Discussion:
freier Mitarbeiter = keine Leistungen mehr von der Arbeitsagentur/Rentenversicherung?
(zu alt für eine Antwort)
Bernd Meier
2007-07-09 16:24:12 UTC
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Wenn man als "freier Mitarbeiter" für ein Unternehmen gearbeitet hat,
erwirbt man dann wie als "normaler" Angestellter Ansprüche gegen
die Bundesagentur für Arbeit, wenn man entlassen wird (ALG I und
nach längerer Arbeitslosigkeit evtl.., wenn Vermögen klein genug ist ALG II)
oder hat man dann keinerlei Anspruchsrechte?

Wie sieht es mit der "leistungslosen" Arbeitslosigkeit aus,
d.h. ALG I ist ausgelaufen (wenn man es als ehemaliger freier Mitarbeiter
einer Firma denn erhält)
und Vermögen ist zu hoch, um ALG II zu empfangen.
Als "normaler" Arbeitsloser kann man sich ja "leistungslos"
arbeitslos melden, damit diese Zeiten für die Rente angerechnet werden.
Wie sieht es aus, wenn man einmal "freier Mitarbeiter" war?

Fällt man dann evtl. teilweise für immer vollkommen aus dem Netz von
Ansprüchen
gegen den Staat, was Arbeitslosengeld und Rentenanrechnungszeiten betrifft?

Oder um die Frage noch etwas zu verallgemeinern,
falls es noch andere wichtige Aspekte gibt, an die
ich nicht gedacht habe:

Welche Nachteile entstehen mir dadurch, dass ich für ein
Unternehmen als freier Mitarbeiter statt als Angestellter arbeite?
Max Url
2007-07-09 16:54:35 UTC
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"Bernd Meier" <***@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag news:f6tnfc$b9r$***@news.datemas.de...

Hallo Bernd,
Post by Bernd Meier
Wenn man als "freier Mitarbeiter" für ein Unternehmen gearbeitet hat,
erwirbt man dann wie als "normaler" Angestellter Ansprüche gegen
die Bundesagentur für Arbeit, wenn man entlassen wird (ALG I und
nach längerer Arbeitslosigkeit evtl.., wenn Vermögen klein genug ist ALG II)
oder hat man dann keinerlei Anspruchsrechte?
Irgendwie widerspricht sich das. Als freier Mitarbeiter bist du
selbstständig, arbeitest gegen Honorar und hast keinen Arbeitsvertrag
sondern einen Dienst- oder Werkvertrag mit dem Unternehmen. Insofern kann
dich das Unternehmen auch nicht entlassen. Es besteht die Möglichkeit, dass
es sich bei Vorliegen einer persönlichen Abhängigkeit (Weisungsabhängigkeit,
einziger Auftraggeber) um eine Scheinselbstständigkeit handelt könnte, dann
würde ein Arbeitsverhältnis vorliegen mit allen Rechten und Pflichten.
Solltest du so etwas vermuten, wäre dein Anwalt der richtige
Ansprechpartner.

Sollte tatsächlich Selbstständigkeit als freier Mitarbeiter vorliegen, dann
hast du dich gewollt oder ungewollt damit aus der Sozialversicherung
verabschiedet. Ansprüche die sich aus einem Versicherungsverhältnis in der
Sozialversicherung ergeben, hast du dann logischerweise nicht. Der Anspruch
auf Arbeitslosengeld I setzt beispielsweise eine
versicherungs(-beitrags-)pflichtige Beschäftigung voraus, die du nicht haben
kannst. Wer keine Beiträge zahlt, kann auch keine Versicherungsleistung
beanspruchen.

Daneben gibt es natürlich Leistungen, die du kostenlos in Anspruch nehmen
kannst (z.B. Arbeitsvermittlung- und Arbeitsmarktberatung, Berufsberatung,
diverse Ermessensleistungen zur Aufnahme einer Beschäftigung etc.)

Arbeitslosengeld II ist keine Versicherungsleistung sondern wird aus
Steuermitteln finanziert. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld II setzt
Erwerbsfähigkeit und Bedürftigkeit voraus, d.h. du musst gesundheitlich in
der Lage sein mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten und du kannst deinen
Lebensunterhalt nicht ohne Hilfe bestreiten.

Du kannst dich als arbeitsloser Nichtleistungsempfänger auch der Agentur für
Arbeit zur Verfügung stellen, die dann diese Zeit als Anrechnungszeit der
Rentenversicherung melden. Voraussetzung dafür ist, dass du im Grunde wie
ein Leistungsempfänger verhältst (Eigenbemühungen, Verfügbarkeit,
Arbeitslosigkeit etc.). Durch die Anrechnungszeit erhöht sich nicht deine
Rente, da keine Beiträge abgeführt werden.
Post by Bernd Meier
Welche Nachteile entstehen mir dadurch, dass ich für ein
Unternehmen als freier Mitarbeiter statt als Angestellter arbeite?
siehe oben, wahlweise zur Ergänzung Google benutzen.
Bernd Meier
2007-07-09 17:36:58 UTC
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Post by Max Url
Sollte tatsächlich Selbstständigkeit als freier Mitarbeiter vorliegen,
dann hast du dich gewollt oder ungewollt damit aus der Sozialversicherung
verabschiedet.
Für immer ???

Was ist, wenn ich nach der Arbeit als freier Mitarbeiter wieder
irgendwo als Angestellter arbeite?

Dann bin ich doch wieder drin in der Sozialversicherung oder etwa nicht ?

Und was ist mit meinen früheren als Angestellter erworbenen
Rentenansprüchen,
verfallen diese, wenn ich einmal selbstständig war ???
Max Url
2007-07-09 17:41:53 UTC
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Post by Bernd Meier
Post by Max Url
Sollte tatsächlich Selbstständigkeit als freier Mitarbeiter vorliegen,
dann hast du dich gewollt oder ungewollt damit aus der Sozialversicherung
verabschiedet.
Für immer ???
Nein, du kannst natürlich wieder eine sozialversicherungspflichte
Beschäftigung aufnehmen. Aber du hast nicht vom ersten Tag an Anspruch auf
Arbeitslosengeld, weil du die Anwartschaftszeit erfüllen musst.
Post by Bernd Meier
Und was ist mit meinen früheren als Angestellter erworbenen
Rentenansprüchen,
verfallen diese, wenn ich einmal selbstständig war ???
Sie verfallen nicht.
Bernd Meier
2007-07-09 18:00:11 UTC
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Vielen Dank für Deine Antworten.
Carlos Dürschmidt
2007-07-09 20:32:44 UTC
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Post by Max Url
Beschäftigung aufnehmen. Aber du hast nicht vom ersten Tag an Anspruch auf
Arbeitslosengeld, weil du die Anwartschaftszeit erfüllen musst.
In gewissen Fällen gibt es die Möglichkeit, sich auch als
Selbständiger freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu
versichern. Dann sollte dieses Problem nicht auftreten.
Die Beiträge sind in diesem Fall übrigens lächerlich gering.

Gruß
Carlos
Max Url
2007-07-09 20:56:52 UTC
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Post by Carlos Dürschmidt
Post by Max Url
Beschäftigung aufnehmen. Aber du hast nicht vom ersten Tag an Anspruch auf
Arbeitslosengeld, weil du die Anwartschaftszeit erfüllen musst.
In gewissen Fällen gibt es die Möglichkeit, sich auch als
Selbständiger freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu
versichern. Dann sollte dieses Problem nicht auftreten.
In gewissen Fällen ja, allerdings nicht mehr wenn die Selbstständigkeit
bereits länger besteht, was ich angesichts der Fragestellung mal unterstellt
habe. Alles zum Thema freiwillige Weiterversicherung:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/Hinweise-freiwilligen-Weiterversicherung.pdf
Post by Carlos Dürschmidt
Die Beiträge sind in diesem Fall übrigens lächerlich gering.
25 Euro und ein paar Cent monatlich, um genau zu sein.
Erwin Denzler
2007-07-09 20:09:08 UTC
Permalink
Post by Bernd Meier
Wenn man als "freier Mitarbeiter" für ein Unternehmen gearbeitet hat,
erwirbt man dann wie als "normaler" Angestellter Ansprüche gegen
die Bundesagentur für Arbeit, wenn man entlassen wird
Man kann sich freiwillig weiterversichern in der
Arbeitslosenversicherung, muß dann natürlich auch die Beiträge dafür
zahlen (ca. 25 Euro im Monat). Dann zählen die Zeiten ebenso wie eine
Beschäftigung.

E.D.
Martina Diel
2007-07-09 22:41:39 UTC
Permalink
Post by Bernd Meier
Wenn man als "freier Mitarbeiter" für ein Unternehmen gearbeitet hat,
erwirbt man dann wie als "normaler" Angestellter Ansprüche gegen die
Bundesagentur für Arbeit, wenn man entlassen wird (ALG I und nach
längerer Arbeitslosigkeit evtl.., wenn Vermögen klein genug ist ALG
II) oder hat man dann keinerlei Anspruchsrechte?
Als freier Mitarbeiter wirst du nicht entlassen, denn dazu müsstest erst
einmal angestellt sein.

Als freier Mitarbeiter bist du selbstständig - also keine Ansprüche
auf Alg I, es sei denn, du hättest dich freiwillig weiterversichert
(aber das wüsstest du dann und würdest hier nicht so danach fragen).

Näheres zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige findest du hier:

http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss/freiwillige-arbeitslosenversicherung.html
Post by Bernd Meier
Oder um die Frage noch etwas zu verallgemeinern, falls es noch andere
Das sieht leider ganz so aus...
Post by Bernd Meier
Welche Nachteile entstehen mir dadurch, dass ich für ein Unternehmen
als freier Mitarbeiter statt als Angestellter arbeite?
Lies bitte dringend das:

http://www.ratgeber-e-lancer.de/start.html
--
Auch für panzerlose Tiere - http://blog.thildkroete.de/

OpenBusinessClub wird Xing - der Ort, wo man sich über den Weg läuft
http://www.xing.com/go/invita/60473
Matthias Frank
2007-07-10 06:37:30 UTC
Permalink
Post by Bernd Meier
Wenn man als "freier Mitarbeiter" für ein Unternehmen gearbeitet hat,
erwirbt man dann wie als "normaler" Angestellter Ansprüche gegen
die Bundesagentur für Arbeit, wenn man entlassen wird (ALG I und
nach längerer Arbeitslosigkeit evtl.., wenn Vermögen klein genug ist ALG II)
oder hat man dann keinerlei Anspruchsrechte?
Ich glaub auf ALG II ist noch keiner eingegangen, darauf hast du bei
Bedürftigkeit natürlich Anspruch.
MfG
Matthias
Christoph Brüninghaus
2007-07-10 20:56:35 UTC
Permalink
Post by Bernd Meier
Wenn man als "freier Mitarbeiter" für ein Unternehmen gearbeitet hat,
erwirbt man dann wie als "normaler" Angestellter Ansprüche gegen
die Bundesagentur für Arbeit, wenn man entlassen wird (ALG I und
nach längerer Arbeitslosigkeit evtl.., wenn Vermögen klein genug ist ALG II)
oder hat man dann keinerlei Anspruchsrechte?
Arbeitlos wird man zwar durch die Entlassung, aber das ist nur eine
Voraussetzung.

Die Ansprüche erwirbt man nicht mit der Entlassung, sondern dadurch,
dass man als Arbeitnehmer arbeitslos ist, sich bei der Agentur für
Arbeit arbeitslos gemeldet hat
und die Anwartschaftszeit (i.d.R. 12 Monate Versicherungsverhältnis
innerhalb der letzten 24 Monate)erfüllt hat.
Post by Bernd Meier
Wie sieht es mit der "leistungslosen" Arbeitslosigkeit aus,
d.h. ALG I ist ausgelaufen (wenn man es als ehemaliger freier
Mitarbeiter einer Firma denn erhält)
und Vermögen ist zu hoch, um ALG II zu empfangen.
Als "normaler" Arbeitsloser kann man sich ja "leistungslos"
arbeitslos melden, damit diese Zeiten für die Rente angerechnet werden.
Wie sieht es aus, wenn man einmal "freier Mitarbeiter" war?
Das hat keine Bedeutung, es kommt auf die Arbeitlosmeldung an.
Post by Bernd Meier
Fällt man dann evtl. teilweise für immer vollkommen aus dem Netz von
Ansprüchen
gegen den Staat, was Arbeitslosengeld und Rentenanrechnungszeiten betrifft?
Nein.
Post by Bernd Meier
Oder um die Frage noch etwas zu verallgemeinern,
falls es noch andere wichtige Aspekte gibt, an die
Welche Nachteile entstehen mir dadurch, dass ich für ein
Unternehmen als freier Mitarbeiter statt als Angestellter arbeite?
Fehlender Kündigungsschutz, je nachdem kein festes Einkommen, mehr
Verantwortung.

Christoph

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