Discussion:
Kindergarten Ausflug / Transport d. Kinder
(zu alt für eine Antwort)
Anja Fraise
2005-05-25 07:21:48 UTC
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Hallo hoffentlich bin ich hier nicht OT. Ein Kindergarten plant einen
Ausflug, der Trabsport der rund 20 Personen muss organisiert werden. Wie
üblich sind die Mittel knapp. Daher sollen u.a. private
Fahrgemeinschaften gebildet werden. Nun hat jemand folgende
verunsichernde Fragen:

Personenbeförderungsschein:
Braucht man den tatsächlich, wenn ich (Elternteil) in einem geliehenen 9
oder 11 Sitzer Kinder und Erzieher transportiere?
Oder erinnere ich mich richtig, dass wenn es nicht gewerblich und unter
12 Personen ist, sowas nicht nötig ist.

Spielt es eine Rolle ob die KfZ von der Einrichtung oder der Gemeinde
kostenlos geliehen werden?

Sind die Kinder event. nicht vollständig versichert?

Gruss
Anja
Ulrich Gehauf
2005-05-25 08:59:14 UTC
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Anja Fraise <***@operamail.com> schrieb am 25 Mai 2005:

[Kindergartenausflug]
Post by Anja Fraise
Braucht man den tatsächlich, wenn ich (Elternteil) in einem
geliehenen 9 oder 11 Sitzer Kinder und Erzieher transportiere?
9 Sitzer -> nein
11 Sitzer -> ja

die magische Grenze liegt bei 8 Mitfahrern (als 9 Personen inkl.
Fahrer), die man noch ohne extra Schein rumkutschieren darf.

Dabei ist es unerheblich, wieviele Sitzplätze das Fahrzeug hat. (Ja,
natürlich darf ich nur soviele mitnehmen, wie maximal für das
Fahrzeug vorgesehen sind)

Wenn du also einen 11Sitzer nur mit 8 Mitfahrern "belädst", darfst du
ihn ohne Schein fahren (Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse
vorausgesetzt natürlich).
Post by Anja Fraise
Oder erinnere ich mich richtig, dass wenn es nicht gewerblich und
unter 12 Personen ist, sowas nicht nötig ist.
Gewerblich musst du natürlich schon bei der ersten Person, die du
mitnimmst so einen Schein haben.

Inwieweit ein Kindergartenausflug gewerblich ist, darüber lässt sich
streiten.
Post by Anja Fraise
Spielt es eine Rolle ob die KfZ von der Einrichtung oder der
Gemeinde kostenlos geliehen werden?
Nein, spielt keinen Walzer... du kannst dir den Kleinbus auch für
teuer Geld vom Autovermieter leihen. Rechtlich ändert sich an der
Personenbeförderung nix.
Post by Anja Fraise
Sind die Kinder event. nicht vollständig versichert?
Das sind wieder andere Geschichten. Bezüglich Versicherungsschutz
beim Kindergarten und dessen Betreiber mal anfragen. Das kann man so
pauschal nicht sagen, was dort für Verträge geschlossen wurden.

Gruß
Uli
Wolfgang Kieckbusch
2005-05-25 11:04:54 UTC
Permalink
Post by Ulrich Gehauf
Inwieweit ein Kindergartenausflug gewerblich ist, darüber lässt sich
streiten.
Nein, darüber lässt sich nicht streiten.
Es ist einfach nicht gewerblich.
Der Fahrer hat keine Gewinnerzielungsabsicht, und regelmäßig (nachhaltig)
tut ers schon gar nicht.
Gruß, Wolfgang
Frank Lindner
2005-05-25 11:13:39 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Ulrich Gehauf
Inwieweit ein Kindergartenausflug gewerblich ist, darüber lässt sich
streiten.
Nein, darüber lässt sich nicht streiten.
Es ist einfach nicht gewerblich.
Der Fahrer hat keine Gewinnerzielungsabsicht, und regelmäßig (nachhaltig)
tut ers schon gar nicht.
Gruß, Wolfgang
Na, hoffentlich hat der Fahrer Fahrpraxis mit so einem Wagen.

Darüber würde ich mir erst mal Gedanken machen.

Bei unserem Kindergarten kommt ein Bus von der DRK mit Fahrer, der sonst
Behinderte fährt. Da weiß man wenigstens, daß der Routine hat und den Wagen
in einer Schreckreaktion nicht gleich gegen den nächsten Baum fährt.
Peter Wenz
2005-05-25 11:47:41 UTC
Permalink
Post by Frank Lindner
Bei unserem Kindergarten kommt ein Bus von der DRK mit Fahrer, der sonst
Behinderte fährt. Da weiß man wenigstens, daß der Routine hat und den Wagen
in einer Schreckreaktion nicht gleich gegen den nächsten Baum fährt.
Aha, das weiß man?

Als Zivi habe ich sowohl Kinder wie auch Behinderte gefahren, davon
hatte ich aber kein bisschen Fahrpraxis mehr. Sicherheitstraining oder
ähnliches schonmal ohnehin nicht.

Ganz im Gegenteil, was da für Jungs gefahren sind, wie und durch was
beeinflusst, finde ich auch noch zwanzig Jahre später gruselig.

Cheers
Peter
Volker Neurath
2005-05-25 15:17:34 UTC
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Post by Ulrich Gehauf
die magische Grenze liegt bei 8 Mitfahrern (als 9 Personen inkl.
Fahrer), die man noch ohne extra Schein rumkutschieren darf.
Dabei ist es unerheblich, wieviele Sitzplätze das Fahrzeug hat. (Ja,
natürlich darf ich nur soviele mitnehmen, wie maximal für das
Fahrzeug vorgesehen sind)
Nein, das ist nicht unerheblich. Ein Fahrzeug >9 Sitze darfst du auch
leer nur mit besonderer Erlaubnis fahren - früher, d.h. vor dem
Euro-FS, gar nicht.
Post by Ulrich Gehauf
Wenn du also einen 11Sitzer nur mit 8 Mitfahrern "belädst", darfst du
ihn ohne Schein fahren (Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse
vorausgesetzt natürlich).
Nein, das schon mal gar nicht.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.
www.againsttcpa.com
Andreas Froehlich
2005-05-25 16:53:48 UTC
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Post by Ulrich Gehauf
[Kindergartenausflug]
Post by Anja Fraise
Braucht man den tatsächlich, wenn ich (Elternteil) in einem
geliehenen 9 oder 11 Sitzer Kinder und Erzieher transportiere?
9 Sitzer -> nein
11 Sitzer -> ja
die magische Grenze liegt bei 8 Mitfahrern (als 9 Personen inkl.
Fahrer), die man noch ohne extra Schein rumkutschieren darf.
Auch, wenn es nur die eigenen Kinder sind? So Großfamilien soll es ja
auch heutzutage noch geben.

Andreas

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