Fixbetrag gezahlt.
dieses Geld halte ich für sicher, da darf keiner mehr dran.
Post by koopsi
Die Provision sollte dann
für das II. Halbjahr, quasi als Vorschuß, 2.500 Euro monatlich betragen.
(Übrigens ziemlich kompliziert errechnet mit Deckungsbeiträgen, anteiliger
Verwaltungsumlage und anzurechnender Kostenpauschale)
Ich halte so eine Berechnung für durchaus angemessen. Ein Verkäufer
soll wissen, was seine Arbeit für die Firma wirklich wert ist
(also muß diese Berechnung sowieso angestellt werden), und wenn diese
Berechnung für die Provision hergenommen wird (statt der blanken
Umsatzzahl), ist das Ergebnis bestimmt präziser und damit fairer.

Wurde die Zahl des Vorschusses nach einer ähnlichen Formel berechnet
(bzw. voraus-geschätzt)?
Post by koopsi
Wird diese Provioson
nicht erwirtschaftet, wird sie als Verlustvortrag in den Folgemonaten im
Jahr 2006 berücksichtigt. - Soweit der Vertrag.
Wird hier ein Verlustvortrag bezogen auf den Gesamtumsatz (bzw. die
o.g. Grundlage der Provisionsberechnung) gebildet, oder direkt auf die
individuelle Provision?
Post by koopsi
Nun gab es bisher keine Provisionsabrechnung, weder in 2005 noch in 2006.
Monatlich wurden die EUR 2500,- mit dem Gehalt ausgezahlt. (Deshalb kenne
ich auch die genauen Abrechnungsgrundlagen nicht).
Hier ist eine wichtige Frage, ob für die Nichtausführung dieser
Berechnung der Verkaufsleiter verantwortlich ist oder jemand
anderes (z.b. Controlling).

Insgesamt denke ich, daß du jetzt auf jeden Fall einen Anwalt
deines Vertrauens brauchst. Und zwar schnell, denn er muß dich
auch dahingehend beraten, wie du innerhalb der Firma reagierst,
falls du jetzt nicht "raus" willst.
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