Post by Andreas SchmidtIch mache seit 01.12.2004 eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann an einer
Tankstelle.
Wenn du noch Jugendlicher bist (15-18 Jahre), stehst du unter besonderem
gesetzlichen Schutz (Jugendarbeitsschutzgesetz). Hilfe und Informationen
bekommst du bei der IHK, weil dein Chef deinen Ausbildungsvertrag bei der IHK
eingereicht hat. Die IHK kontrolliert die Ausbildung und nimmt am Ende die
Prüfungen ab.
Wende dich also bei Fragen dort an den Ausbildungsberater.
Bist du jünger als 15, bist du nach dem Gesetz ein Kind und Kinderarbeit ist in
Deutschland verboten (49 JArbSchG §5)
Post by Andreas SchmidtProblem an der Sache ist, dass ich während eines 8 Stunden Tages keine Pause
einlegen kann (es kommen ja permanent Kunden).
Dafür ist dein Chef verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass du deine dir
gesetzmäßig zustehenden Pausen bekommst. Sonst bekommt er Ärger mit der IHK, die
deinen Ausbildungsvertrag genehmigt hat.
Post by Andreas SchmidtHabe ich ein Recht auf eine Pause (z.B. Mittagspause)?
Die Ruhezeiten müssen laut Paragraph 11 (JArbSchG) mindestens betragen:
Absatz 1: 30 Min. bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden.
Absatz 2: 60 Min. bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden.
Post by Andreas SchmidtDie Tankstelle öffnet morgens um 6 Uhr. Ich muss allerdings schon 05:15 Uhr
da sein um alle notwendigen Vorbereitungen (backen, auffüllen etc.) zu
treffen. Mein Chef möchte mir diese 45 Minuten allerdings nicht bezahlen. Er
meinte dies sei eben so üblich.
Ausbildungslohn ist Pauschallohn und dieser Betrag steht im Ausbildungsvertrag.
Dazu muss aber die richtige Arbeitszeit auch dort enthalten sein. Der
Ausbildungsvertrag gilt für alle Fragen. Da ist alles schriftlich festgehalten.
Lass ihn doch von der IHK prüfen.
Deine gesamte Arbeitszeit muss korrekt eingetragen sein. Also ab 5.15 Uhr, sonst
musst du dann laut deinem Vertrag auch nicht da sein.
Als Jugendlicher darfst du nicht mehr als 40 Stunden die Woche und nicht mehr
als 8 oder manchmal zum Ausgleichen 8,5 Std. täglich arbeiten.
Post by Andreas SchmidtMir ist bewußt das ich mich noch in der Probezeit befinde und daher nichts
sagen sollte. Aber sobald diese vorbei ist, werde ich mich wohl einmal mit
meinem Chef unterhalten müssen.
Sorry, ich verstehe zwar, dass man heutzutage vorsichtig sein muss, um die
Arbeit oder Ausbildung nicht zu verlieren. Aber ich persönlich halte nix von
Memmen, die's Maul nicht aufkriegen, wenn irgendwas im Argen liegt.
Meiner Meinung nach fehlt da ziemlich viel Persönlichkeit, wenn man meint, man
müßte sich sowas gefallen lassen und lässt sich einfach weiter ausbeuten.
Sehr viele Chefs legen es nämlich genau darauf an.
Kennst du den Begriff "Radfahrer" oder noch härter "Schleimer"?
Und "unterhalten mit dem Chef" ist wohl etwas milde ausgedrückt. Wenn ich dich
wäre, würde ich ihn sachlich darauf ansprechen. Reagiert er abweisend, würde ich
am Tag, wo die Probezeit (nach 3 Monaten!) abläuft, bei der IHK auf der Matte
stehen und Alarm schlagen.
Wichtig wäre für dich auch der Eintritt in die Gewerkschaft. Die unterstützen
dich als Azubi und Arbeitnehmer und stellen dir einen Rechtsanwalt, falls du
gegen deinen Chef klagen musst.
Mir ist das passiert, dass ich am Ausbildungsende meinen laut Vertrag zuwenig
gezahlten Lohn einklagen musste. Mir hätte die IHK viel gebracht, wenn ich von
ihrer Zuständigkeit für meine Ausbildung gewusst hätte.
Viele Grüße,
Berna
P.S.: Bist du kein Jugendlicher mehr, stehst du trotzdem unter gesetzlichen
Schutz. Da sehen die Gesetze aber etwas anders aus. Informiere dich!