Discussion:
Bestätigung Abgabe Unterlagen
(zu alt für eine Antwort)
Klaus Richter
2006-01-01 11:00:45 UTC
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Kann ich von der ARGE verlangen ( bzw. dem Mitarbeiter ), die Abgabe von
Unterlagen durch mich zu bestätigen?

Klar hätten die dann viel Arbeit. Aber wenn was verschwindet hat der
Arbeitslose den Ärger.
Z.B. ist war die Lohnbescheinigung meines Arbeitgebers die ich abgab
verschwunden.

Das kann ja auch mit der Steuerrückerstattung passieren und der Blöde bin
dann ich ( wir ).
Sie haben nicht abgegeben ...bla bla bla. Dagegen kann man sich aber nicht
wehren. Auch wenn Aussage gegen Aussage steht.


Klaus
Wolfgang Gerber
2006-01-01 11:57:02 UTC
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Post by Klaus Richter
Kann ich von der ARGE verlangen ( bzw. dem Mitarbeiter ), die Abgabe von
Unterlagen durch mich zu bestätigen?
ja - verlangen kannst du es auf jeden Fall. <g>

Ob sie es tun, ist eine andere Sache. Ich würde auf jeden Fall darauf
bestehen und es notfalls massiv durchsetzen. Habe ich auch schon
gemacht.
Post by Klaus Richter
Klar hätten die dann viel Arbeit. Aber wenn was verschwindet hat der
Arbeitslose den Ärger.
Genau - und deshalb gibt es von mir nur Unterlagen gegen Bestätigung.


Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.
Daniela Droessler
2006-01-01 19:13:59 UTC
Permalink
Hallo
Post by Klaus Richter
Kann ich von der ARGE verlangen ( bzw. dem Mitarbeiter ), die Abgabe von
Unterlagen durch mich zu bestätigen?
Selbstverständlich, kannst du das verlangen. Ich mach meistens eine
Kopie und lass mir am Empfang einen Eingangsstempel draufdrücken.
Post by Klaus Richter
Klar hätten die dann viel Arbeit
Das ist egal, und soviel Aufwand ist es auch wieder nicht.
Post by Klaus Richter
Das kann ja auch mit der Steuerrückerstattung passieren und der Blöde bin
dann ich ( wir ).
Sie haben nicht abgegeben ...bla bla bla. Dagegen kann man sich aber nicht
wehren. Auch wenn Aussage gegen Aussage steht.
Auf der anderen Seite ist es auch manchmal nicht schlecht, keinen
Nachweis von der Abgabe zu haben.
Hatte wirklich verschwitzt, Nebenverdienstnachweise abzugeben,
Amt kam durch Datenabgleich darauf, schrieb mich an, Verdacht
auf zu Unrecht erhaltenen Leistung usw.

Na ja, nach sofortiger Kontaktaufnahme und ein bißchen Entrüstung
meinerseits, so nach dem Motto, wie kommen Sie denn auf so was, ich
habe doch alles in den Briefkasten geworfen, kann ja auch mal hier was
schief gehen, hatte sogar meine Bekannte mit dabei usw, wars dann o.k.
Aber sonst können da schon gefährliche Sachen draus werden.

Gruß Dani
Erwin Denzler
2006-01-03 00:53:05 UTC
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Post by Daniela Droessler
Selbstverständlich, kannst du das verlangen. Ich mach meistens eine
Kopie und lass mir am Empfang einen Eingangsstempel draufdrücken.
Wenn die das machen, ist es nett. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu
kenne ich nicht. Der Mitarbeiter mit dem Stempel müßte dann, da es eine
Art Beglaubigung ist, den Text der Kopie zeichengenau mit dem Original
vergleichen.

E.D.
Lothar Hügel
2006-01-03 01:35:39 UTC
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Hallo Erwin,
Post by Erwin Denzler
Post by Daniela Droessler
Selbstverständlich, kannst du das verlangen. Ich mach meistens eine
Kopie und lass mir am Empfang einen Eingangsstempel draufdrücken.
Wenn die das machen, ist es nett. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu
kenne ich nicht. Der Mitarbeiter mit dem Stempel müßte dann, da es
eine Art Beglaubigung ist, den Text der Kopie zeichengenau mit dem
Original vergleichen.
vergleichen ist doch bei identischem PC-Ausdruck nicht schwer: beide Blätter
gegen das Licht halten und schon sieht man kleine Unterschiede oder kann
seinen Eingangsstempel drauf setzen auf die Kopie... >;-)
Daniela Droessler
2006-01-03 11:27:00 UTC
Permalink
Hallo
Post by Erwin Denzler
Post by Daniela Droessler
Selbstverständlich, kannst du das verlangen. Ich mach meistens eine
Kopie und lass mir am Empfang einen Eingangsstempel draufdrücken.
Wenn die das machen, ist es nett.
Haben wir halt ne nette Agentur erwischt, Aber wirklich, hat bis jetzt
noch keine Probs gegeben, wenn ich eine Bestätigung wollte, hab ich
Sie bekommen.
Post by Erwin Denzler
Eine gesetzliche Verpflichtung dazu
kenne ich nicht.
Muß ich mal in meiner Sammlung nachsehen
Post by Erwin Denzler
Der Mitarbeiter mit dem Stempel müßte dann, da es eine
Art Beglaubigung ist, den Text der Kopie zeichengenau mit dem Original
vergleichen.
Wie schon oben geschrieben, keine Probleme.
Bei Abgabe sage ich immer, "ich hab hier eine Kopie von den eben
abgegebenen Unterlagen, und hätte den Erhalt gerne quittiert" oder
so ähnlich.
Bei Widersprüchen kommt eh immer eine Eingangsbestätigung wegen
der Geschäftsnummer unter der er geführt wird und vereinzelt hab
ich auch schon Schreiben aufgesetzt so nach der Form
"Hiermit bestätigen wir den Erhalt vorgenannter Unterlagen"

Unterschrift Agentur für Arbeit Stempel

Aber immer bin sehr freundlich aufgetreten, denn ich wollte ja was, und wie
gesagt, habs auch immer bekommen.

Gruß Dani
Daniel Herrmann
2006-01-02 16:25:19 UTC
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Post by Klaus Richter
Kann ich von der ARGE verlangen ( bzw. dem Mitarbeiter ), die Abgabe von
Unterlagen durch mich zu bestätigen?
Machs doch indirekt durch ein Einschreiben mit Rückschein. Dann hat man
einen to-blame-to.
Selber abgeben heißt bei der Arbeitsagentur in nahezu jedem Falle:
Fachgerecht verschlampt. Nie wieder auffindbar.

Gruß,
Daniel
Klaus Richter
2006-01-02 18:10:10 UTC
Permalink
Post by Daniel Herrmann
Post by Klaus Richter
Kann ich von der ARGE verlangen ( bzw. dem Mitarbeiter ), die Abgabe
von Unterlagen durch mich zu bestätigen?
Machs doch indirekt durch ein Einschreiben mit Rückschein. Dann hat
man einen to-blame-to.
Fachgerecht verschlampt. Nie wieder auffindbar.
Gruß,
Daniel
Und weiter: Mögliche Sperre durch die AA - Klage - Verhandlung nach über
einem Jahr - trotzdem kein Geld usw.
Nur weil jemand Mist baut. ( Ich sage jemand, nicht die AA generell ).
Das will ich vermeiden.

Klaus
Daniel Herrmann
2006-01-03 12:57:31 UTC
Permalink
Post by Klaus Richter
Und weiter: Mögliche Sperre durch die AA - Klage - Verhandlung nach über
einem Jahr - trotzdem kein Geld usw.
Nur weil jemand Mist baut. ( Ich sage jemand, nicht die AA generell ).
Das will ich vermeiden.
Absolut verständlich. Ich habe leider die Erfahrung gemacht, daß Unterlagen
gerne verschwinden, wenn sie
nicht mit Nachweis versendet wurden. Ich habe es daher zusätzlich auf dem
Schreiben vermerkt. Direkt unter der Adresse
"per Einschreiben mit Rückschein". Und jedes ist in den
Akten....Unterstellen kann und will ich auch nichts aber auffällig ist es
schon.
Irgendwas läuft da in der Logistik schief. Mit manchmal erheblichen Folgen
für den Betreoffenen.

Gruß,
Daniel
Andreas Froehlich
2006-01-03 13:08:10 UTC
Permalink
Post by Daniel Herrmann
Post by Klaus Richter
Kann ich von der ARGE verlangen ( bzw. dem Mitarbeiter ), die Abgabe von
Unterlagen durch mich zu bestätigen?
Machs doch indirekt durch ein Einschreiben mit Rückschein.
Das ist erstens nicht ganz billig und zweitens hast Du nur den Nachweis,
daß Du *irgendwas* an die Arge geschickt hast, und sei es ein leerer
Umschlag.

Andreas
Thomas Homilius
2006-01-03 22:15:22 UTC
Permalink
Post by Daniel Herrmann
Machs doch indirekt durch ein Einschreiben mit Rückschein.
Das ist erstens nicht ganz billig ...
Da hast du Recht! Ein Einschreiben mit Rückschein kostet ordentlich Geld.
... und zweitens hast Du nur den Nachweis,
daß Du *irgendwas* an die Arge geschickt hast, und sei es ein leerer
Umschlag.
Hier übertreibst du aber!

Man kann sich sehr wohl über den Inhalt eines Einschreibens mit Rückschein
streiten, aber nicht, dass nur ein leerer Umschlag angekommen ist. Das ist
sehr weit hergeholt.

Ist es tatsächlich wahrscheinlich, dass die Deutsche Post AG leere Umschläge
als Einschreiben mit Rückschein zur Beförderung annimmt? Der Briefumschlag
hat außerdem noch ein Fenster für die Anschrift. Es ist regelmäßig
anzunehmen, dass etwas in diesem Umschlag steckt. Sollte trotzdem nur ein
"leerer Umschlag" ankommen, so wird jede Behörde diesen Umschlag aufheben
und sich den Absender notieren und diesen Absender gegebenenfalls darüber
informieren.

Auf jeden Fall kann der Absender beweisen, dass er etwas an die Behörde
(ARGE) senden wollte, das kann diese Behörde nicht wirklich abstreiten.


Thomas Homilius
--
http://www.thomas-homilius.dk ***GPG-Key-ID: 0xE29A0F93***
http://homilius.gmxhome.de
Daniel Herrmann
2006-01-03 22:56:07 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Post by Thomas Homilius
als Einschreiben mit Rückschein zur Beförderung annimmt? Der Briefumschlag
hat außerdem noch ein Fenster für die Anschrift. Es ist regelmäßig
Also war zumindest ein adressierter Zettel drin 8).
Ich versende das, trotz der Kosten so. Gerade dann, wenn bestimmte Fristen
einzuhalten sind.
Eine Kopie des Schreibens und der Beleg kommen zusammen in den großen
Aktenordner.
Post by Thomas Homilius
Auf jeden Fall kann der Absender beweisen, dass er etwas an die Behörde
(ARGE) senden wollte, das kann diese Behörde nicht wirklich abstreiten.
Und nur darum gehts.

Gruß,
Daniel
Andreas Froehlich
2006-01-04 07:12:53 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Hier übertreibst du aber!
Man kann sich sehr wohl über den Inhalt eines Einschreibens mit Rückschein
streiten, aber nicht, dass nur ein leerer Umschlag angekommen ist. Das ist
sehr weit hergeholt.
Ist es tatsächlich wahrscheinlich, dass die Deutsche Post AG leere Umschläge
als Einschreiben mit Rückschein zur Beförderung annimmt?
Sicher, ich glaube kaum, dass es irgendwelche Postvorschriften gibt, die
das versenden von leeren Briefumschlägen verbietet. Im Gegenteil, es
gibt sogar für solche Fälle Blätter, die beschrieben werden und dann in
Form eines Briefumschlags gefaltet und verklebt werden. Nennt sich
Aerogramm und spart Porto bei Luftpostsendungen.
Post by Thomas Homilius
Der Briefumschlag
hat außerdem noch ein Fenster für die Anschrift. Es ist regelmäßig
anzunehmen, dass etwas in diesem Umschlag steckt. Sollte trotzdem nur ein
"leerer Umschlag" ankommen, so wird jede Behörde diesen Umschlag aufheben
und sich den Absender notieren und diesen Absender gegebenenfalls darüber
informieren.
Das ist richtig, aber was machst Du, wenn Du einen Mietvertrag und eine
Lohnabrechnung an die Arge schickst und die behaupten, nur der
Mietvertrag ist angekommen. Da nützt Dir ein Einschreiben auch nichts.

Andreas

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